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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Handlungswissenschaft
ich denselben einen Handlungsgesandten
nennen. Die Kaufleute nennen ihn Consul.
Sein Geschäft macht die sechste Klasse aus.

§. 314. Wann es sich zuträgt, daß ein
Handelsort zu gleicher Zeit viel zu bezahlen
hat, so kann geschehen, daß das Geld er-
schöpft wird, woraus allerhand Unordnun-
gen entstehen können. Oder: man findet,
daß der Umschlag in barem Gelde, beson-
ders in grosen Summen, viel Müh erfodert.
Oder: ein oder anderer Kaufmann hat Cre-
dit und Geld genug, hat sich aber ausgege-
ben, und nicht genug in Cassa. Jn allen
diesen Fällen ist es gut, wenn jemand Ka-
pitale liegen hat, welche man angreifen kann.

§. 315. Daher haben verschiedene han-
delnde Staaten eine öffentliche Kasse errich-
tet, deren Credit der Staat unterstüzt. Jn
eine solche Casse kann ein jeder sein übriges
Geld gegen ein erträgliches Jnteresse in Ver-
wahrung legen. Wann ein solcher Kaufmann
etwas zu bezahlen hat, so darf er nur sei-
nem Creditor einen Zettel geben, auf wel-
chem er ihm, aus der Casse zu empfangen,

zu-

Handlungswiſſenſchaft
ich denſelben einen Handlungsgeſandten
nennen. Die Kaufleute nennen ihn Conſul.
Sein Geſchaͤft macht die ſechſte Klaſſe aus.

§. 314. Wann es ſich zutraͤgt, daß ein
Handelsort zu gleicher Zeit viel zu bezahlen
hat, ſo kann geſchehen, daß das Geld er-
ſchoͤpft wird, woraus allerhand Unordnun-
gen entſtehen koͤnnen. Oder: man findet,
daß der Umſchlag in barem Gelde, beſon-
ders in groſen Summen, viel Muͤh erfodert.
Oder: ein oder anderer Kaufmann hat Cre-
dit und Geld genug, hat ſich aber ausgege-
ben, und nicht genug in Caſſa. Jn allen
dieſen Faͤllen iſt es gut, wenn jemand Ka-
pitale liegen hat, welche man angreifen kann.

§. 315. Daher haben verſchiedene han-
delnde Staaten eine oͤffentliche Kaſſe errich-
tet, deren Credit der Staat unterſtuͤzt. Jn
eine ſolche Caſſe kann ein jeder ſein uͤbriges
Geld gegen ein ertraͤgliches Jntereſſe in Ver-
wahrung legen. Wann ein ſolcher Kaufmann
etwas zu bezahlen hat, ſo darf er nur ſei-
nem Creditor einen Zettel geben, auf wel-
chem er ihm, aus der Caſſe zu empfangen,

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[155/0175] Handlungswiſſenſchaft ich denſelben einen Handlungsgeſandten nennen. Die Kaufleute nennen ihn Conſul. Sein Geſchaͤft macht die ſechſte Klaſſe aus. §. 314. Wann es ſich zutraͤgt, daß ein Handelsort zu gleicher Zeit viel zu bezahlen hat, ſo kann geſchehen, daß das Geld er- ſchoͤpft wird, woraus allerhand Unordnun- gen entſtehen koͤnnen. Oder: man findet, daß der Umſchlag in barem Gelde, beſon- ders in groſen Summen, viel Muͤh erfodert. Oder: ein oder anderer Kaufmann hat Cre- dit und Geld genug, hat ſich aber ausgege- ben, und nicht genug in Caſſa. Jn allen dieſen Faͤllen iſt es gut, wenn jemand Ka- pitale liegen hat, welche man angreifen kann. §. 315. Daher haben verſchiedene han- delnde Staaten eine oͤffentliche Kaſſe errich- tet, deren Credit der Staat unterſtuͤzt. Jn eine ſolche Caſſe kann ein jeder ſein uͤbriges Geld gegen ein ertraͤgliches Jntereſſe in Ver- wahrung legen. Wann ein ſolcher Kaufmann etwas zu bezahlen hat, ſo darf er nur ſei- nem Creditor einen Zettel geben, auf wel- chem er ihm, aus der Caſſe zu empfangen, zu-

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/175>, abgerufen am 24.11.2024.