Springstäbe u. s. w.) nach der Übung an seine Ruhstelle kommen.
10. Bei keiner Übung darf etwas Anderes gesprochen werden, als was zur Sache gehört.
11. Welcher Turner einer Übung zusehen will, mag sich auf den Reeden stellen, setzen oder lagern.
12. Niemals sollen die Übungen nach der Außenseite durch Zwischensteher gedeckt sein.
13. Versammlungen und Unterhaltungen, Gespräche und Mittheilungen, Essen und Trinken gehören auf den Tie.
Vom Laufen.
14. Es soll beim Laufen, zumal beim Massenlauf nicht gesprochen werden.
15. Nach dem Laufen soll keiner gleich still stehen, noch sich setzen oder gar lagern, sondern zur allmäli- gen Abkühlung und Erholung umhergehen.
Vom Springen.
16. Die Stab- und Freispringel, so wie die zu ihnen gehörenden Bolzen und Schnüre dürfen nicht ver- wechselt werden.
17. Es soll an keinem Springel gezerrt, gestiegen, ge- klettert, noch irgend eine Übung an den Lochpfäh- len vorgenommen werden.
Auch sollen immer zwei an angebrachten Knag- gen lochen: der eine rechts, der andre links.
18.
Springſtäbe u. ſ. w.) nach der Übung an ſeine Ruhſtelle kommen.
10. Bei keiner Übung darf etwas Anderes geſprochen werden, als was zur Sache gehört.
11. Welcher Turner einer Übung zuſehen will, mag ſich auf den Reeden ſtellen, ſetzen oder lagern.
12. Niemals ſollen die Übungen nach der Außenſeite durch Zwiſchenſteher gedeckt ſein.
13. Verſammlungen und Unterhaltungen, Geſpräche und Mittheilungen, Eſſen und Trinken gehören auf den Tie.
Vom Laufen.
14. Es ſoll beim Laufen, zumal beim Maſſenlauf nicht geſprochen werden.
15. Nach dem Laufen ſoll keiner gleich ſtill ſtehen, noch ſich ſetzen oder gar lagern, ſondern zur allmäli- gen Abkühlung und Erholung umhergehen.
Vom Springen.
16. Die Stab- und Freiſpringel, ſo wie die zu ihnen gehörenden Bolzen und Schnüre dürfen nicht ver- wechſelt werden.
17. Es ſoll an keinem Springel gezerrt, geſtiegen, ge- klettert, noch irgend eine Übung an den Lochpfäh- len vorgenommen werden.
Auch ſollen immer zwei an angebrachten Knag- gen lochen: der eine rechts, der andre links.
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Springſtäbe u. ſ. w.) nach der Übung an ſeine
Ruhſtelle kommen.
10. Bei keiner Übung darf etwas Anderes geſprochen
werden, als was zur Sache gehört.
11. Welcher Turner einer Übung zuſehen will, mag ſich
auf den Reeden ſtellen, ſetzen oder lagern.
12. Niemals ſollen die Übungen nach der Außenſeite
durch Zwiſchenſteher gedeckt ſein.
13. Verſammlungen und Unterhaltungen, Geſpräche und
Mittheilungen, Eſſen und Trinken gehören auf
den Tie.
Vom Laufen.
14. Es ſoll beim Laufen, zumal beim Maſſenlauf nicht
geſprochen werden.
15. Nach dem Laufen ſoll keiner gleich ſtill ſtehen, noch
ſich ſetzen oder gar lagern, ſondern zur allmäli-
gen Abkühlung und Erholung umhergehen.
Vom Springen.
16. Die Stab- und Freiſpringel, ſo wie die zu ihnen
gehörenden Bolzen und Schnüre dürfen nicht ver-
wechſelt werden.
17. Es ſoll an keinem Springel gezerrt, geſtiegen, ge-
klettert, noch irgend eine Übung an den Lochpfäh-
len vorgenommen werden.
Auch ſollen immer zwei an angebrachten Knag-
gen lochen: der eine rechts, der andre links.
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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/309>, abgerufen am 26.06.2024.
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