Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

Bild:
<< vorherige Seite

Doch ich hoffe zu Gott, es ist mit diesen Dro-
hungen gar so ernstlich nicht gemeint. Unsere Her-
ren Urverleger werden, ungeachtet des Nachdrucks,
und würde er auch, welches sehr zu wünschen wäre,
in allen deutschen Staaten gesetzlich erlaubt,
immer noch ein so erkleckliches Honorar geben, daß
jene "Vortrefflichen und Bessern" lieber zu
der leichtern Feder, als zu dem schwerern Pfluge
und Dreschflegel greifen werden. Der Nachdruck
kann der Literatur und der Aufklärung niemals
schaden, er muß ihr vielmehr beförderlich seyn, in-
dem er, wie ich nachher zeigen werde, die einzige
zweckmäßige Schutzwehr gegen die Uebertheuerung
der Bücher ist, wodurch minder Wohlhabende aus-
ser Stand gesetzt werden, sich Werke von einiger
Bedeutung anzuschaffen.

Jch sagte vorhin: das ausschließliche Druck-
und Verbreitungsrecht eines Schriftstellers oder Ver-
legers hört in demselben Augenblick auf, wo das
erste Exemplar ausgegeben wird, und das volle
unbedingte Eigenthum an demselben auf den Käufer
übergeht. Es ist gerade damit, wie mit einem
Geheimmittel (Arkanum), welches Jemand einem
Andern, ohne ihm die Pflicht der Verheimlichung
aufzulegen, verkauft. Erlauben Sie, daß ich hier zwei
Beispiele anführe, um dies noch mehr zu verdeutlichen.
Ein Arzt hatte ein sehr sicheres Mittel gegen die
Wasserscheu erfunden, bei dessen Gebrauch aber ein

Doch ich hoffe zu Gott, es iſt mit dieſen Dro-
hungen gar ſo ernſtlich nicht gemeint. Unſere Her-
ren Urverleger werden, ungeachtet des Nachdrucks,
und wuͤrde er auch, welches ſehr zu wuͤnſchen waͤre,
in allen deutſchen Staaten geſetzlich erlaubt,
immer noch ein ſo erkleckliches Honorar geben, daß
jene »Vortrefflichen und Beſſern« lieber zu
der leichtern Feder, als zu dem ſchwerern Pfluge
und Dreſchflegel greifen werden. Der Nachdruck
kann der Literatur und der Aufklaͤrung niemals
ſchaden, er muß ihr vielmehr befoͤrderlich ſeyn, in-
dem er, wie ich nachher zeigen werde, die einzige
zweckmaͤßige Schutzwehr gegen die Uebertheuerung
der Buͤcher iſt, wodurch minder Wohlhabende auſ-
ſer Stand geſetzt werden, ſich Werke von einiger
Bedeutung anzuſchaffen.

Jch ſagte vorhin: das ausſchließliche Druck-
und Verbreitungsrecht eines Schriftſtellers oder Ver-
legers hoͤrt in demſelben Augenblick auf, wo das
erſte Exemplar ausgegeben wird, und das volle
unbedingte Eigenthum an demſelben auf den Kaͤufer
uͤbergeht. Es iſt gerade damit, wie mit einem
Geheimmittel (Arkanum), welches Jemand einem
Andern, ohne ihm die Pflicht der Verheimlichung
aufzulegen, verkauft. Erlauben Sie, daß ich hier zwei
Beiſpiele anfuͤhre, um dies noch mehr zu verdeutlichen.
Ein Arzt hatte ein ſehr ſicheres Mittel gegen die
Waſſerſcheu erfunden, bei deſſen Gebrauch aber ein

