in eine besondre, und zwar in die zwanzig- ste Klasse der Hilfskunstgewerbe.
§. 220. So gründen sich die Kunstberei- tungen erstlich auf die Eigenschaften der ro- hen Erzeugungen, auf die Werkzeuge, auf die Hilfsbereitungen, und nun endlich auf die Befriedigung der Bedürfnisse selber: so entstehen vier Ordnungen, welche ihre Klas- sen unter sich haben, deren jede ihre Künste in sich enthält. Die lezte Ordnung hat wie- derum ihre Klassen. Die erste betrift die Nahrung: sie macht die ein und zwanzigste der Nahrungsbereitungen aus.
§. 221. Die Kleidung wird aus vielerlei Kunstwerken zusammen gesezt: alle Künste, die damit umgehen, ordne ich in die zwei und zwanzigste Klasse, und nenne sie die Kleidungsgewerbe.
§. 222. Die Wohnungen der Menschen und Thiere erfodern vielerlei Künste, Hand- arbeiten und Zubereitungen: alle aber ar- beiten zu einem Zwecke, und diesem gebe ich die drei und zwanzigste Klasse, und heise sie die Baukunst.
§. 223.
Allgemeine
in eine beſondre, und zwar in die zwanzig- ſte Klaſſe der Hilfskunſtgewerbe.
§. 220. So gruͤnden ſich die Kunſtberei- tungen erſtlich auf die Eigenſchaften der ro- hen Erzeugungen, auf die Werkzeuge, auf die Hilfsbereitungen, und nun endlich auf die Befriedigung der Beduͤrfniſſe ſelber: ſo entſtehen vier Ordnungen, welche ihre Klaſ- ſen unter ſich haben, deren jede ihre Kuͤnſte in ſich enthaͤlt. Die lezte Ordnung hat wie- derum ihre Klaſſen. Die erſte betrift die Nahrung: ſie macht die ein und zwanzigſte der Nahrungsbereitungen aus.
§. 221. Die Kleidung wird aus vielerlei Kunſtwerken zuſammen geſezt: alle Kuͤnſte, die damit umgehen, ordne ich in die zwei und zwanzigſte Klaſſe, und nenne ſie die Kleidungsgewerbe.
§. 222. Die Wohnungen der Menſchen und Thiere erfodern vielerlei Kuͤnſte, Hand- arbeiten und Zubereitungen: alle aber ar- beiten zu einem Zwecke, und dieſem gebe ich die drei und zwanzigſte Klaſſe, und heiſe ſie die Baukunſt.
§. 223.
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Allgemeine
in eine beſondre, und zwar in die zwanzig-
ſte Klaſſe der Hilfskunſtgewerbe.
§. 220. So gruͤnden ſich die Kunſtberei-
tungen erſtlich auf die Eigenſchaften der ro-
hen Erzeugungen, auf die Werkzeuge, auf
die Hilfsbereitungen, und nun endlich auf
die Befriedigung der Beduͤrfniſſe ſelber: ſo
entſtehen vier Ordnungen, welche ihre Klaſ-
ſen unter ſich haben, deren jede ihre Kuͤnſte
in ſich enthaͤlt. Die lezte Ordnung hat wie-
derum ihre Klaſſen. Die erſte betrift die
Nahrung: ſie macht die ein und zwanzigſte
der Nahrungsbereitungen aus.
§. 221. Die Kleidung wird aus vielerlei
Kunſtwerken zuſammen geſezt: alle Kuͤnſte,
die damit umgehen, ordne ich in die zwei
und zwanzigſte Klaſſe, und nenne ſie die
Kleidungsgewerbe.
§. 222. Die Wohnungen der Menſchen
und Thiere erfodern vielerlei Kuͤnſte, Hand-
arbeiten und Zubereitungen: alle aber ar-
beiten zu einem Zwecke, und dieſem gebe ich
die drei und zwanzigſte Klaſſe, und heiſe ſie
die Baukunſt.
§. 223.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/130>, abgerufen am 01.08.2024.
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