fuhren, erwachte unser Freund zu neuem, klaren Leben.
Jede Gefahr schien beseitiget.
Jn dem Verhöre, welches man mit ihm anstellte, blieb er dabei, daß der Mensch, der nach ihm geschos- sen, den er nur undeutlich durchs Gebüsch gesehen, ihm fremd sei; daß er ihn durchaus nicht beschreiben oder bezeichnen könne; daß er keine Ahnung habe, welche Absicht dieser That zum Grunde gelegen; und daß von seinen Habseligkeiten, die er unberührt beim Erwachen neben sich gefunden, nichts fehle. Der Richter, dessen Schreiber, der Förster schüttelten die Köpfe, und beruhigten sich endlich bei der Ansicht, es könne wohl ein Raubanfall beabsichtiget, die Aus- führung desselben aber durch Dazwischenkunft des Zeuge Schkramprl verhindert worden sein, welche den Raubmörder veranlaßt habe, die Flucht zu ergrei- fen. Diese Meinung fand um so mehr Beifall, da Anton sich wohl hütete, beizubringen, welch' eine Frist zwischen Louis' Schuß und Schkramprl's Erscheinen gelegen. Das Resultat der Untersuchung lautete auf einen in diesen Gegenden umherschweifen- den, höchst gefährlichen, gänzlich unbekannten Böse- wicht, für dessen Habhaftwerdung die Forstbeamten
Die Vagabunden. IV. 4
fuhren, erwachte unſer Freund zu neuem, klaren Leben.
Jede Gefahr ſchien beſeitiget.
Jn dem Verhoͤre, welches man mit ihm anſtellte, blieb er dabei, daß der Menſch, der nach ihm geſchoſ- ſen, den er nur undeutlich durchs Gebuͤſch geſehen, ihm fremd ſei; daß er ihn durchaus nicht beſchreiben oder bezeichnen koͤnne; daß er keine Ahnung habe, welche Abſicht dieſer That zum Grunde gelegen; und daß von ſeinen Habſeligkeiten, die er unberuͤhrt beim Erwachen neben ſich gefunden, nichts fehle. Der Richter, deſſen Schreiber, der Foͤrſter ſchuͤttelten die Koͤpfe, und beruhigten ſich endlich bei der Anſicht, es koͤnne wohl ein Raubanfall beabſichtiget, die Aus- fuͤhrung deſſelben aber durch Dazwiſchenkunft des Zeuge Schkramprl verhindert worden ſein, welche den Raubmoͤrder veranlaßt habe, die Flucht zu ergrei- fen. Dieſe Meinung fand um ſo mehr Beifall, da Anton ſich wohl huͤtete, beizubringen, welch’ eine Friſt zwiſchen Louis’ Schuß und Schkramprl’s Erſcheinen gelegen. Das Reſultat der Unterſuchung lautete auf einen in dieſen Gegenden umherſchweifen- den, hoͤchſt gefaͤhrlichen, gaͤnzlich unbekannten Boͤſe- wicht, fuͤr deſſen Habhaftwerdung die Forſtbeamten
Die Vagabunden. IV. 4
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fuhren, erwachte unſer Freund zu neuem, klaren
Leben.
Jede Gefahr ſchien beſeitiget.
Jn dem Verhoͤre, welches man mit ihm anſtellte,
blieb er dabei, daß der Menſch, der nach ihm geſchoſ-
ſen, den er nur undeutlich durchs Gebuͤſch geſehen,
ihm fremd ſei; daß er ihn durchaus nicht beſchreiben
oder bezeichnen koͤnne; daß er keine Ahnung habe,
welche Abſicht dieſer That zum Grunde gelegen;
und daß von ſeinen Habſeligkeiten, die er unberuͤhrt
beim Erwachen neben ſich gefunden, nichts fehle.
Der Richter, deſſen Schreiber, der Foͤrſter ſchuͤttelten
die Koͤpfe, und beruhigten ſich endlich bei der Anſicht,
es koͤnne wohl ein Raubanfall beabſichtiget, die Aus-
fuͤhrung deſſelben aber durch Dazwiſchenkunft des
Zeuge Schkramprl verhindert worden ſein, welche
den Raubmoͤrder veranlaßt habe, die Flucht zu ergrei-
fen. Dieſe Meinung fand um ſo mehr Beifall, da
Anton ſich wohl huͤtete, beizubringen, welch’ eine
Friſt zwiſchen Louis’ Schuß und Schkramprl’s
Erſcheinen gelegen. Das Reſultat der Unterſuchung
lautete auf einen in dieſen Gegenden umherſchweifen-
den, hoͤchſt gefaͤhrlichen, gaͤnzlich unbekannten Boͤſe-
wicht, fuͤr deſſen Habhaftwerdung die Forſtbeamten
Die Vagabunden. IV. 4
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Holtei, Karl von: Die Vagabunden. Bd. 4. Breslau, 1852, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtei_vagabunden04_1852/53>, abgerufen am 05.07.2024.
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