Du sollst, wenn du dich schlafen legst, zuerst den linken Schuh, und darauf den rechten ausziehen.
Du sollst, wenn du das Hemde abziehest, es im Bette liegend thun, und dich zudecken, damit Balken und Wände nicht deinen häßlichen und schändlichen Leib sehen.
Du sollst auch nicht nackend dein Wasser las- sen, sonst wirst du in Dürftigkeit und Armuth ge- rathen.
Du sollst, wenn du das Gebet Schmah Ji- srael im Bette betest, gleich einschlafen und nichts mehr plaudern. Kannst du nicht schlafen, so sollst du es noch einmal, und so oft wiederholen, bis du am Ende einschläfst.
Die Söhne der Juden sind vom dreizehnten Jahr an, da sie für Söhne der Gebote (Bar Mitz- va) erkannt werden, was bei ihnen die Konfir- mation ist, verpflichtet, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, und den Eltern, wenn diese es begehren, Kostgeld zu zahlen. Die Töchter helfen den Müt- tern in häuslichen Geschäften, und werden dafür von den Eltern gekleidet. Nebenher treiben sie aber auch ihren kleinen Schacher, und wenn sie weiter nichts haben, so handeln sie mit -- -- Jhr wißt wohl, womit.
Bis die Tochter zwölf Jahr und einen Tag alt ist, gilt sie für minderjährig (Kedenah). So- bald sie jenes Alter erreicht hat, ist sie sechs Monate
II. Bändchen. 15
Du ſollſt, wenn du dich ſchlafen legſt, zuerſt den linken Schuh, und darauf den rechten ausziehen.
Du ſollſt, wenn du das Hemde abzieheſt, es im Bette liegend thun, und dich zudecken, damit Balken und Waͤnde nicht deinen haͤßlichen und ſchaͤndlichen Leib ſehen.
Du ſollſt auch nicht nackend dein Waſſer laſ- ſen, ſonſt wirſt du in Duͤrftigkeit und Armuth ge- rathen.
Du ſollſt, wenn du das Gebet Schmah Ji- ſrael im Bette beteſt, gleich einſchlafen und nichts mehr plaudern. Kannſt du nicht ſchlafen, ſo ſollſt du es noch einmal, und ſo oft wiederholen, bis du am Ende einſchlaͤfſt.
Die Soͤhne der Juden ſind vom dreizehnten Jahr an, da ſie fuͤr Soͤhne der Gebote (Bar Mitz- va) erkannt werden, was bei ihnen die Konfir- mation iſt, verpflichtet, ſelbſt fuͤr ihren Unterhalt zu ſorgen, und den Eltern, wenn dieſe es begehren, Koſtgeld zu zahlen. Die Toͤchter helfen den Muͤt- tern in haͤuslichen Geſchaͤften, und werden dafuͤr von den Eltern gekleidet. Nebenher treiben ſie aber auch ihren kleinen Schacher, und wenn ſie weiter nichts haben, ſo handeln ſie mit — — Jhr wißt wohl, womit.
Bis die Tochter zwoͤlf Jahr und einen Tag alt iſt, gilt ſie fuͤr minderjaͤhrig (Kedenah). So- bald ſie jenes Alter erreicht hat, iſt ſie ſechs Monate
II. Baͤndchen. 15
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Du ſollſt, wenn du dich ſchlafen legſt, zuerſt
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Du ſollſt, wenn du das Hemde abzieheſt, es
im Bette liegend thun, und dich zudecken, damit
Balken und Waͤnde nicht deinen haͤßlichen und
ſchaͤndlichen Leib ſehen.
Du ſollſt auch nicht nackend dein Waſſer laſ-
ſen, ſonſt wirſt du in Duͤrftigkeit und Armuth ge-
rathen.
Du ſollſt, wenn du das Gebet Schmah Ji-
ſrael im Bette beteſt, gleich einſchlafen und nichts
mehr plaudern. Kannſt du nicht ſchlafen, ſo ſollſt
du es noch einmal, und ſo oft wiederholen, bis
du am Ende einſchlaͤfſt.
Die Soͤhne der Juden ſind vom dreizehnten
Jahr an, da ſie fuͤr Soͤhne der Gebote (Bar Mitz-
va) erkannt werden, was bei ihnen die Konfir-
mation iſt, verpflichtet, ſelbſt fuͤr ihren Unterhalt
zu ſorgen, und den Eltern, wenn dieſe es begehren,
Koſtgeld zu zahlen. Die Toͤchter helfen den Muͤt-
tern in haͤuslichen Geſchaͤften, und werden dafuͤr
von den Eltern gekleidet. Nebenher treiben ſie aber
auch ihren kleinen Schacher, und wenn ſie weiter
nichts haben, ſo handeln ſie mit — — Jhr wißt
wohl, womit.
Bis die Tochter zwoͤlf Jahr und einen Tag
alt iſt, gilt ſie fuͤr minderjaͤhrig (Kedenah). So-
bald ſie jenes Alter erreicht hat, iſt ſie ſechs Monate
II. Baͤndchen. 15
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/169>, abgerufen am 23.11.2024.
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