Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.nur rnter einer gestalt zunemen verordnet worden / Sintemahl man gewißlich gleuben vnd keines weges zweiffeln soll / das Christi Leib vnd Blut gantz vnd gar / so wol vnter der gestalt des Brots / als vnter der gestalt des Weins warhafftig begriffen werde. Lehren die Papisten / das die Communion vnter einer gestalt für eingesetz zuhalten / vnd ohn der Kirchen authoritet nicht solle verendert werden. Trident: Concil: Sess: 5. Cap. 2. Die Catholische Kirche hat auß wichtigen vnd billichen vrsachen die gewonheit vnter einerley gestalt zu Communiciren, oder das Sacrament des Altars zugebrauchen gebilliget / vnd geschlossen / das solchs für ein Gesetz solle gehalten werden / vnd solle niemande frey stehen / dasselbige one der Kirchen authoritet, zulaß vnd bewilligung zuuorwerffen vnd zuendern. 17.Streiten die Papisten / das die Kirche nicht geirret habe in deme / das die Päpste den Layen den gebrauch des Kelchs genommen haben / da doch der Pabst Gelasius setzet / das die theilung nur rnter einer gestalt zunemen verordnet worden / Sintemahl man gewißlich gleuben vñ keines weges zweiffeln soll / das Christi Leib vnd Blut gantz vnd gar / so wol vnter der gestalt des Brots / als vnter der gestalt des Weins warhafftig begriffen werde. Lehren die Papisten / das die Communion vnter einer gestalt für eingesetz zuhalten / vnd ohn der Kirchen authoritet nicht solle verendert werden. Trident: Concil: Sess: 5. Cap. 2. Die Catholische Kirche hat auß wichtigen vnd billichen vrsachen die gewonheit vnter einerley gestalt zu Communiciren, oder das Sacrament des Altars zugebrauchen gebilliget / vnd geschlossen / das solchs für ein Gesetz solle gehalten werden / vnd solle niemande frey stehen / dasselbige one der Kirchen authoritet, zulaß vnd bewilligung zuuorwerffen vnd zuendern. 17.Streiten die Papisten / das die Kirche nicht geirret habe in deme / das die Päpste den Layen den gebrauch des Kelchs genommen haben / da doch der Pabst Gelasius setzet / das die theilung <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0392"/> nur rnter einer gestalt zunemen verordnet worden / Sintemahl man gewißlich gleuben vñ keines weges zweiffeln soll / das Christi Leib vnd Blut gantz vnd gar / so wol vnter der gestalt des Brots / als vnter der gestalt des Weins warhafftig begriffen werde.</p> <note place="left">16.</note> <p>Lehren die Papisten / das die Communion vnter einer gestalt für eingesetz zuhalten / vnd ohn der Kirchen authoritet nicht solle verendert werden. Trident: Concil: Sess: 5. Cap. 2. Die Catholische Kirche hat auß wichtigen vnd billichen vrsachen die gewonheit vnter einerley gestalt zu Communiciren, oder das Sacrament des Altars zugebrauchen gebilliget / vnd geschlossen / das solchs für ein Gesetz solle gehalten werden / vnd solle niemande frey stehen / dasselbige one der Kirchen authoritet, zulaß vnd bewilligung zuuorwerffen vnd zuendern.</p> <note place="left">17.</note> <p>Streiten die Papisten / das die Kirche nicht geirret habe in deme / das die Päpste den Layen den gebrauch des Kelchs genommen haben / da doch der Pabst Gelasius setzet / das die theilung </p> </div> </body> </text> </TEI> [0392]
nur rnter einer gestalt zunemen verordnet worden / Sintemahl man gewißlich gleuben vñ keines weges zweiffeln soll / das Christi Leib vnd Blut gantz vnd gar / so wol vnter der gestalt des Brots / als vnter der gestalt des Weins warhafftig begriffen werde.
Lehren die Papisten / das die Communion vnter einer gestalt für eingesetz zuhalten / vnd ohn der Kirchen authoritet nicht solle verendert werden. Trident: Concil: Sess: 5. Cap. 2. Die Catholische Kirche hat auß wichtigen vnd billichen vrsachen die gewonheit vnter einerley gestalt zu Communiciren, oder das Sacrament des Altars zugebrauchen gebilliget / vnd geschlossen / das solchs für ein Gesetz solle gehalten werden / vnd solle niemande frey stehen / dasselbige one der Kirchen authoritet, zulaß vnd bewilligung zuuorwerffen vnd zuendern.
Streiten die Papisten / das die Kirche nicht geirret habe in deme / das die Päpste den Layen den gebrauch des Kelchs genommen haben / da doch der Pabst Gelasius setzet / das die theilung
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/392>, abgerufen am 23.07.2024. |