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Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.

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Eliza Ichenhaeuser.
neint noch verkürzt werden. Die männlichen und weib-
lichen Bürger dieses Staates geniessen gleichmässig alle
bürgerlichen und politischen Rechte und Privilegien.

Artikel VI, Abtheilung V bestimmt, dass die passive
Wahlfähigkeit für Senat und Repräsentantenhaus nur ab-
hängig ist vom Vereinigten Staatsbürgerrecht, Alter von
25 Jahren und activem Wahlberechtigtsein.

Wie in Wyoming haben die Frauen Utahs mithin
das volle active und passive politische Stimmrecht. Ueber
die kurzen Erfolge desselben schreibt mir der Gouverneur
von Utah, H. Wells, in einem Brief von diesem Jahre:
"Ich versichere Sie, dass das Gesetz sehr erfolgreich
functionirt und dass die Frauen in unserem Staate jetzt
ein mächtiger Factor sind. Ihr Einfluss bewegt sich in
den richtigen Bahnen und sie stehen den besten Elementen
der männlichen Bürger bei in Verhinderung corrupter
Vorgänge bei den Wahlen und im Fernhalten schlechter
Elemente von den Staatsämtern."

Aber der Congress, der den beiden Territorien
Wyoming und Utah nicht das Recht bestritten hatte,
das Frauenwahlrecht ihrer Constitution einzuverleiben,
that es einem dritten Territorium Washington gegenüber,
indem er daselbst die Akte, die am 22. November 1883
den Frauen das Stimmrecht verliehen hatte, im Jahre 1886
für null und nichtig erklärte, angeblich weil sie nicht der
Vorschrift entspreche, wonach der Inhalt jedes Gesetzes
in einer Ueberschrift über dem Texte angegeben sein
müsse. Als die Gesetzgebung von Washington sich be-

Eliza Ichenhaeuser.
neint noch verkürzt werden. Die männlichen und weib-
lichen Bürger dieses Staates geniessen gleichmässig alle
bürgerlichen und politischen Rechte und Privilegien.

Artikel VI, Abtheilung V bestimmt, dass die passive
Wahlfähigkeit für Senat und Repräsentantenhaus nur ab-
hängig ist vom Vereinigten Staatsbürgerrecht, Alter von
25 Jahren und activem Wahlberechtigtsein.

Wie in Wyoming haben die Frauen Utahs mithin
das volle active und passive politische Stimmrecht. Ueber
die kurzen Erfolge desselben schreibt mir der Gouverneur
von Utah, H. Wells, in einem Brief von diesem Jahre:
»Ich versichere Sie, dass das Gesetz sehr erfolgreich
functionirt und dass die Frauen in unserem Staate jetzt
ein mächtiger Factor sind. Ihr Einfluss bewegt sich in
den richtigen Bahnen und sie stehen den besten Elementen
der männlichen Bürger bei in Verhinderung corrupter
Vorgänge bei den Wahlen und im Fernhalten schlechter
Elemente von den Staatsämtern.«

Aber der Congress, der den beiden Territorien
Wyoming und Utah nicht das Recht bestritten hatte,
das Frauenwahlrecht ihrer Constitution einzuverleiben,
that es einem dritten Territorium Washington gegenüber,
indem er daselbst die Akte, die am 22. November 1883
den Frauen das Stimmrecht verliehen hatte, im Jahre 1886
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[64/0077] Eliza Ichenhaeuser. neint noch verkürzt werden. Die männlichen und weib- lichen Bürger dieses Staates geniessen gleichmässig alle bürgerlichen und politischen Rechte und Privilegien. Artikel VI, Abtheilung V bestimmt, dass die passive Wahlfähigkeit für Senat und Repräsentantenhaus nur ab- hängig ist vom Vereinigten Staatsbürgerrecht, Alter von 25 Jahren und activem Wahlberechtigtsein. Wie in Wyoming haben die Frauen Utahs mithin das volle active und passive politische Stimmrecht. Ueber die kurzen Erfolge desselben schreibt mir der Gouverneur von Utah, H. Wells, in einem Brief von diesem Jahre: »Ich versichere Sie, dass das Gesetz sehr erfolgreich functionirt und dass die Frauen in unserem Staate jetzt ein mächtiger Factor sind. Ihr Einfluss bewegt sich in den richtigen Bahnen und sie stehen den besten Elementen der männlichen Bürger bei in Verhinderung corrupter Vorgänge bei den Wahlen und im Fernhalten schlechter Elemente von den Staatsämtern.« Aber der Congress, der den beiden Territorien Wyoming und Utah nicht das Recht bestritten hatte, das Frauenwahlrecht ihrer Constitution einzuverleiben, that es einem dritten Territorium Washington gegenüber, indem er daselbst die Akte, die am 22. November 1883 den Frauen das Stimmrecht verliehen hatte, im Jahre 1886 für null und nichtig erklärte, angeblich weil sie nicht der Vorschrift entspreche, wonach der Inhalt jedes Gesetzes in einer Ueberschrift über dem Texte angegeben sein müsse. Als die Gesetzgebung von Washington sich be-

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/77>, abgerufen am 22.11.2024.