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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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ob wol der HERR Christus nach dem Abentmahl eingesetzt / vnd seinen Jüngern vnter zweyen gestalten Brodts vnd Weins / diß Hochwirdige Sacrament außgetheilet hat / doch diß alles hindan gesetzt vnd vngeacht / so haben die heiligen Canones, Auch die löbliche vnd approbirte angenomene gewonheit der Kirchen allzeit gehalten / vnd helts dieselbige noch also / das diß Sacrament nicht nach den Abentmal solle gehandelt / Noch von keinen Christgleubigen / so nicht nüchtern sindt / genommen noch gebraucht werden / es sey dann im fall / das sie Kranck weren / oder sonst eine noth verhanden / dorin die Kirche solchs zugebrauchen vergönstiget vnd zugelassen. Vnd gleich wie diese gewonheit etliche gefahr vnd ergernis zuuormeiden / auß bedencklichen vrsachen ist eingefüret worden / das ob schon in der anhebenden Christlichen Kirchen / diß Sacrament von den gleubigen / vnter beyder gestalt genommen worden / So ist es doch nochmals von den Priestern vnter beyder gestalt / von den Leyen aber

ob wol der HERR Christus nach dem Abentmahl eingesetzt / vnd seinen Jüngern vnter zweyen gestalten Brodts vnd Weins / diß Hochwirdige Sacrament außgetheilet hat / doch diß alles hindan gesetzt vnd vngeacht / so haben die heiligen Canones, Auch die löbliche vnd approbirte angenomene gewonheit der Kirchen allzeit gehalten / vnd helts dieselbige noch also / das diß Sacrament nicht nach dẽ Abentmal solle gehandelt / Noch von keinẽ Christgleubigen / so nicht nüchtern sindt / genommen noch gebraucht werden / es sey dann im fall / das sie Kranck weren / oder sonst eine noth verhanden / dorin die Kirche solchs zugebrauchen vergönstiget vnd zugelassen. Vnd gleich wie diese gewonheit etliche gefahr vnd ergernis zuuormeiden / auß bedencklichen vrsachen ist eingefüret worden / das ob schon in der anhebenden Christlichen Kirchen / diß Sacrament von den gleubigen / vnter beyder gestalt genommen worden / So ist es doch nochmals von den Priestern vnter beyder gestalt / von den Leyen aber

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[0391] ob wol der HERR Christus nach dem Abentmahl eingesetzt / vnd seinen Jüngern vnter zweyen gestalten Brodts vnd Weins / diß Hochwirdige Sacrament außgetheilet hat / doch diß alles hindan gesetzt vnd vngeacht / so haben die heiligen Canones, Auch die löbliche vnd approbirte angenomene gewonheit der Kirchen allzeit gehalten / vnd helts dieselbige noch also / das diß Sacrament nicht nach dẽ Abentmal solle gehandelt / Noch von keinẽ Christgleubigen / so nicht nüchtern sindt / genommen noch gebraucht werden / es sey dann im fall / das sie Kranck weren / oder sonst eine noth verhanden / dorin die Kirche solchs zugebrauchen vergönstiget vnd zugelassen. Vnd gleich wie diese gewonheit etliche gefahr vnd ergernis zuuormeiden / auß bedencklichen vrsachen ist eingefüret worden / das ob schon in der anhebenden Christlichen Kirchen / diß Sacrament von den gleubigen / vnter beyder gestalt genommen worden / So ist es doch nochmals von den Priestern vnter beyder gestalt / von den Leyen aber

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/391>, abgerufen am 24.11.2024.