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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

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daß wir Alle Kinder Eines großen gütigen Vaters
sind, wie sehr weicht es jetzt nicht ab von den Lie-
besmahlen der ersten Bekenner des Heilandes?
Nie war es dem erhabenen Stifter des Christen-
thums in den Sinn gekommen, einen besondern
Priesterstand unter seinen Bekennern einzuführen.
Jn jenen ersten Zeiten der Christen war Jeder, der
Fähigkeit und Neigung hatte, befugt, in ihren
gottesdienstlichen Versammlungen zu lehren, ohne
daß ihm Einkünfte und Ehrenvorzüge dafür zu Theil
wurden. Erst späterhin übertrug man jene Befug-
niß, womit man eine Art von Richteramt und geist-
licher Oberherrschaft verband, ausschließlich bestimm-
ten Personen, welche nachmals ihr Ansehen und
ihre Vorrechte immer mehr zu erweitern suchten,
und deshalb eine Menge kirchlicher Gebräuche und
Glaubenslehren erfanden, von denen unser göttli-
cher Erlöser nie etwas gesagt hatte. So ward
das reine Christenthum durch den Ehrgeiz, die
Herrschsucht und die Geldgier derjenigen erstickt,
die mehr, als alle übrigen verpflichtet gewesen wä-
ren, es in seiner Urschöne zu erhalten, und der
Nachwelt zu überliefern. Die Geistlichkeit der Chri-
sten ist also keinesweges, wie manche weiße Leviten
uns so gerne bereden möchten, göttlichen Ursprungs;
sie ist nicht von dem erhabenen Stifter des Christen-
thums angeordnet, sondern verdankt, wie alle an-
dern bevorzügten Klassen, ihre Entstehung einer

daß wir Alle Kinder Eines großen guͤtigen Vaters
ſind, wie ſehr weicht es jetzt nicht ab von den Lie-
besmahlen der erſten Bekenner des Heilandes?
Nie war es dem erhabenen Stifter des Chriſten-
thums in den Sinn gekommen, einen beſondern
Prieſterſtand unter ſeinen Bekennern einzufuͤhren.
Jn jenen erſten Zeiten der Chriſten war Jeder, der
Faͤhigkeit und Neigung hatte, befugt, in ihren
gottesdienſtlichen Verſammlungen zu lehren, ohne
daß ihm Einkuͤnfte und Ehrenvorzuͤge dafuͤr zu Theil
wurden. Erſt ſpaͤterhin uͤbertrug man jene Befug-
niß, womit man eine Art von Richteramt und geiſt-
licher Oberherrſchaft verband, ausſchließlich beſtimm-
ten Perſonen, welche nachmals ihr Anſehen und
ihre Vorrechte immer mehr zu erweitern ſuchten,
und deshalb eine Menge kirchlicher Gebraͤuche und
Glaubenslehren erfanden, von denen unſer goͤttli-
cher Erloͤſer nie etwas geſagt hatte. So ward
das reine Chriſtenthum durch den Ehrgeiz, die
Herrſchſucht und die Geldgier derjenigen erſtickt,
die mehr, als alle uͤbrigen verpflichtet geweſen waͤ-
ren, es in ſeiner Urſchoͤne zu erhalten, und der
Nachwelt zu uͤberliefern. Die Geiſtlichkeit der Chri-
ſten iſt alſo keinesweges, wie manche weiße Leviten
uns ſo gerne bereden moͤchten, goͤttlichen Urſprungs;
ſie iſt nicht von dem erhabenen Stifter des Chriſten-
thums angeordnet, ſondern verdankt, wie alle an-
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[237/0237] daß wir Alle Kinder Eines großen guͤtigen Vaters ſind, wie ſehr weicht es jetzt nicht ab von den Lie- besmahlen der erſten Bekenner des Heilandes? Nie war es dem erhabenen Stifter des Chriſten- thums in den Sinn gekommen, einen beſondern Prieſterſtand unter ſeinen Bekennern einzufuͤhren. Jn jenen erſten Zeiten der Chriſten war Jeder, der Faͤhigkeit und Neigung hatte, befugt, in ihren gottesdienſtlichen Verſammlungen zu lehren, ohne daß ihm Einkuͤnfte und Ehrenvorzuͤge dafuͤr zu Theil wurden. Erſt ſpaͤterhin uͤbertrug man jene Befug- niß, womit man eine Art von Richteramt und geiſt- licher Oberherrſchaft verband, ausſchließlich beſtimm- ten Perſonen, welche nachmals ihr Anſehen und ihre Vorrechte immer mehr zu erweitern ſuchten, und deshalb eine Menge kirchlicher Gebraͤuche und Glaubenslehren erfanden, von denen unſer goͤttli- cher Erloͤſer nie etwas geſagt hatte. So ward das reine Chriſtenthum durch den Ehrgeiz, die Herrſchſucht und die Geldgier derjenigen erſtickt, die mehr, als alle uͤbrigen verpflichtet geweſen waͤ- ren, es in ſeiner Urſchoͤne zu erhalten, und der Nachwelt zu uͤberliefern. Die Geiſtlichkeit der Chri- ſten iſt alſo keinesweges, wie manche weiße Leviten uns ſo gerne bereden moͤchten, goͤttlichen Urſprungs; ſie iſt nicht von dem erhabenen Stifter des Chriſten- thums angeordnet, ſondern verdankt, wie alle an- dern bevorzuͤgten Klaſſen, ihre Entſtehung einer

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/237>, abgerufen am 04.05.2024.