ser Vollkommenheit gediehen, geschiehet die Rechtfertigung eines Sünders vor GOtt. Röm. Cap. 5. v. 1. Luc. Cap. 23. v. 40. 43. 1. Cor. Cap. 6. v. 11. Es geschiehet daher die Rechtfertigung des Sünders noch in diesem Leben, nem- lich in dem Augenblick, da der Glaube die beschriebene Vollkommenheit erreicht. Wir werden unten beweisen, daß dieser Glaube alle Eigenschaften einer neuen Huldigung habe, welche der abgefallene Sünder GOtt thut.
§. 10.
Warum der Glau- be als die eintzige Bedin- gung der Rechtfer- tigung ge- fordert wird?
Wir wenden uns nun zu der Be- trachtung der Ursach, die GOtt bewo- gen den Glauben gantz allein zu der Be- dingung unserer Rechtfertigung und folg- lich auch unserer Seeligkeit zu machen. Wir wollen zeigen, daß bey den gefal- lenen Menschen keine andere Bedingung möglich, als diese, und daß GOtt al- so keine andere erwählen können. Wir sind durch den Fall und vermöge unse- rer unordentlichen Begierden Rebellen in dem Reiche GOttes. Nun sage man, welches sind die Bedingungen, unter welchen ein Rebell kan begnadiget werden und das verlohrne Bürgerrecht
wie-
ſer Vollkommenheit gediehen, geſchiehet die Rechtfertigung eines Suͤnders vor GOtt. Roͤm. Cap. 5. v. 1. Luc. Cap. 23. v. 40. 43. 1. Cor. Cap. 6. v. 11. Es geſchiehet daher die Rechtfertigung des Suͤnders noch in dieſem Leben, nem- lich in dem Augenblick, da der Glaube die beſchriebene Vollkommenheit erreicht. Wir werden unten beweiſen, daß dieſer Glaube alle Eigenſchaften einer neuen Huldigung habe, welche der abgefallene Suͤnder GOtt thut.
§. 10.
Warum der Glau- be als die eintzige Bedin- gung der Rechtfer- tigung ge- fordert wird?
Wir wenden uns nun zu der Be- trachtung der Urſach, die GOtt bewo- gen den Glauben gantz allein zu der Be- dingung unſerer Rechtfertigung und folg- lich auch unſerer Seeligkeit zu machen. Wir wollen zeigen, daß bey den gefal- lenen Menſchen keine andere Bedingung moͤglich, als dieſe, und daß GOtt al- ſo keine andere erwaͤhlen koͤnnen. Wir ſind durch den Fall und vermoͤge unſe- rer unordentlichen Begierden Rebellen in dem Reiche GOttes. Nun ſage man, welches ſind die Bedingungen, unter welchen ein Rebell kan begnadiget werden und das verlohrne Buͤrgerrecht
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[502[498]/0534]
ſer Vollkommenheit gediehen, geſchiehet
die Rechtfertigung eines Suͤnders vor
GOtt. Roͤm. Cap. 5. v. 1. Luc. Cap.
23. v. 40. 43. 1. Cor. Cap. 6. v. 11.
Es geſchiehet daher die Rechtfertigung
des Suͤnders noch in dieſem Leben, nem-
lich in dem Augenblick, da der Glaube
die beſchriebene Vollkommenheit erreicht.
Wir werden unten beweiſen, daß dieſer
Glaube alle Eigenſchaften einer neuen
Huldigung habe, welche der abgefallene
Suͤnder GOtt thut.
§. 10.
Wir wenden uns nun zu der Be-
trachtung der Urſach, die GOtt bewo-
gen den Glauben gantz allein zu der Be-
dingung unſerer Rechtfertigung und folg-
lich auch unſerer Seeligkeit zu machen.
Wir wollen zeigen, daß bey den gefal-
lenen Menſchen keine andere Bedingung
moͤglich, als dieſe, und daß GOtt al-
ſo keine andere erwaͤhlen koͤnnen. Wir
ſind durch den Fall und vermoͤge unſe-
rer unordentlichen Begierden Rebellen
in dem Reiche GOttes. Nun ſage
man, welches ſind die Bedingungen,
unter welchen ein Rebell kan begnadiget
werden und das verlohrne Buͤrgerrecht
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741, S. 502[498]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen01_1741/534>, abgerufen am 26.11.2024.
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