§. 294. Entfernte, jenseits dem Meere gelegene Länder, oder solche, wohin man auf einem Strome kommen kann, enthalten sehr oft ökonomische Güter, woran man vie- len Vortheil haben kann: daher ist der Handelsmann bemüht, diese Güter dort selbst einzukaufen, daselbst abzuholen, in sein eigenes Waarenlager zu bringen, und mit Nuzen wieder zu verkaufen.
§. 295. Desgleichen wohnt der Kaufmann oft an einem Orte, wo viele ökonomischen Güter übrig sind, die in entfernten Ländern theuer bezahlt werden: daher wünscht er sie dorthin bringen zu können, folglich denkt er darauf, einen Tausch anzustellen, damit sei- ne Versendungswerkzeuge doppelten Nuzen abwerfen mögen. Er läßt sich also in die Schiffsrhederei ein. Das ist: er baut entweder allein, welches gefährlich ist, oder in Gesellschaft anderer, ein oder mehrere Schiffe, sie rüsten selbige aus, versenden ihre Waaren gemeinschaftlich, und theilen sich zusammen in den daher entspringenden Nuzen der Frachtgelder. Diese Gattung des
Tausch-
K
Handlungswiſſenſchaft
§. 294. Entfernte, jenſeits dem Meere gelegene Laͤnder, oder ſolche, wohin man auf einem Strome kommen kann, enthalten ſehr oft oͤkonomiſche Guͤter, woran man vie- len Vortheil haben kann: daher iſt der Handelsmann bemuͤht, dieſe Guͤter dort ſelbſt einzukaufen, daſelbſt abzuholen, in ſein eigenes Waarenlager zu bringen, und mit Nuzen wieder zu verkaufen.
§. 295. Desgleichen wohnt der Kaufmann oft an einem Orte, wo viele oͤkonomiſchen Guͤter uͤbrig ſind, die in entfernten Laͤndern theuer bezahlt werden: daher wuͤnſcht er ſie dorthin bringen zu koͤnnen, folglich denkt er darauf, einen Tauſch anzuſtellen, damit ſei- ne Verſendungswerkzeuge doppelten Nuzen abwerfen moͤgen. Er laͤßt ſich alſo in die Schiffsrhederei ein. Das iſt: er baut entweder allein, welches gefaͤhrlich iſt, oder in Geſellſchaft anderer, ein oder mehrere Schiffe, ſie ruͤſten ſelbige aus, verſenden ihre Waaren gemeinſchaftlich, und theilen ſich zuſammen in den daher entſpringenden Nuzen der Frachtgelder. Dieſe Gattung des
Tauſch-
K
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Handlungswiſſenſchaft
§. 294. Entfernte, jenſeits dem Meere
gelegene Laͤnder, oder ſolche, wohin man
auf einem Strome kommen kann, enthalten
ſehr oft oͤkonomiſche Guͤter, woran man vie-
len Vortheil haben kann: daher iſt der
Handelsmann bemuͤht, dieſe Guͤter dort
ſelbſt einzukaufen, daſelbſt abzuholen, in
ſein eigenes Waarenlager zu bringen, und
mit Nuzen wieder zu verkaufen.
§. 295. Desgleichen wohnt der Kaufmann
oft an einem Orte, wo viele oͤkonomiſchen
Guͤter uͤbrig ſind, die in entfernten Laͤndern
theuer bezahlt werden: daher wuͤnſcht er ſie
dorthin bringen zu koͤnnen, folglich denkt er
darauf, einen Tauſch anzuſtellen, damit ſei-
ne Verſendungswerkzeuge doppelten Nuzen
abwerfen moͤgen. Er laͤßt ſich alſo in die
Schiffsrhederei ein. Das iſt: er baut
entweder allein, welches gefaͤhrlich iſt, oder
in Geſellſchaft anderer, ein oder mehrere
Schiffe, ſie ruͤſten ſelbige aus, verſenden
ihre Waaren gemeinſchaftlich, und theilen
ſich zuſammen in den daher entſpringenden
Nuzen der Frachtgelder. Dieſe Gattung des
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/165>, abgerufen am 16.02.2025.
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