Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.Das würde manchen Mund versiegeln, und ihm Eine der größten Härten für die uneheliche Eine weitere Forderung der Gerechtigkeit ist Das würde manchen Mund versiegeln, und ihm Eine der größten Härten für die uneheliche Eine weitere Forderung der Gerechtigkeit ist <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0306" n="302"/> <p>Das würde manchen Mund versiegeln, und ihm<lb/> damit die verführerische Kraft rauben.</p><lb/> <p>Eine der größten Härten für die uneheliche<lb/> Mutter bedeutet die sogenannte <hi rendition="#aq">exceptio plurium</hi>,<lb/> der Einwand, daß sie in der kritischen Zeit noch<lb/> mit einem anderen Manne verkehrt habe. Gelingt<lb/> der Nachweis dieses Einwandes – und wie ge-<lb/> wiegte Juristen behaupten, gelingt er nicht selten,<lb/> da sich leicht gefällige Freunde finden, die ihre Mit-<lb/> wirkung zusagen – so sind beide Männer von der<lb/> Zahlungspflicht befreit und das arme Wesen dop-<lb/> pelt verlassen. Daß man bis in die vornehmsten<lb/> Spitzen der Gesellschaft hinauf sich nicht scheut, sich<lb/> dieses unvornehmen Einwandes zu bedienen, be-<lb/> wies erst jüngst das Erlebnis eines Prinzen in Süd-<lb/> deutschland, das durch die gesamte Presse unwider-<lb/> sprochen ging. Daß diese Einrede fallen, daß sie aus<lb/> dem Gesetz eliminiert werden muß, dafür treten<lb/> nicht allein die Frauen, sondern auch einsichtsvolle<lb/> Männer ein. Den Weg, wie diese Schwierigkeit zu<lb/> regeln wäre, hat schon Bulling gezeigt, indem er<lb/> vorschlug, es dem Richter in Gemeinschaft mit dem<lb/> Vormund zu überlassen, denjenigen festzustellen<lb/> und heranzuziehen, für den die größte Wahrschein-<lb/> lichkeit der Vaterschaft besteht.</p><lb/> <p>Eine weitere Forderung der Gerechtigkeit ist<lb/> es bei Männern, die noch von ihren Verwandten<lb/> abhängen und kein eigenes Einkommen haben, die<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [302/0306]
Das würde manchen Mund versiegeln, und ihm
damit die verführerische Kraft rauben.
Eine der größten Härten für die uneheliche
Mutter bedeutet die sogenannte exceptio plurium,
der Einwand, daß sie in der kritischen Zeit noch
mit einem anderen Manne verkehrt habe. Gelingt
der Nachweis dieses Einwandes – und wie ge-
wiegte Juristen behaupten, gelingt er nicht selten,
da sich leicht gefällige Freunde finden, die ihre Mit-
wirkung zusagen – so sind beide Männer von der
Zahlungspflicht befreit und das arme Wesen dop-
pelt verlassen. Daß man bis in die vornehmsten
Spitzen der Gesellschaft hinauf sich nicht scheut, sich
dieses unvornehmen Einwandes zu bedienen, be-
wies erst jüngst das Erlebnis eines Prinzen in Süd-
deutschland, das durch die gesamte Presse unwider-
sprochen ging. Daß diese Einrede fallen, daß sie aus
dem Gesetz eliminiert werden muß, dafür treten
nicht allein die Frauen, sondern auch einsichtsvolle
Männer ein. Den Weg, wie diese Schwierigkeit zu
regeln wäre, hat schon Bulling gezeigt, indem er
vorschlug, es dem Richter in Gemeinschaft mit dem
Vormund zu überlassen, denjenigen festzustellen
und heranzuziehen, für den die größte Wahrschein-
lichkeit der Vaterschaft besteht.
Eine weitere Forderung der Gerechtigkeit ist
es bei Männern, die noch von ihren Verwandten
abhängen und kein eigenes Einkommen haben, die
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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
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