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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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bei weitem nicht hinreichend, um uns von
ihrer Haus- und bürgerlichen Verfassung einen
ganz richtigen, am wenigsten einen vollstän-
digen, Begriff zu machen. Nach ihm, wurde
bei den Deutschen, bei denen Sitten weit
mehr als in Rom Gesetze vermochten, (denn
so, denk' ich, will Tacitus übersetzt seyn)
der Ehebruch mit dem Tode bestraft; und be-
darf es grösserer Beweise, dass die Ehen den
Deutschen nicht gleichgültig waren? Sie wach-
ten über ein Geschäft, wobei der Staat so
sehr interessirt ist, dass jede Vernachlässigung
sich über kurz oder lang unmittelbar am Staa-
te rächt, mit vieler Eifersucht und Strenge,
so, dass auf Vergehungen dieser Art (die un-
ter einem Himmelsstriche wie der ihrige, bei
einer einfachen frugalen Lebensart und bei
der Unbekanntschaft mit Müssiggang und dem
Wohlleben, den Gefährten des Luxus, in der
Regel sich nur sparsam ereignen konnten)
dennoch eine so harte Strafe gesetzt wurde.

Der Einfluss der Deutschen Weiber in
Staatsgeschäfte war wichtig, indem sie aus ih-
ren Mitteln Priesterinnen gaben, die, ausser

bei weitem nicht hinreichend, um uns von
ihrer Haus- und bürgerlichen Verfassung einen
ganz richtigen, am wenigsten einen vollstän-
digen, Begriff zu machen. Nach ihm, wurde
bei den Deutschen, bei denen Sitten weit
mehr als in Rom Gesetze vermochten, (denn
so, denk’ ich, will Tacitus übersetzt seyn)
der Ehebruch mit dem Tode bestraft; und be-
darf es gröſserer Beweise, daſs die Ehen den
Deutschen nicht gleichgültig waren? Sie wach-
ten über ein Geschäft, wobei der Staat so
sehr interessirt ist, daſs jede Vernachlässigung
sich über kurz oder lang unmittelbar am Staa-
te rächt, mit vieler Eifersucht und Strenge,
so, daſs auf Vergehungen dieser Art (die un-
ter einem Himmelsstriche wie der ihrige, bei
einer einfachen frugalen Lebensart und bei
der Unbekanntschaft mit Müſsiggang und dem
Wohlleben, den Gefährten des Luxus, in der
Regel sich nur sparsam ereignen konnten)
dennoch eine so harte Strafe gesetzt wurde.

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[140/0148] bei weitem nicht hinreichend, um uns von ihrer Haus- und bürgerlichen Verfassung einen ganz richtigen, am wenigsten einen vollstän- digen, Begriff zu machen. Nach ihm, wurde bei den Deutschen, bei denen Sitten weit mehr als in Rom Gesetze vermochten, (denn so, denk’ ich, will Tacitus übersetzt seyn) der Ehebruch mit dem Tode bestraft; und be- darf es gröſserer Beweise, daſs die Ehen den Deutschen nicht gleichgültig waren? Sie wach- ten über ein Geschäft, wobei der Staat so sehr interessirt ist, daſs jede Vernachlässigung sich über kurz oder lang unmittelbar am Staa- te rächt, mit vieler Eifersucht und Strenge, so, daſs auf Vergehungen dieser Art (die un- ter einem Himmelsstriche wie der ihrige, bei einer einfachen frugalen Lebensart und bei der Unbekanntschaft mit Müſsiggang und dem Wohlleben, den Gefährten des Luxus, in der Regel sich nur sparsam ereignen konnten) dennoch eine so harte Strafe gesetzt wurde. Der Einfluſs der Deutschen Weiber in Staatsgeschäfte war wichtig, indem sie aus ih- ren Mitteln Priesterinnen gaben, die, auſser

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/148>, abgerufen am 22.11.2024.