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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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vns auch gewissen beystand zugesagt mit diessen vnd der gleichen Worten Non vos estis qui loquimini etc. So hab ich doch für nötig geacht / E. F. G. dieses rumoris halben zeitlich zuberichten / vnd so es noch (Wie ich verhoffe) vnbeschlossen wolt ich zum vnterthenigsten vmb vieler vrsachen willen dafür gebrten haben.

Dann erstlich sind vnsere. 2. Confessiones am tage / die wir so offt wiederholet das kein leibhaber der warheit ferner etwas vns anfordern kan / es ist alles zum deutlichsten erkleret

Zum andern / weiset die Historien Vom Stamme Ephraim aus / das Monomachiae gefehrlich. 3. Dieweil wir vns den aller Protestirenden stende gemeinem erkendtnis vnd vrtheil gern sistiren vnd vnterwerffen wöllen / so werden wir mit privat personen / die zugleich part vnd Richter seind / billig verschonet.

Zum dritten / haben wir vnser Confession Anno. 79. zu Cassel von allen Artickeln vbergeben / so bitten wir nu zum wenigsten / da wir ja Colloquiren solten / E. F. G. wollen derselbigen Theologen / so damals in Conventu gewesen / Censuras zuuor hören / oder sie vns gnedigst adjungiren lassen.

Zum vierdten ist D. Heshusius wol in einem stücke / Nemlich die Vbiquitet. 5. belangend / Zimlich richtig / aber sonst durchaus der real.

vns auch gewissen beystand zugesagt mit diessen vnd der gleichen Worten Non vos estis qui loquimini etc. So hab ich doch für nötig geacht / E. F. G. dieses rumoris halben zeitlich zuberichten / vnd so es noch (Wie ich verhoffe) vnbeschlossen wolt ich zum vnterthenigsten vmb vieler vrsachen willen dafür gebrten haben.

Dann erstlich sind vnsere. 2. Confessiones am tage / die wir so offt wiederholet das kein leibhaber der warheit ferner etwas vns anfordern kan / es ist alles zum deutlichsten erkleret

Zum andern / weiset die Historien Vom Stamme Ephraim aus / das Monomachiae gefehrlich. 3. Dieweil wir vns den aller Protestirenden stende gemeinem erkendtnis vnd vrtheil gern sistiren vnd vnterwerffen wöllen / so werden wir mit privat personen / die zugleich part vnd Richter seind / billig verschonet.

Zum dritten / haben wir vnser Confession Anno. 79. zu Cassel von allen Artickeln vbergeben / so bitten wir nu zum wenigsten / da wir ja Colloquiren solten / E. F. G. wollen derselbigen Theologen / so damals in Conventu gewesen / Censuras zuuor hören / oder sie vns gnedigst adjungiren lassen.

Zum vierdten ist D. Heshusius wol in einem stücke / Nemlich die Vbiquitet. 5. belangend / Zimlich richtig / aber sonst durchaus der real.

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[25/0033] vns auch gewissen beystand zugesagt mit diessen vnd der gleichen Worten Non vos estis qui loquimini etc. So hab ich doch für nötig geacht / E. F. G. dieses rumoris halben zeitlich zuberichten / vnd so es noch (Wie ich verhoffe) vnbeschlossen wolt ich zum vnterthenigsten vmb vieler vrsachen willen dafür gebrten haben. Dann erstlich sind vnsere. 2. Confessiones am tage / die wir so offt wiederholet das kein leibhaber der warheit ferner etwas vns anfordern kan / es ist alles zum deutlichsten erkleret Zum andern / weiset die Historien Vom Stamme Ephraim aus / das Monomachiae gefehrlich. 3. Dieweil wir vns den aller Protestirenden stende gemeinem erkendtnis vnd vrtheil gern sistiren vnd vnterwerffen wöllen / so werden wir mit privat personen / die zugleich part vnd Richter seind / billig verschonet. Zum dritten / haben wir vnser Confession Anno. 79. zu Cassel von allen Artickeln vbergeben / so bitten wir nu zum wenigsten / da wir ja Colloquiren solten / E. F. G. wollen derselbigen Theologen / so damals in Conventu gewesen / Censuras zuuor hören / oder sie vns gnedigst adjungiren lassen. Zum vierdten ist D. Heshusius wol in einem stücke / Nemlich die Vbiquitet. 5. belangend / Zimlich richtig / aber sonst durchaus der real.

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/33>, abgerufen am 04.05.2024.