säet, und dann immerfort im Herbste und Frühjahre gewässert, so ist die Wiese auf die beßte Weise eingerichtet.
§. 151. Nachdem die Nahrung für Men- schen und Vieh gesichert ist: so muß auch die Decke besorgt werden; hieher gehört Woh- nung und Stallung. Beide Stücke müs- sen beisammen an einem solchen Orte ange- legt werden, wohin die mehreste Einfuhr wo nicht alle, abwärts, mithin die mehreste Aus- fuhr aufwärts gehe: denn weil mehr ein- als ausgefahren wird, so ist natürlich, daß ersteres vorzüglich erleichtert werden müsse, weil man alsdann mehr aufladen kann, und zugleich das Zugvieh verschont.
§. 152. Weil niedrige Oerter leicht sum- pfigt sind, so muß der Wohnplaz erst durch Abzuggraben getrocknet werden, eh man den Grund legt. Hernach macht man den Plan der Wohnung, welcher so eingerichtet wer- den muß, daß er zu Aufbewahrung des Fut- ter- und Frucht Ertrages, zur Wohnung für Menschen und Vieh, und zu allen landwirth- schaftlichen Zubereitungen der Erzeugungen,
mit-
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Landwirthſchaft
ſaͤet, und dann immerfort im Herbſte und Fruͤhjahre gewaͤſſert, ſo iſt die Wieſe auf die beßte Weiſe eingerichtet.
§. 151. Nachdem die Nahrung fuͤr Men- ſchen und Vieh geſichert iſt: ſo muß auch die Decke beſorgt werden; hieher gehoͤrt Woh- nung und Stallung. Beide Stuͤcke muͤſ- ſen beiſammen an einem ſolchen Orte ange- legt werden, wohin die mehreſte Einfuhr wo nicht alle, abwaͤrts, mithin die mehreſte Aus- fuhr aufwaͤrts gehe: denn weil mehr ein- als ausgefahren wird, ſo iſt natuͤrlich, daß erſteres vorzuͤglich erleichtert werden muͤſſe, weil man alsdann mehr aufladen kann, und zugleich das Zugvieh verſchont.
§. 152. Weil niedrige Oerter leicht ſum- pfigt ſind, ſo muß der Wohnplaz erſt durch Abzuggraben getrocknet werden, eh man den Grund legt. Hernach macht man den Plan der Wohnung, welcher ſo eingerichtet wer- den muß, daß er zu Aufbewahrung des Fut- ter- und Frucht Ertrages, zur Wohnung fuͤr Menſchen und Vieh, und zu allen landwirth- ſchaftlichen Zubereitungen der Erzeugungen,
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[81/0101]
Landwirthſchaft
ſaͤet, und dann immerfort im Herbſte und
Fruͤhjahre gewaͤſſert, ſo iſt die Wieſe auf die
beßte Weiſe eingerichtet.
§. 151. Nachdem die Nahrung fuͤr Men-
ſchen und Vieh geſichert iſt: ſo muß auch
die Decke beſorgt werden; hieher gehoͤrt Woh-
nung und Stallung. Beide Stuͤcke muͤſ-
ſen beiſammen an einem ſolchen Orte ange-
legt werden, wohin die mehreſte Einfuhr wo
nicht alle, abwaͤrts, mithin die mehreſte Aus-
fuhr aufwaͤrts gehe: denn weil mehr ein-
als ausgefahren wird, ſo iſt natuͤrlich, daß
erſteres vorzuͤglich erleichtert werden muͤſſe,
weil man alsdann mehr aufladen kann, und
zugleich das Zugvieh verſchont.
§. 152. Weil niedrige Oerter leicht ſum-
pfigt ſind, ſo muß der Wohnplaz erſt durch
Abzuggraben getrocknet werden, eh man den
Grund legt. Hernach macht man den Plan
der Wohnung, welcher ſo eingerichtet wer-
den muß, daß er zu Aufbewahrung des Fut-
ter- und Frucht Ertrages, zur Wohnung fuͤr
Menſchen und Vieh, und zu allen landwirth-
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/101>, abgerufen am 16.02.2025.
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