Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

Bild:
<< vorherige Seite

zu Anhalt wissentlich nicht willigen. Derwegen J. F. G. vnterthenig demütig solchs zu erinnern / vnd vmb abschaffung zu bitten sein.

Zum Neundten ist ein vbrig grobIX. Bernburgische verspottung des Segens oder consecration. Sacramentirisch stück vorhanden / dafür einem / der Gott fürchtet / die haar zn berge steigen. Nemlich / das zu Berneburgk die wort der Einsetzung des H. Nachtmals vber einen ledigen Kelch gesprochen sein sollen / der Zerbster Dichter auch solchs nicht leugnet: sondern also vertheidiget / Die Schrifft wisse von keiner Segenung des Weins / pag. 94. Vnd abermals / pag. 95. setzet / weis demnach die H. Schrifft von keiner segenung des Brots vnd Weins / als der sichtbarn Elementen.

Hie ist nun der Zerbster Tichter in einer so abscheulichen that begriffen / das er vnter allen Sacramentirern seines gleichen nicht findet / Denn ob wol Caluinus den Grund hat legen wollen / vnd in warheit die meinung der Sacramentirer da hinaus leuffet / das Brot vnd Wein nicht sein gesegnete Element im H. Abendmal / wie auch Pezel fürgibt / so hat doch noch keiner die wort der einsetzung vber einen ledigen Kelch sprechen dürffen / das also diese abschewliche that am ersten zu Bernburgk geschehen / vnd noch öffentlich in Druck durch den Zerbster Tichter gerühmet vnd verthediget wird. Solchen schewsal werden die Fürsten zu Anhalt in jhrem Lande nicht schweigen noch dulden / Darumb darwider zu reden / zu schreiben / zu flehen vnd zu beten / das Ihre Fürstl. Gnad mit abschaffung der Sünde / den Fluch vom Lande wende.

zu Anhalt wissentlich nicht willigen. Derwegen J. F. G. vnterthenig demütig solchs zu erinnern / vnd vmb abschaffung zu bitten sein.

Zum Neundten ist ein vbrig grobIX. Bernburgische verspottung des Segens oder consecration. Sacramentirisch stück vorhanden / dafür einem / der Gott fürchtet / die haar zn berge steigen. Nemlich / das zu Berneburgk die wort der Einsetzung des H. Nachtmals vber einen ledigen Kelch gesprochen sein sollen / der Zerbster Dichter auch solchs nicht leugnet: sondern also vertheidiget / Die Schrifft wisse von keiner Segenung des Weins / pag. 94. Vnd abermals / pag. 95. setzet / weis demnach die H. Schrifft von keiner segenung des Brots vnd Weins / als der sichtbarn Elementen.

Hie ist nun der Zerbster Tichter in einer so abscheulichen that begriffen / das er vnter allen Sacramentirern seines gleichen nicht findet / Denn ob wol Caluinus den Grund hat legen wollen / vnd in warheit die meinũg der Sacramentirer da hinaus leuffet / das Brot vnd Wein nicht sein gesegnete Element im H. Abendmal / wie auch Pezel fürgibt / so hat doch noch keiner die wort der einsetzung vber einen ledigen Kelch sprechen dürffen / das also diese abschewliche that am ersten zu Bernburgk geschehen / vnd noch öffentlich in Druck durch den Zerbster Tichter gerühmet vnd verthediget wird. Solchen schewsal werden die Fürsten zu Anhalt in jhrem Lande nicht schweigen noch dulden / Darumb darwider zu reden / zu schreiben / zu flehen vnd zu beten / das Ihre Fürstl. Gnad mit abschaffung der Sünde / den Fluch vom Lande wende.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0023" n="15"/>
zu Anhalt wissentlich nicht                      willigen. Derwegen J. F. G. vnterthenig demütig solchs zu erinnern / vnd vmb                      abschaffung zu bitten sein.</p>
        <p>Zum Neundten ist ein vbrig grob<note place="right">IX. Bernburgische                          verspottung des Segens oder consecration.</note> Sacramentirisch stück                      vorhanden / dafür einem / der Gott fürchtet / die haar zn berge steigen. Nemlich                      / das zu Berneburgk die wort der Einsetzung des H. Nachtmals vber einen ledigen                      Kelch gesprochen sein sollen / der Zerbster Dichter auch solchs nicht leugnet:                      sondern also vertheidiget / Die Schrifft wisse von keiner Segenung des Weins /                      pag. 94. Vnd abermals / pag. 95. setzet / weis demnach die H. Schrifft von                      keiner segenung des Brots vnd Weins / als der sichtbarn Elementen.</p>
        <p>Hie ist nun der Zerbster Tichter in einer so abscheulichen that begriffen / das                      er vnter allen Sacramentirern seines gleichen nicht findet / Denn ob wol                      Caluinus den Grund hat legen wollen / vnd in warheit die meinu&#x0303;g                      der Sacramentirer da hinaus leuffet / das Brot vnd Wein nicht sein gesegnete                      Element im H. Abendmal / wie auch Pezel fürgibt / so hat doch noch keiner die                      wort der einsetzung vber einen ledigen Kelch sprechen dürffen / das also diese                      abschewliche that am ersten zu Bernburgk geschehen / vnd noch öffentlich in                      Druck durch den Zerbster Tichter gerühmet vnd verthediget wird. Solchen schewsal                      werden die Fürsten zu Anhalt in jhrem Lande nicht schweigen noch dulden / Darumb                      darwider zu reden / zu schreiben / zu flehen vnd zu beten / das Ihre Fürstl.                      Gnad mit abschaffung der Sünde / den Fluch vom Lande wende.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[15/0023] zu Anhalt wissentlich nicht willigen. Derwegen J. F. G. vnterthenig demütig solchs zu erinnern / vnd vmb abschaffung zu bitten sein. Zum Neundten ist ein vbrig grob Sacramentirisch stück vorhanden / dafür einem / der Gott fürchtet / die haar zn berge steigen. Nemlich / das zu Berneburgk die wort der Einsetzung des H. Nachtmals vber einen ledigen Kelch gesprochen sein sollen / der Zerbster Dichter auch solchs nicht leugnet: sondern also vertheidiget / Die Schrifft wisse von keiner Segenung des Weins / pag. 94. Vnd abermals / pag. 95. setzet / weis demnach die H. Schrifft von keiner segenung des Brots vnd Weins / als der sichtbarn Elementen. IX. Bernburgische verspottung des Segens oder consecration. Hie ist nun der Zerbster Tichter in einer so abscheulichen that begriffen / das er vnter allen Sacramentirern seines gleichen nicht findet / Denn ob wol Caluinus den Grund hat legen wollen / vnd in warheit die meinũg der Sacramentirer da hinaus leuffet / das Brot vnd Wein nicht sein gesegnete Element im H. Abendmal / wie auch Pezel fürgibt / so hat doch noch keiner die wort der einsetzung vber einen ledigen Kelch sprechen dürffen / das also diese abschewliche that am ersten zu Bernburgk geschehen / vnd noch öffentlich in Druck durch den Zerbster Tichter gerühmet vnd verthediget wird. Solchen schewsal werden die Fürsten zu Anhalt in jhrem Lande nicht schweigen noch dulden / Darumb darwider zu reden / zu schreiben / zu flehen vnd zu beten / das Ihre Fürstl. Gnad mit abschaffung der Sünde / den Fluch vom Lande wende.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/23
Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/23>, abgerufen am 04.05.2024.