Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.Eltern und Großeltern für die Zahlung der Ali- Marianne Weber möchte das Verantwortlich- Sicherlich sind die Richtlinien, die auch den un- Jedenfalls ist dieses Problem eins der wich- Eltern und Großeltern für die Zahlung der Ali- Marianne Weber möchte das Verantwortlich- Sicherlich sind die Richtlinien, die auch den un- Jedenfalls ist dieses Problem eins der wich- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0307" n="303"/> Eltern und Großeltern für die Zahlung der Ali-<lb/> mente haftbar zu machen, damit sie nicht wie<lb/> gegenwärtig, jeder Verantwortlichkeit los und<lb/> ledig, darauf lossündigen können.</p><lb/> <p>Marianne Weber möchte das Verantwortlich-<lb/> keitsgefühl des Mannes für seine sexuellen Hand-<lb/> lungen dadurch entwickeln, daß eine gesetzliche<lb/> Gleichverantwortlichkeit des Vaters mit der<lb/> Mutter dem unehelichen Kinde gegenüber stipu-<lb/> liert wird. Technisch-juristisch denkt sie sich das so,<lb/> daß die unehelichen Kinder etwa so behandelt wer-<lb/> den würden, wie die Kinder aus geschiedenen Ehen,<lb/> in denen beide Eltern als schuldiger Teil erklärt<lb/> sind. Sie würden dann aber der Vater- und der<lb/> Mutterfamilie zugerechnet werden, und auch gegen<lb/> die Vater- und die Mutterfamilie volles Erbrecht,<lb/> vollen Unterhaltungsanspruch und den Anspruch<lb/> auf standesgemäße Erziehung erwerben. Dieser<lb/> Vorschlag deckt sich mit dem meinen, die Unter-<lb/> haltspflicht der unehelichen Kinder nach dem<lb/> Stande des Vaters zu regeln, und führt ihn noch<lb/> weiter aus.</p><lb/> <p>Sicherlich sind die Richtlinien, die auch den un-<lb/> ehelichen Kindern ihren Vater zurückgeben, die<lb/> wünschenswertesten, aber am schwierigsten durch-<lb/> führbar.</p><lb/> <p>Jedenfalls ist dieses Problem eins der wich-<lb/> tigsten der Gegenwart, dem die Aufmerksamkeit<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [303/0307]
Eltern und Großeltern für die Zahlung der Ali-
mente haftbar zu machen, damit sie nicht wie
gegenwärtig, jeder Verantwortlichkeit los und
ledig, darauf lossündigen können.
Marianne Weber möchte das Verantwortlich-
keitsgefühl des Mannes für seine sexuellen Hand-
lungen dadurch entwickeln, daß eine gesetzliche
Gleichverantwortlichkeit des Vaters mit der
Mutter dem unehelichen Kinde gegenüber stipu-
liert wird. Technisch-juristisch denkt sie sich das so,
daß die unehelichen Kinder etwa so behandelt wer-
den würden, wie die Kinder aus geschiedenen Ehen,
in denen beide Eltern als schuldiger Teil erklärt
sind. Sie würden dann aber der Vater- und der
Mutterfamilie zugerechnet werden, und auch gegen
die Vater- und die Mutterfamilie volles Erbrecht,
vollen Unterhaltungsanspruch und den Anspruch
auf standesgemäße Erziehung erwerben. Dieser
Vorschlag deckt sich mit dem meinen, die Unter-
haltspflicht der unehelichen Kinder nach dem
Stande des Vaters zu regeln, und führt ihn noch
weiter aus.
Sicherlich sind die Richtlinien, die auch den un-
ehelichen Kindern ihren Vater zurückgeben, die
wünschenswertesten, aber am schwierigsten durch-
führbar.
Jedenfalls ist dieses Problem eins der wich-
tigsten der Gegenwart, dem die Aufmerksamkeit
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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
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