Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine §. 312. Wenn aber ein Kaufmann in der * Der Faktor und seine Faktorie gehört auch zu dieser Klasse. §. 313. Ein handelnder Ort, welcher über ich
Allgemeine §. 312. Wenn aber ein Kaufmann in der * Der Faktor und ſeine Faktorie gehoͤrt auch zu dieſer Klaſſe. §. 313. Ein handelnder Ort, welcher uͤber ich
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Allgemeine
§. 312. Wenn aber ein Kaufmann in der
Ferne jemand haben muß, der ſeine Geſchaͤf-
te fuͤr ihn beſorgt, als wann er ſelbſten zu-
gegen waͤre, ſo, daß er fuͤr ihn einkauft, ver-
kauft, Wechſel beſorgt, bezahlt und einkaſ-
ſiret, ſo iſt dieſes ein Commiſſionsgeſchaͤft,
und er ſelbſt heißt ein Commiſſionair.
Man koͤnnte erſtes: Geſchaͤftverweſerei, und
lezteren: Geſchaͤftverweſer nennen. Dieſe Ge-
werbe machen die fuͤnfte Klaſſe der Hilfsge-
werbe aus .
* Der Faktor und ſeine Faktorie gehoͤrt
auch zu dieſer Klaſſe.
§. 313. Ein handelnder Ort, welcher uͤber
See Geſchaͤfte treibt, und beſonders einen
gewiſſen Seehafen braucht, der unter der
Gewalt einer fremden Nation ſteht, hat an
einem ſolchen Orte einen Mann noͤthig, wel-
cher uͤber die Veſthaltung der geſchloſſenen
Traktaten, und uͤber die Rechte ſeiner Vor-
geſezten wacht. Weil nun ein ſolcher Mann
die Rechte eines Geſandten genießt, und in
eben der Eigenſchaft, nur in geringerem Gra-
de, anzuſehen und zu behandeln iſt, ſo will
ich
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