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Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.

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Die politische Gleichberechtigung der Frau.

Ein Jahr, nachdem Wyoming den ersten Schritt auf
dem Wege der politischen Gleichberechtigung der Frauen
gethan hatte, folgte ihm das benachbarte Territorium
Utah. Hatten die Mormonen das Frauenwahlrecht durch-
gesetzt, um die Vielweiberei zu erhalten, so gelang ihnen
dies mit Hülfe der Mormonenweiber so gut, dass der
Congress sich genöthigt sah, im Jahre 1882 sämmtlichen
Polygamen und Bigamen und ihren Frauen das Wahl-
recht zu entziehen, und als die Feststellung der Letzteren
zu Schwierigkeiten Anlass gab, entzog im Jahr 1887 die
sogenannte Edmundsbill, die gleichzeitig alle Güter und
Kirchen der Mormonen mit Beschlag belegte, sämmtlichen
Frauen Utahs das Wahlrecht.

Die Bevölkerung von Utah, die nicht zu den Mor-
monen gehörte, war jedoch mit dieser Verfügung durch-
aus nicht einverstanden, ihr Gerechtigkeitsgefühl lehnte
sich dagegen auf, alle Frauen die Missbräuche der Mor-
monen entgelten zu lassen und als der Purificationsprocess
sich in Utah vollzogen hatte, als die Vielweiberei endlich
aufgehört hatte, und als das Territorium im Begriffe war,
die Bevormundung des Bundescongresses abzuschütteln
und sich in einen Staat zu verwandeln, da vergass das
aufblühende Land seine Frauen nicht, sondern nahm das
Frauenwahlrecht in die Verfassung auf. Die Constitution
vom 8. Mai 1885 lautet in ihrem für uns massgebenden Theil:
Artikel IV. Abtheilung I. Die Rechte der Bürger des
Staates Utah, zu wählen oder eine Staatsstellung einzu-
nehmen, dürfen ihnen wegen ihres Geschlechtes weder ver-

Die politische Gleichberechtigung der Frau.

Ein Jahr, nachdem Wyoming den ersten Schritt auf
dem Wege der politischen Gleichberechtigung der Frauen
gethan hatte, folgte ihm das benachbarte Territorium
Utah. Hatten die Mormonen das Frauenwahlrecht durch-
gesetzt, um die Vielweiberei zu erhalten, so gelang ihnen
dies mit Hülfe der Mormonenweiber so gut, dass der
Congress sich genöthigt sah, im Jahre 1882 sämmtlichen
Polygamen und Bigamen und ihren Frauen das Wahl-
recht zu entziehen, und als die Feststellung der Letzteren
zu Schwierigkeiten Anlass gab, entzog im Jahr 1887 die
sogenannte Edmundsbill, die gleichzeitig alle Güter und
Kirchen der Mormonen mit Beschlag belegte, sämmtlichen
Frauen Utahs das Wahlrecht.

Die Bevölkerung von Utah, die nicht zu den Mor-
monen gehörte, war jedoch mit dieser Verfügung durch-
aus nicht einverstanden, ihr Gerechtigkeitsgefühl lehnte
sich dagegen auf, alle Frauen die Missbräuche der Mor-
monen entgelten zu lassen und als der Purificationsprocess
sich in Utah vollzogen hatte, als die Vielweiberei endlich
aufgehört hatte, und als das Territorium im Begriffe war,
die Bevormundung des Bundescongresses abzuschütteln
und sich in einen Staat zu verwandeln, da vergass das
aufblühende Land seine Frauen nicht, sondern nahm das
Frauenwahlrecht in die Verfassung auf. Die Constitution
vom 8. Mai 1885 lautet in ihrem für uns massgebenden Theil:
Artikel IV. Abtheilung I. Die Rechte der Bürger des
Staates Utah, zu wählen oder eine Staatsstellung einzu-
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[63/0076] Die politische Gleichberechtigung der Frau. Ein Jahr, nachdem Wyoming den ersten Schritt auf dem Wege der politischen Gleichberechtigung der Frauen gethan hatte, folgte ihm das benachbarte Territorium Utah. Hatten die Mormonen das Frauenwahlrecht durch- gesetzt, um die Vielweiberei zu erhalten, so gelang ihnen dies mit Hülfe der Mormonenweiber so gut, dass der Congress sich genöthigt sah, im Jahre 1882 sämmtlichen Polygamen und Bigamen und ihren Frauen das Wahl- recht zu entziehen, und als die Feststellung der Letzteren zu Schwierigkeiten Anlass gab, entzog im Jahr 1887 die sogenannte Edmundsbill, die gleichzeitig alle Güter und Kirchen der Mormonen mit Beschlag belegte, sämmtlichen Frauen Utahs das Wahlrecht. Die Bevölkerung von Utah, die nicht zu den Mor- monen gehörte, war jedoch mit dieser Verfügung durch- aus nicht einverstanden, ihr Gerechtigkeitsgefühl lehnte sich dagegen auf, alle Frauen die Missbräuche der Mor- monen entgelten zu lassen und als der Purificationsprocess sich in Utah vollzogen hatte, als die Vielweiberei endlich aufgehört hatte, und als das Territorium im Begriffe war, die Bevormundung des Bundescongresses abzuschütteln und sich in einen Staat zu verwandeln, da vergass das aufblühende Land seine Frauen nicht, sondern nahm das Frauenwahlrecht in die Verfassung auf. Die Constitution vom 8. Mai 1885 lautet in ihrem für uns massgebenden Theil: Artikel IV. Abtheilung I. Die Rechte der Bürger des Staates Utah, zu wählen oder eine Staatsstellung einzu- nehmen, dürfen ihnen wegen ihres Geschlechtes weder ver-

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/76>, abgerufen am 22.11.2024.