mithin zu Erleichterung der ganzen Haushal- tung, die beßte und zugleich die wohlfeilste Bauart angebe .
* Ein solcher Plan gehört in die Grund- säze der Landwirthschaft, und sobald ich dieselben herausgebe: so werd' ich ihn nach beßtem Vermögen näher bestim- men.
§. 153. Der Ueberfluß guter und nach ge- legener Mauersteine, oder der Mangel der- selben soll den Landwirth bestimmen, ob er seine Wohnung mauern oder von Holze zim- mern lassen soll; doch, da lange Zeiten dazu hingehen, ehe ein Bauholz vollgewachsen ist, da die Feuersgefahr bei hölzernen Gebäuden gröser, als bei steinernen ist, und da end- lich steinerne länger ausdauern: so soll er, wo möglich, die gemauerte Wohnung vor- ziehen.
§. 154. Auf die Ersparung und Gewin- nung des Holzes zum Brennen, zum Haus- und Ackergeräthe, oder auch zum Verkaufen oder Verkohlen, soll der Landwirth auch den- ken. Zur Holzzucht muß er die höchsten und entlegensten Gegenden der Berge erwählen,
die-
Allgemeine
mithin zu Erleichterung der ganzen Haushal- tung, die beßte und zugleich die wohlfeilſte Bauart angebe .
* Ein ſolcher Plan gehoͤrt in die Grund- ſaͤze der Landwirthſchaft, und ſobald ich dieſelben herausgebe: ſo werd’ ich ihn nach beßtem Vermoͤgen naͤher beſtim- men.
§. 153. Der Ueberfluß guter und nach ge- legener Mauerſteine, oder der Mangel der- ſelben ſoll den Landwirth beſtimmen, ob er ſeine Wohnung mauern oder von Holze zim- mern laſſen ſoll; doch, da lange Zeiten dazu hingehen, ehe ein Bauholz vollgewachſen iſt, da die Feuersgefahr bei hoͤlzernen Gebaͤuden groͤſer, als bei ſteinernen iſt, und da end- lich ſteinerne laͤnger ausdauern: ſo ſoll er, wo moͤglich, die gemauerte Wohnung vor- ziehen.
§. 154. Auf die Erſparung und Gewin- nung des Holzes zum Brennen, zum Haus- und Ackergeraͤthe, oder auch zum Verkaufen oder Verkohlen, ſoll der Landwirth auch den- ken. Zur Holzzucht muß er die hoͤchſten und entlegenſten Gegenden der Berge erwaͤhlen,
die-
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Allgemeine
mithin zu Erleichterung der ganzen Haushal-
tung, die beßte und zugleich die wohlfeilſte
Bauart angebe .
* Ein ſolcher Plan gehoͤrt in die Grund-
ſaͤze der Landwirthſchaft, und ſobald
ich dieſelben herausgebe: ſo werd’ ich
ihn nach beßtem Vermoͤgen naͤher beſtim-
men.
§. 153. Der Ueberfluß guter und nach ge-
legener Mauerſteine, oder der Mangel der-
ſelben ſoll den Landwirth beſtimmen, ob er
ſeine Wohnung mauern oder von Holze zim-
mern laſſen ſoll; doch, da lange Zeiten dazu
hingehen, ehe ein Bauholz vollgewachſen iſt,
da die Feuersgefahr bei hoͤlzernen Gebaͤuden
groͤſer, als bei ſteinernen iſt, und da end-
lich ſteinerne laͤnger ausdauern: ſo ſoll er,
wo moͤglich, die gemauerte Wohnung vor-
ziehen.
§. 154. Auf die Erſparung und Gewin-
nung des Holzes zum Brennen, zum Haus-
und Ackergeraͤthe, oder auch zum Verkaufen
oder Verkohlen, ſoll der Landwirth auch den-
ken. Zur Holzzucht muß er die hoͤchſten und
entlegenſten Gegenden der Berge erwaͤhlen,
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/102>, abgerufen am 08.07.2024.
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