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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Handlungswissenschaft

§. 306. Der Jnnhaber einer Aktie kann
selbige verkaufen. Wenn nun gute Hofnung
zum Gewinne ist, so wird ihm seine Aktie
theurer bezahlt, als wenn mann Verlust be-
fürchtet. Daher entsteht der Aktienhandel,
und das Steigen und Fallen derselben. Die
verschiedenen Gattungen des Compagniehan-
dels bringe ich unter die neunte Klasse der
Tauschgewerbe.

§. 307. Es gibt noch verschiedene Gewer-
be, deren jedes für sich besteht, die aber theils
zu Erleichterung, theils auch zu Beförderung
der Tauschgewerbe eingerichtet sind. Ein
solches Hilfsgeschäft entsteht aus der Hand-
lung, und kann ohne dieselbe nicht seyn.
Die Versendung oder Versezung der Güter
von einem Orte an den andern (der Trans-
port) geschieht zu Lande und zu Wasser. Die
Versendung zu Lande heißt man das Fuhr-
werk;
dieses bring ich zur ersten Klasse der
Hilfsgeschäfte der Handlung.

§. 308. Die Versendung zu Wasser ge-
schieht mit Schiffen; dieses beträchtliche Hilfs-
geschäft, in so weit es sich mit Kaufmanns-

gütern
K 4
Handlungswiſſenſchaft

§. 306. Der Jnnhaber einer Aktie kann
ſelbige verkaufen. Wenn nun gute Hofnung
zum Gewinne iſt, ſo wird ihm ſeine Aktie
theurer bezahlt, als wenn mann Verluſt be-
fuͤrchtet. Daher entſteht der Aktienhandel,
und das Steigen und Fallen derſelben. Die
verſchiedenen Gattungen des Compagniehan-
dels bringe ich unter die neunte Klaſſe der
Tauſchgewerbe.

§. 307. Es gibt noch verſchiedene Gewer-
be, deren jedes fuͤr ſich beſteht, die aber theils
zu Erleichterung, theils auch zu Befoͤrderung
der Tauſchgewerbe eingerichtet ſind. Ein
ſolches Hilfsgeſchaͤft entſteht aus der Hand-
lung, und kann ohne dieſelbe nicht ſeyn.
Die Verſendung oder Verſezung der Guͤter
von einem Orte an den andern (der Trans-
port) geſchieht zu Lande und zu Waſſer. Die
Verſendung zu Lande heißt man das Fuhr-
werk;
dieſes bring ich zur erſten Klaſſe der
Hilfsgeſchaͤfte der Handlung.

§. 308. Die Verſendung zu Waſſer ge-
ſchieht mit Schiffen; dieſes betraͤchtliche Hilfs-
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K 4
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[151/0171] Handlungswiſſenſchaft §. 306. Der Jnnhaber einer Aktie kann ſelbige verkaufen. Wenn nun gute Hofnung zum Gewinne iſt, ſo wird ihm ſeine Aktie theurer bezahlt, als wenn mann Verluſt be- fuͤrchtet. Daher entſteht der Aktienhandel, und das Steigen und Fallen derſelben. Die verſchiedenen Gattungen des Compagniehan- dels bringe ich unter die neunte Klaſſe der Tauſchgewerbe. §. 307. Es gibt noch verſchiedene Gewer- be, deren jedes fuͤr ſich beſteht, die aber theils zu Erleichterung, theils auch zu Befoͤrderung der Tauſchgewerbe eingerichtet ſind. Ein ſolches Hilfsgeſchaͤft entſteht aus der Hand- lung, und kann ohne dieſelbe nicht ſeyn. Die Verſendung oder Verſezung der Guͤter von einem Orte an den andern (der Trans- port) geſchieht zu Lande und zu Waſſer. Die Verſendung zu Lande heißt man das Fuhr- werk; dieſes bring ich zur erſten Klaſſe der Hilfsgeſchaͤfte der Handlung. §. 308. Die Verſendung zu Waſſer ge- ſchieht mit Schiffen; dieſes betraͤchtliche Hilfs- geſchaͤft, in ſo weit es ſich mit Kaufmanns- guͤtern K 4

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/171>, abgerufen am 24.11.2024.