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Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.

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Eliza Ichenhaeuser.
aus der Thatsache, dass bei den Verhandlungen der
Föderationsconvention die Anträge mehrerer Mitglieder
zu Gunsten der Einführung des Frauen-Stimmrechts für
die Wahlen zum künftigen australischen Bundesparlament
abgelehnt worden sind, den Schluss ziehen wollen, dass
dies ein Zeichen sei, dass man nach den bisher in
Australien gemachten Erfahrungen sich keine besonderen
Vortheile von der Zulassung der Frauen zur Wahlurne
verspreche. Diese Schlussfolgerung ist ebenso unlogisch
als leichtsinnig, unlogisch, weil, da nur zwei von den
sieben australischen Colonien das Frauenwahlrecht be-
sitzen, die Vertreter derselben in der Minorität waren;
da aber nur diese von Erfahrungen sprechen konnten
und gerade sie es waren, die die betreffenden Anträge
einbrachten, so spricht dies im Gegentheil für gute Er-
fahrungen; leichtsinnig, weil, wenn der Referent kein
anderes Material über diese Frage besass, er sich hätte
hüten müssen, sein Urtheil auf einen Trugschluss aufzu-
bauen. Wenn er dann aber noch boshaft hinzufügt, in
Süd-Australien haben die Frauen das politische Wahl-
recht, sie können zu allen Aemtern erwählt werden, es
denkt aber kein Mensch daran, es zu thun, so schlägt
das den Thatsachen in's Gesicht. Wie ich oben gezeigt
habe, besitzen die Frauen in Süd-Australien nicht das
passive Wahlrecht, resp. ist diese Frage unentschieden,
und trotzdem hat nicht nur ein, sondern über sieben-
tausend Menschen haben daran gedacht und es auch
ausgeführt, Miss Spencer als Delegirte zur Föderations-

Eliza Ichenhaeuser.
aus der Thatsache, dass bei den Verhandlungen der
Föderationsconvention die Anträge mehrerer Mitglieder
zu Gunsten der Einführung des Frauen-Stimmrechts für
die Wahlen zum künftigen australischen Bundesparlament
abgelehnt worden sind, den Schluss ziehen wollen, dass
dies ein Zeichen sei, dass man nach den bisher in
Australien gemachten Erfahrungen sich keine besonderen
Vortheile von der Zulassung der Frauen zur Wahlurne
verspreche. Diese Schlussfolgerung ist ebenso unlogisch
als leichtsinnig, unlogisch, weil, da nur zwei von den
sieben australischen Colonien das Frauenwahlrecht be-
sitzen, die Vertreter derselben in der Minorität waren;
da aber nur diese von Erfahrungen sprechen konnten
und gerade sie es waren, die die betreffenden Anträge
einbrachten, so spricht dies im Gegentheil für gute Er-
fahrungen; leichtsinnig, weil, wenn der Referent kein
anderes Material über diese Frage besass, er sich hätte
hüten müssen, sein Urtheil auf einen Trugschluss aufzu-
bauen. Wenn er dann aber noch boshaft hinzufügt, in
Süd-Australien haben die Frauen das politische Wahl-
recht, sie können zu allen Aemtern erwählt werden, es
denkt aber kein Mensch daran, es zu thun, so schlägt
das den Thatsachen in's Gesicht. Wie ich oben gezeigt
habe, besitzen die Frauen in Süd-Australien nicht das
passive Wahlrecht, resp. ist diese Frage unentschieden,
und trotzdem hat nicht nur ein, sondern über sieben-
tausend Menschen haben daran gedacht und es auch
ausgeführt, Miss Spencer als Delegirte zur Föderations-

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[54/0067] Eliza Ichenhaeuser. aus der Thatsache, dass bei den Verhandlungen der Föderationsconvention die Anträge mehrerer Mitglieder zu Gunsten der Einführung des Frauen-Stimmrechts für die Wahlen zum künftigen australischen Bundesparlament abgelehnt worden sind, den Schluss ziehen wollen, dass dies ein Zeichen sei, dass man nach den bisher in Australien gemachten Erfahrungen sich keine besonderen Vortheile von der Zulassung der Frauen zur Wahlurne verspreche. Diese Schlussfolgerung ist ebenso unlogisch als leichtsinnig, unlogisch, weil, da nur zwei von den sieben australischen Colonien das Frauenwahlrecht be- sitzen, die Vertreter derselben in der Minorität waren; da aber nur diese von Erfahrungen sprechen konnten und gerade sie es waren, die die betreffenden Anträge einbrachten, so spricht dies im Gegentheil für gute Er- fahrungen; leichtsinnig, weil, wenn der Referent kein anderes Material über diese Frage besass, er sich hätte hüten müssen, sein Urtheil auf einen Trugschluss aufzu- bauen. Wenn er dann aber noch boshaft hinzufügt, in Süd-Australien haben die Frauen das politische Wahl- recht, sie können zu allen Aemtern erwählt werden, es denkt aber kein Mensch daran, es zu thun, so schlägt das den Thatsachen in's Gesicht. Wie ich oben gezeigt habe, besitzen die Frauen in Süd-Australien nicht das passive Wahlrecht, resp. ist diese Frage unentschieden, und trotzdem hat nicht nur ein, sondern über sieben- tausend Menschen haben daran gedacht und es auch ausgeführt, Miss Spencer als Delegirte zur Föderations-

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/67>, abgerufen am 25.11.2024.