den (*) ein Glaube von gantz verschie- denen Wahrheiten gefordert würde. Da- mit wir daher diese Forderungen mit ein- ander in Uebereinstimmung setzen können, so wollen wir zuerst dasjenige heraus su- chen, was sie mit einander gemein ha- ben. Wenn man selbige aber insge- samt zusammen hält, so wird man fol- gende allgemeine Forderung darinne an- treffen: Man solle GOtt und die Zeugnisse, die er von sich und den Stücken, so zu unserer Wolfahrt nöthig seyn, gegeben, mit geziemen- der Ehrerbietung und Vertrauen annehmen. Hat diese Erklärung ihre Richtigkeit, so wird es nicht schwehr zu finden seyn, warum bey dem einen auf die Annehmung dieser, bey einem andern auf die Annehmung einer andern Wahr- heit gedrungen wird. Gibt z. E. einer den Zeugnissen, die GOtt von sich und andern Wahrheiten des Heils im A. T. gegeben, schon Beyfall, so darf er nur ermahnet werden auch das Zeug- niß GOttes von seinem Sohne anzu- nehmen. So war es unnöthig den heid- nischen Hauptmann Cornelius zu dem
Glau-
(*) Daß bey Menschen, von verschiedenen Umständen und Zeiten, ein verschiede- ner Glaube könne gefordert werden, wollen wir unten §. 21. beweisen.
den (*) ein Glaube von gantz verſchie- denen Wahrheiten gefordert wuͤrde. Da- mit wir daher dieſe Forderungen mit ein- ander in Uebereinſtimmung ſetzen koͤnnen, ſo wollen wir zuerſt dasjenige heraus ſu- chen, was ſie mit einander gemein ha- ben. Wenn man ſelbige aber insge- ſamt zuſammen haͤlt, ſo wird man fol- gende allgemeine Forderung darinne an- treffen: Man ſolle GOtt und die Zeugniſſe, die er von ſich und den Stuͤcken, ſo zu unſerer Wolfahrt noͤthig ſeyn, gegeben, mit geziemen- der Ehrerbietung und Vertrauen annehmen. Hat dieſe Erklaͤrung ihre Richtigkeit, ſo wird es nicht ſchwehr zu finden ſeyn, warum bey dem einen auf die Annehmung dieſer, bey einem andern auf die Annehmung einer andern Wahr- heit gedrungen wird. Gibt z. E. einer den Zeugniſſen, die GOtt von ſich und andern Wahrheiten des Heils im A. T. gegeben, ſchon Beyfall, ſo darf er nur ermahnet werden auch das Zeug- niß GOttes von ſeinem Sohne anzu- nehmen. So war es unnoͤthig den heid- niſchen Hauptmann Cornelius zu dem
Glau-
(*) Daß bey Menſchen, von verſchiedenen Umſtaͤnden und Zeiten, ein verſchiede- ner Glaube koͤnne gefordert werden, wollen wir unten §. 21. beweiſen.
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[493[489]/0525]
den (*) ein Glaube von gantz verſchie-
denen Wahrheiten gefordert wuͤrde. Da-
mit wir daher dieſe Forderungen mit ein-
ander in Uebereinſtimmung ſetzen koͤnnen,
ſo wollen wir zuerſt dasjenige heraus ſu-
chen, was ſie mit einander gemein ha-
ben. Wenn man ſelbige aber insge-
ſamt zuſammen haͤlt, ſo wird man fol-
gende allgemeine Forderung darinne an-
treffen: Man ſolle GOtt und die
Zeugniſſe, die er von ſich und den
Stuͤcken, ſo zu unſerer Wolfahrt
noͤthig ſeyn, gegeben, mit geziemen-
der Ehrerbietung und Vertrauen
annehmen. Hat dieſe Erklaͤrung ihre
Richtigkeit, ſo wird es nicht ſchwehr zu
finden ſeyn, warum bey dem einen auf
die Annehmung dieſer, bey einem andern
auf die Annehmung einer andern Wahr-
heit gedrungen wird. Gibt z. E. einer
den Zeugniſſen, die GOtt von ſich und
andern Wahrheiten des Heils im A.
T. gegeben, ſchon Beyfall, ſo darf er
nur ermahnet werden auch das Zeug-
niß GOttes von ſeinem Sohne anzu-
nehmen. So war es unnoͤthig den heid-
niſchen Hauptmann Cornelius zu dem
Glau-
(*) Daß bey Menſchen, von verſchiedenen
Umſtaͤnden und Zeiten, ein verſchiede-
ner Glaube koͤnne gefordert werden,
wollen wir unten §. 21. beweiſen.
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741, S. 493[489]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen01_1741/525>, abgerufen am 27.11.2024.
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