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0057" n="57"/>
        <p>Doch ich hoffe zu Gott, es i&#x017F;t mit die&#x017F;en Dro-<lb/>
hungen gar &#x017F;o ern&#x017F;tlich nicht gemeint. Un&#x017F;ere Her-<lb/>
ren Urverleger werden, ungeachtet des Nachdrucks,<lb/>
und wu&#x0364;rde er auch, welches &#x017F;ehr zu wu&#x0364;n&#x017F;chen wa&#x0364;re,<lb/>
in allen deut&#x017F;chen Staaten <hi rendition="#g">ge&#x017F;etzlich</hi> erlaubt,<lb/>
immer noch ein &#x017F;o erkleckliches Honorar geben, daß<lb/>
jene »<hi rendition="#g">Vortrefflichen</hi> und <hi rendition="#g">Be&#x017F;&#x017F;ern</hi>« lieber zu<lb/>
der leichtern Feder, als zu dem &#x017F;chwerern Pfluge<lb/>
und Dre&#x017F;chflegel greifen werden. Der Nachdruck<lb/>
kann der Literatur und der Aufkla&#x0364;rung niemals<lb/>
&#x017F;chaden, er muß ihr vielmehr befo&#x0364;rderlich &#x017F;eyn, in-<lb/>
dem er, wie ich nachher zeigen werde, die einzige<lb/>
zweckma&#x0364;ßige Schutzwehr gegen die Uebertheuerung<lb/>
der Bu&#x0364;cher i&#x017F;t, wodurch minder Wohlhabende au&#x017F;-<lb/>
&#x017F;er Stand ge&#x017F;etzt werden, &#x017F;ich Werke von einiger<lb/>
Bedeutung anzu&#x017F;chaffen.</p><lb/>
        <p>Jch &#x017F;agte vorhin: das aus&#x017F;chließliche Druck-<lb/>
und Verbreitungsrecht eines Schrift&#x017F;tellers oder Ver-<lb/>
legers ho&#x0364;rt in dem&#x017F;elben Augenblick auf, wo das<lb/>
er&#x017F;te Exemplar ausgegeben wird, und das volle<lb/>
unbedingte Eigenthum an dem&#x017F;elben auf den Ka&#x0364;ufer<lb/>
u&#x0364;bergeht. Es i&#x017F;t gerade damit, wie mit einem<lb/>
Geheimmittel (Arkanum), welches Jemand einem<lb/>
Andern, ohne ihm die Pflicht der Verheimlichung<lb/>
aufzulegen, verkauft. Erlauben Sie, daß ich hier zwei<lb/>
Bei&#x017F;piele anfu&#x0364;hre, um dies noch mehr zu verdeutlichen.<lb/>
Ein Arzt hatte ein &#x017F;ehr &#x017F;icheres Mittel gegen die<lb/>
Wa&#x017F;&#x017F;er&#x017F;cheu erfunden, bei de&#x017F;&#x017F;en Gebrauch aber ein<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[57/0057] Doch ich hoffe zu Gott, es iſt mit dieſen Dro- hungen gar ſo ernſtlich nicht gemeint. Unſere Her- ren Urverleger werden, ungeachtet des Nachdrucks, und wuͤrde er auch, welches ſehr zu wuͤnſchen waͤre, in allen deutſchen Staaten geſetzlich erlaubt, immer noch ein ſo erkleckliches Honorar geben, daß jene »Vortrefflichen und Beſſern« lieber zu der leichtern Feder, als zu dem ſchwerern Pfluge und Dreſchflegel greifen werden. Der Nachdruck kann der Literatur und der Aufklaͤrung niemals ſchaden, er muß ihr vielmehr befoͤrderlich ſeyn, in- dem er, wie ich nachher zeigen werde, die einzige zweckmaͤßige Schutzwehr gegen die Uebertheuerung der Buͤcher iſt, wodurch minder Wohlhabende auſ- ſer Stand geſetzt werden, ſich Werke von einiger Bedeutung anzuſchaffen. Jch ſagte vorhin: das ausſchließliche Druck- und Verbreitungsrecht eines Schriftſtellers oder Ver- legers hoͤrt in demſelben Augenblick auf, wo das erſte Exemplar ausgegeben wird, und das volle unbedingte Eigenthum an demſelben auf den Kaͤufer uͤbergeht. Es iſt gerade damit, wie mit einem Geheimmittel (Arkanum), welches Jemand einem Andern, ohne ihm die Pflicht der Verheimlichung aufzulegen, verkauft. Erlauben Sie, daß ich hier zwei Beiſpiele anfuͤhre, um dies noch mehr zu verdeutlichen. Ein Arzt hatte ein ſehr ſicheres Mittel gegen die Waſſerſcheu erfunden, bei deſſen Gebrauch aber ein

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/57
Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/57>, abgerufen am 07.05.2024.