ne fast mystische Verehrung, so dass alles vor dem Römischen Rechte die Kniee beugte, und ihm huldigte. -- Und wer mag denn auch leugnen, dass es einen Schatz von Kennt- niss und Weisheit enthält? und dass, da Spitzfindigkeiten und Distinktionen für den grössten Theil der Köpfe etwas sehr Hinrei- fsendes behaupten, es besonders zur damaligen Zeit sehr natürlich zuging, wenn ihm so reichlich Jünger und Anhänger zufielen? ob es gleich den Britten nie leid gethan hat, und zu thun scheint, dieser Rechtsfahne nicht geschworen zu haben. Warum mehr Ausho- lung? -- Das unrömische Deutsche Weib kam unter das Römische Gesetz, und die Deutschen Männer verwickelten sich selbst in das Garn, womit sie Weiber zu fangen ge- dachten. Zu wenig hat die Geschichte uns von unsern in Gott ruhenden Ahnherren hinter- lassen, denen es überhaupt mehr darum zu thun war, Thaten der Nachwelt würdig zu thun, als sie aufzuzeichnen und aufzubehalten. Das, was Freund und Nachbar Tacitus von ihren Sitten und Gebräuchen überliefert, ist
ne fast mystische Verehrung, so daſs alles vor dem Römischen Rechte die Kniee beugte, und ihm huldigte. — Und wer mag denn auch leugnen, daſs es einen Schatz von Kennt- niſs und Weisheit enthält? und daſs, da Spitzfindigkeiten und Distinktionen für den gröſsten Theil der Köpfe etwas sehr Hinrei- fsendes behaupten, es besonders zur damaligen Zeit sehr natürlich zuging, wenn ihm so reichlich Jünger und Anhänger zufielen? ob es gleich den Britten nie leid gethan hat, und zu thun scheint, dieser Rechtsfahne nicht geschworen zu haben. Warum mehr Ausho- lung? — Das unrömische Deutsche Weib kam unter das Römische Gesetz, und die Deutschen Männer verwickelten sich selbst in das Garn, womit sie Weiber zu fangen ge- dachten. Zu wenig hat die Geschichte uns von unsern in Gott ruhenden Ahnherren hinter- lassen, denen es überhaupt mehr darum zu thun war, Thaten der Nachwelt würdig zu thun, als sie aufzuzeichnen und aufzubehalten. Das, was Freund und Nachbar Tacitus von ihren Sitten und Gebräuchen überliefert, ist
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ne fast mystische Verehrung, so daſs alles
vor dem Römischen Rechte die Kniee beugte,
und ihm huldigte. — Und wer mag denn
auch leugnen, daſs es einen Schatz von Kennt-
niſs und Weisheit enthält? und daſs, da
Spitzfindigkeiten und Distinktionen für den
gröſsten Theil der Köpfe etwas sehr Hinrei-
fsendes behaupten, es besonders zur damaligen
Zeit sehr natürlich zuging, wenn ihm so
reichlich Jünger und Anhänger zufielen? ob
es gleich den Britten nie leid gethan hat, und
zu thun scheint, dieser Rechtsfahne nicht
geschworen zu haben. Warum mehr Ausho-
lung? — Das unrömische Deutsche Weib
kam unter das Römische Gesetz, und die
Deutschen Männer verwickelten sich selbst in
das Garn, womit sie Weiber zu fangen ge-
dachten. Zu wenig hat die Geschichte uns
von unsern in Gott ruhenden Ahnherren hinter-
lassen, denen es überhaupt mehr darum zu
thun war, Thaten der Nachwelt würdig zu
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/147>, abgerufen am 22.11.2024.
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