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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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In diesem allem / dauon mir nichts zuwissen / viel weniger zu vrtheilen gebüret / bit E. F. G. Ich zum aller vnterthenigsten / sie wollen vmb Gottes willen auff die arme vnschuldige Kirchen vnd Schulen noch derselben diener / keine Vngnad werssen / sondern vnser aller gnedigster Fürst vnd Herr sein vnd bleiben / damit wir vnser schweres ampt / mit lehren vnd beten / ohne seufftzen vollbringen mögen / Vnd nicht der Satan in seinen Werck zeugen sich deß schadens Josephs auch vber diese lande zufrewen habe. Dann wir ja niemand wissentlich im geringsten begeren zubeleidigen / vnd ist dem allwissenden hertzkündiger bewust / wie gern wir / auch mit gefahr Leibs vnd lebens / friede vnd ruhe / neben der heilsamen reinen Lehr / in diesem E. F. G. löblichen Fürstenthumb wolten helffen erhalten. So wird vns ja die rechtglaubige. Kirchen auff der gantzen Welt anders nicht zeügnis geben können / den daß wir in allen stücken der Christlichen Religion die klare warheit nirgend anders wo her / den aus den bewertten brun Israels / vnd keines wegs aus Menschlichen Eisternen schöpffen.

Es gehet aber zum andern auch / Gnediger Fürst vnd Herr / ein fest bestendige sage / Welche zu Magdeburg spargiert worden ist / als solten E. F. G. in willens sein / D. Heshustum vor sich zu bescheiden / vnd vns Examiniren zulassen. Wiewol mir nu würde vbel anstehen / mich hierin kleinmüttig zustellen / sondern freylich meines glaubens rechenschafft / so offts sonderlich die Christliche Oberkeit von mir erfordern lest / schuldig bin / mit freudigkeit zuthun / vnd allen eventum dem zubefehlen / des sachen wir führen / der

In diesem allem / dauon mir nichts zuwissen / viel weniger zu vrtheilen gebüret / bit E. F. G. Ich zum aller vnterthenigsten / sie wollen vmb Gottes willen auff die arme vnschuldige Kirchen vnd Schulen noch derselben diener / keine Vngnad werssen / sondern vnser aller gnedigster Fürst vnd Herr sein vnd bleiben / damit wir vnser schweres ampt / mit lehren vnd beten / ohne seufftzen vollbringen mögen / Vnd nicht der Satan in seinen Werck zeugen sich deß schadens Josephs auch vber diese lande zufrewen habe. Dann wir ja niemand wissentlich im geringsten begeren zubeleidigen / vnd ist dem allwissenden hertzkündiger bewust / wie gern wir / auch mit gefahr Leibs vnd lebens / friede vnd ruhe / neben der heilsamẽ reinẽ Lehr / in diesem E. F. G. löblichen Fürstenthumb wolten helffen erhalten. So wird vns ja die rechtglaubige. Kirchen auff der gantzen Welt anders nicht zeügnis geben können / den daß wir in allen stücken der Christlichen Religion die klare warheit nirgend anders wo her / den aus den bewertten brun Israels / vnd keines wegs aus Menschlichen Eisternen schöpffen.

Es gehet aber zum andern auch / Gnediger Fürst vnd Herr / ein fest bestendige sage / Welche zu Magdeburg spargiert worden ist / als solten E. F. G. in willens sein / D. Heshustum vor sich zu bescheiden / vnd vns Examiniren zulassen. Wiewol mir nu würde vbel anstehen / mich hierin kleinmüttig zustellen / sondern freylich meines glaubens rechenschafft / so offts sonderlich die Christliche Oberkeit von mir erfordern lest / schuldig bin / mit freudigkeit zuthun / vnd allen eventum dem zubefehlen / des sachen wir führen / der

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[24/0032] In diesem allem / dauon mir nichts zuwissen / viel weniger zu vrtheilen gebüret / bit E. F. G. Ich zum aller vnterthenigsten / sie wollen vmb Gottes willen auff die arme vnschuldige Kirchen vnd Schulen noch derselben diener / keine Vngnad werssen / sondern vnser aller gnedigster Fürst vnd Herr sein vnd bleiben / damit wir vnser schweres ampt / mit lehren vnd beten / ohne seufftzen vollbringen mögen / Vnd nicht der Satan in seinen Werck zeugen sich deß schadens Josephs auch vber diese lande zufrewen habe. Dann wir ja niemand wissentlich im geringsten begeren zubeleidigen / vnd ist dem allwissenden hertzkündiger bewust / wie gern wir / auch mit gefahr Leibs vnd lebens / friede vnd ruhe / neben der heilsamẽ reinẽ Lehr / in diesem E. F. G. löblichen Fürstenthumb wolten helffen erhalten. So wird vns ja die rechtglaubige. Kirchen auff der gantzen Welt anders nicht zeügnis geben können / den daß wir in allen stücken der Christlichen Religion die klare warheit nirgend anders wo her / den aus den bewertten brun Israels / vnd keines wegs aus Menschlichen Eisternen schöpffen. Es gehet aber zum andern auch / Gnediger Fürst vnd Herr / ein fest bestendige sage / Welche zu Magdeburg spargiert worden ist / als solten E. F. G. in willens sein / D. Heshustum vor sich zu bescheiden / vnd vns Examiniren zulassen. Wiewol mir nu würde vbel anstehen / mich hierin kleinmüttig zustellen / sondern freylich meines glaubens rechenschafft / so offts sonderlich die Christliche Oberkeit von mir erfordern lest / schuldig bin / mit freudigkeit zuthun / vnd allen eventum dem zubefehlen / des sachen wir führen / der

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/32>, abgerufen am 27.11.2024.