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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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man kann nicht läugnen, dass es bei uns einen
Schritt zur Verbesserung gethan hat, obgleich
seine Vollendung, die im weiten Felde ge-
blieben, noch ein Wunder in unsern Augen
ist -- Ja wohl, ein Wunder! -- Die Ewig-
keit der Höllenstrafen hat ihre Bestreiter ge-
funden, und dieses Höllenräthsel wird zu unse-
rer knotenlösenden Zeit, wo die kalte Philo-
sophie so manches abkühlt, durch die ewigen
Folgen ins Reine gebracht, welche von keiner
bösen Handlung getrennt werden können; die
Sklaverei des andern Geschlechtes indess bleibt
ein Wurm, der nie stirbt, und ein Feuer das
nie verlischt. -- Gerechtigkeit! man hat dir
die Binde genommen; und doch siehst du
nicht, dass, wenn gleich alle Handlungen, die
mit den Personen und dem Vermögen des an-
dern Geschlechtes in Beziehung stehen, ohne
einen gesetzlichen Beistand ungültig sind und
ohne allen bürgerlichen Effekt bleiben, deine
armen Unmündigen durch alle sittliche und
bürgerliche Gesetze in eben dem Masse wie
die Männer verbunden werden! Selbst nicht
bei Gesetzen wider die Contrebande ist nach

man kann nicht läugnen, daſs es bei uns einen
Schritt zur Verbesserung gethan hat, obgleich
seine Vollendung, die im weiten Felde ge-
blieben, noch ein Wunder in unsern Augen
ist — Ja wohl, ein Wunder! — Die Ewig-
keit der Höllenstrafen hat ihre Bestreiter ge-
funden, und dieses Höllenräthsel wird zu unse-
rer knotenlösenden Zeit, wo die kalte Philo-
sophie so manches abkühlt, durch die ewigen
Folgen ins Reine gebracht, welche von keiner
bösen Handlung getrennt werden können; die
Sklaverei des andern Geschlechtes indeſs bleibt
ein Wurm, der nie stirbt, und ein Feuer das
nie verlischt. — Gerechtigkeit! man hat dir
die Binde genommen; und doch siehst du
nicht, daſs, wenn gleich alle Handlungen, die
mit den Personen und dem Vermögen des an-
dern Geschlechtes in Beziehung stehen, ohne
einen gesetzlichen Beistand ungültig sind und
ohne allen bürgerlichen Effekt bleiben, deine
armen Unmündigen durch alle sittliche und
bürgerliche Gesetze in eben dem Maſse wie
die Männer verbunden werden! Selbst nicht
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[70/0078] man kann nicht läugnen, daſs es bei uns einen Schritt zur Verbesserung gethan hat, obgleich seine Vollendung, die im weiten Felde ge- blieben, noch ein Wunder in unsern Augen ist — Ja wohl, ein Wunder! — Die Ewig- keit der Höllenstrafen hat ihre Bestreiter ge- funden, und dieses Höllenräthsel wird zu unse- rer knotenlösenden Zeit, wo die kalte Philo- sophie so manches abkühlt, durch die ewigen Folgen ins Reine gebracht, welche von keiner bösen Handlung getrennt werden können; die Sklaverei des andern Geschlechtes indeſs bleibt ein Wurm, der nie stirbt, und ein Feuer das nie verlischt. — Gerechtigkeit! man hat dir die Binde genommen; und doch siehst du nicht, daſs, wenn gleich alle Handlungen, die mit den Personen und dem Vermögen des an- dern Geschlechtes in Beziehung stehen, ohne einen gesetzlichen Beistand ungültig sind und ohne allen bürgerlichen Effekt bleiben, deine armen Unmündigen durch alle sittliche und bürgerliche Gesetze in eben dem Maſse wie die Männer verbunden werden! Selbst nicht bei Gesetzen wider die Contrebande ist nach

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/78>, abgerufen am 28.04.2024.