Holtei, Karl von: Die Vagabunden. Bd. 3. Breslau, 1852.Jch möchte sie lieber auf mich nehmen, anstatt Jch sagte nichts weiter, als: Graf Guido hat zu "Ruft meinen Sohn, Haushofmeister; oder nein, Jch moͤchte ſie lieber auf mich nehmen, anſtatt Jch ſagte nichts weiter, als: Graf Guido hat zu „Ruft meinen Sohn, Haushofmeiſter; oder nein, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0234" n="230"/> <p>Jch moͤchte ſie lieber auf <hi rendition="#g">mich</hi> nehmen, anſtatt<lb/> Dir ſagen zu muͤſſen, daß Graf Guido mich getaͤuſcht<lb/> hat. Mein Schreiben an Dich war nur die Folge<lb/> ſeiner falſchen, entſtellenden Erzaͤhlungen. Die <hi rendition="#g">Mut-<lb/> ter</hi> kann jetzt nichts mehr thun: Deine Sache gehoͤrt<lb/> vor die Maͤnner. Du magſt entſcheiden, ob ich mei-<lb/> nen Gemal zum Richter aufrufen ſoll. Jch will Dir<lb/> nicht verſchweigen, daß er krank, ſehr krank iſt; daß<lb/> die Aerzte fuͤr ſein Leben fuͤrchten. Er iſt aber auch<lb/> heftig und ſtreng; er iſt gerecht und im Punkte der<lb/> Ehre unerſchuͤtterlich. Hat unſer Sohn Dir ſein Wort<lb/> gegeben, ſo wird der <hi rendition="#g">Vater</hi> ihn nicht davon entbin-<lb/> den. Das ſchwoͤr’ ich Dir! Es wird meines Gatten<lb/> Tod ſein — doch das kann auch mich nicht hindern,<lb/> Dir Dein Recht werden zu laſſen. Hoͤchſtens kann<lb/> ich mit ihm ſterben und das will ich gern. Beſtimme<lb/><hi rendition="#g">Du,</hi> was geſchehen muß!“</p><lb/> <p>Jch ſagte nichts weiter, als: Graf Guido hat zu<lb/> beſtimmen, nicht ich!</p><lb/> <p>„Ruft meinen Sohn, Haushofmeiſter; oder nein,<lb/> — <hi rendition="#g">laßt</hi> ihn rufen. Jhr bleibt hier und ſeid Zeuge<lb/> von jeder Silbe, die zwiſchen <hi rendition="#g">ihr</hi> und mir gewech-<lb/> ſelt wird.“</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [230/0234]
Jch moͤchte ſie lieber auf mich nehmen, anſtatt
Dir ſagen zu muͤſſen, daß Graf Guido mich getaͤuſcht
hat. Mein Schreiben an Dich war nur die Folge
ſeiner falſchen, entſtellenden Erzaͤhlungen. Die Mut-
ter kann jetzt nichts mehr thun: Deine Sache gehoͤrt
vor die Maͤnner. Du magſt entſcheiden, ob ich mei-
nen Gemal zum Richter aufrufen ſoll. Jch will Dir
nicht verſchweigen, daß er krank, ſehr krank iſt; daß
die Aerzte fuͤr ſein Leben fuͤrchten. Er iſt aber auch
heftig und ſtreng; er iſt gerecht und im Punkte der
Ehre unerſchuͤtterlich. Hat unſer Sohn Dir ſein Wort
gegeben, ſo wird der Vater ihn nicht davon entbin-
den. Das ſchwoͤr’ ich Dir! Es wird meines Gatten
Tod ſein — doch das kann auch mich nicht hindern,
Dir Dein Recht werden zu laſſen. Hoͤchſtens kann
ich mit ihm ſterben und das will ich gern. Beſtimme
Du, was geſchehen muß!“
Jch ſagte nichts weiter, als: Graf Guido hat zu
beſtimmen, nicht ich!
„Ruft meinen Sohn, Haushofmeiſter; oder nein,
— laßt ihn rufen. Jhr bleibt hier und ſeid Zeuge
von jeder Silbe, die zwiſchen ihr und mir gewech-
ſelt wird.“
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |