"Zulassung und Nichthinderung solcher "steigenden Härte und Verhärtung der "Menschen durch zunehmenden Wider- "stand derselben, ingleichen von der Ent- "ziehung ausserordentlicher Gnadenbear- "beitung, nach vorhergegangener Verach- "tung der hinlänglich gewesenen und ver- "geblich oder fruchtlos gebliebenen ordent- "lichen Bearbeitung; theils von der Er- "zeugung solcher Langmuth in Ertragung "solches Widerstandes, ohne Gebrauch "der möglichen Schärfe und gewaltsamen "Hinderung, ingleichen von der Erweisung "solcher Wolthaten, die zufälliger Weise "diese Fertigkeit den göttlichen Bewe- "gungsgründen zu widerstehen vermehren; "so wie ein Mensch durch sein Bitten und "wehmüthiges Flehen, oder Gelindigkeit "und Sanftmuth einen andern zufälliger "Weise verhärten kann, oder eine Ursache "und Veranlassung werden, daß derselbe "nicht nur seine Härte an den Tag lege, "sondern auch darinne zunehme, und wei- "ter gehe, als sonst bey anderweitigen "Verfahren geschehen würde. Dahin die "öftere und wiederholete Abwendung ge- "droheter, auch dem Anfange nach und "zum Theil vollzogener Strafen gehöret, "so zufälliger Weise den Pharao hart "gemacht."
§. 12.
„Zulaſſung und Nichthinderung ſolcher „ſteigenden Haͤrte und Verhaͤrtung der „Menſchen durch zunehmenden Wider- „ſtand derſelben, ingleichen von der Ent- „ziehung auſſerordentlicher Gnadenbear- „beitung, nach vorhergegangener Verach- „tung der hinlaͤnglich geweſenen und ver- „geblich oder fruchtlos gebliebenen ordent- „lichen Bearbeitung; theils von der Er- „zeugung ſolcher Langmuth in Ertragung „ſolches Widerſtandes, ohne Gebrauch „der moͤglichen Schaͤrfe und gewaltſamen „Hinderung, ingleichen von der Erweiſung „ſolcher Wolthaten, die zufaͤlliger Weiſe „dieſe Fertigkeit den goͤttlichen Bewe- „gungsgruͤnden zu widerſtehen vermehren; „ſo wie ein Menſch durch ſein Bitten und „wehmuͤthiges Flehen, oder Gelindigkeit „und Sanftmuth einen andern zufaͤlliger „Weiſe verhaͤrten kann, oder eine Urſache „und Veranlaſſung werden, daß derſelbe „nicht nur ſeine Haͤrte an den Tag lege, „ſondern auch darinne zunehme, und wei- „ter gehe, als ſonſt bey anderweitigen „Verfahren geſchehen wuͤrde. Dahin die „oͤftere und wiederholete Abwendung ge- „droheter, auch dem Anfange nach und „zum Theil vollzogener Strafen gehoͤret, „ſo zufaͤlliger Weiſe den Pharao hart „gemacht.„
§. 12.
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„Zulaſſung und Nichthinderung ſolcher
„ſteigenden Haͤrte und Verhaͤrtung der
„Menſchen durch zunehmenden Wider-
„ſtand derſelben, ingleichen von der Ent-
„ziehung auſſerordentlicher Gnadenbear-
„beitung, nach vorhergegangener Verach-
„tung der hinlaͤnglich geweſenen und ver-
„geblich oder fruchtlos gebliebenen ordent-
„lichen Bearbeitung; theils von der Er-
„zeugung ſolcher Langmuth in Ertragung
„ſolches Widerſtandes, ohne Gebrauch
„der moͤglichen Schaͤrfe und gewaltſamen
„Hinderung, ingleichen von der Erweiſung
„ſolcher Wolthaten, die zufaͤlliger Weiſe
„dieſe Fertigkeit den goͤttlichen Bewe-
„gungsgruͤnden zu widerſtehen vermehren;
„ſo wie ein Menſch durch ſein Bitten und
„wehmuͤthiges Flehen, oder Gelindigkeit
„und Sanftmuth einen andern zufaͤlliger
„Weiſe verhaͤrten kann, oder eine Urſache
„und Veranlaſſung werden, daß derſelbe
„nicht nur ſeine Haͤrte an den Tag lege,
„ſondern auch darinne zunehme, und wei-
„ter gehe, als ſonſt bey anderweitigen
„Verfahren geſchehen wuͤrde. Dahin die
„oͤftere und wiederholete Abwendung ge-
„droheter, auch dem Anfange nach und
„zum Theil vollzogener Strafen gehoͤret,
„ſo zufaͤlliger Weiſe den Pharao hart
„gemacht.„
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/234>, abgerufen am 24.11.2024.
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