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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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vorzüge? sind wir dadurch wesentlich mäch-
tiger und tapferer geworden, als unsere Vor-
fahren? Haben wir auf diesem Wege ein
Recht erlangt, sie unter uns zu erniedrigen,
sie zu entwürdigen und zurückzusetzen? -- Ge-
rade so, und nicht anders, verhält es sich mit
unsern Anmassungen gegen das weibliche Ge-
schlecht. Dadurch, dass die Gesellschaften
nach und nach dauerhafter und fester wurden;
dadurch, dass sie gewisse Formen erhielten,
vermittelst deren sie äusserlich sich immer ähn-
licher wurden; dadurch, dass man in diese
Formen allmählich mehr Verhältniss zur Masse
brachte; kurz, dadurch, dass die bürgerlichen
Gesellschaften ihre gegenwärtige Gestalt er-
hielten, ward den Weiberrechten nicht im
mindesten gefrommt. Diese ursprünglichen
Rechte waren einmal verloren gegangen, und
es blieb dabei, dass man Weiber mit zum
Hausgeräthe des Oberhauptes der Familie rech-
nete, womit mancher nothdürftig, mancher
überflüssig versehen war; sie hatten nur noch
Werth für ihn, in so fern sie dazu dienten,
durch klugen Austausch seine Habe zu erwei-

vorzüge? sind wir dadurch wesentlich mäch-
tiger und tapferer geworden, als unsere Vor-
fahren? Haben wir auf diesem Wege ein
Recht erlangt, sie unter uns zu erniedrigen,
sie zu entwürdigen und zurückzusetzen? — Ge-
rade so, und nicht anders, verhält es sich mit
unsern Anmaſsungen gegen das weibliche Ge-
schlecht. Dadurch, daſs die Gesellschaften
nach und nach dauerhafter und fester wurden;
dadurch, daſs sie gewisse Formen erhielten,
vermittelst deren sie äuſserlich sich immer ähn-
licher wurden; dadurch, daſs man in diese
Formen allmählich mehr Verhältniſs zur Masse
brachte; kurz, dadurch, daſs die bürgerlichen
Gesellschaften ihre gegenwärtige Gestalt er-
hielten, ward den Weiberrechten nicht im
mindesten gefrommt. Diese ursprünglichen
Rechte waren einmal verloren gegangen, und
es blieb dabei, daſs man Weiber mit zum
Hausgeräthe des Oberhauptes der Familie rech-
nete, womit mancher nothdürftig, mancher
überflüssig versehen war; sie hatten nur noch
Werth für ihn, in so fern sie dazu dienten,
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[124/0132] vorzüge? sind wir dadurch wesentlich mäch- tiger und tapferer geworden, als unsere Vor- fahren? Haben wir auf diesem Wege ein Recht erlangt, sie unter uns zu erniedrigen, sie zu entwürdigen und zurückzusetzen? — Ge- rade so, und nicht anders, verhält es sich mit unsern Anmaſsungen gegen das weibliche Ge- schlecht. Dadurch, daſs die Gesellschaften nach und nach dauerhafter und fester wurden; dadurch, daſs sie gewisse Formen erhielten, vermittelst deren sie äuſserlich sich immer ähn- licher wurden; dadurch, daſs man in diese Formen allmählich mehr Verhältniſs zur Masse brachte; kurz, dadurch, daſs die bürgerlichen Gesellschaften ihre gegenwärtige Gestalt er- hielten, ward den Weiberrechten nicht im mindesten gefrommt. Diese ursprünglichen Rechte waren einmal verloren gegangen, und es blieb dabei, daſs man Weiber mit zum Hausgeräthe des Oberhauptes der Familie rech- nete, womit mancher nothdürftig, mancher überflüssig versehen war; sie hatten nur noch Werth für ihn, in so fern sie dazu dienten, durch klugen Austausch seine Habe zu erwei-

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/132>, abgerufen am 04.05.2024.