Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

Bild:
<< vorherige Seite

gebot verpflichtet werden / das Sacrament des Altars vnter beyder gestalt zuempfahen. Trident: Concil: Sess. 5. Cap. 1. Das Concilium lehret / vnd erkleret diß / das die Leyen vnd Clericken / oder der gemeine man / vnd die jenigen vnter den Geistlichen / so nicht Meßpfaffen sein / durch kein Göttliches gebot darzu verpflichtet sein / das sie das Sacramentum Evcharistiae vnter beyderley gestalt nemen sollen / vnd das man keines weges mit gutem glauben zweiffeln könne / das jhnen der gebrauch der einerley gestalt zur seligkeit nicht solle gnug sein: Dann ob wol der HErr Christus im letzten Abentmahl das Hoch wirdige Sacrament vnter den gestalten Brots vnd Weins eingesetzt / vnd den Aposteln zuhalten befohlen / so gehen doch diese einsetzung vnd befehl des HErrn Christi nicht so fern / das alle Christgleubige / durch des HErrn einsetzung zu beyderley gestalt verpflichtet weren. Item Conciliun Constantiense sess. 13. Diß gegenwertig allgemeine Concilium erkleret / setzt vnd schleust. Das

gebot verpflichtet werden / das Sacrament des Altars vnter beyder gestalt zuempfahen. Trident: Concil: Sess. 5. Cap. 1. Das Concilium lehret / vnd erkleret diß / das die Leyen vnd Clericken / oder der gemeine man / vnd die jenigen vnter den Geistlichen / so nicht Meßpfaffen sein / durch kein Göttliches gebot darzu verpflichtet sein / das sie das Sacramentum Evcharistiae vnter beyderley gestalt nemen sollen / vnd das man keines weges mit gutem glauben zweiffeln könne / das jhnen der gebrauch der einerley gestalt zur seligkeit nicht solle gnug sein: Dann ob wol der HErr Christus im letzten Abentmahl das Hoch wirdige Sacrament vnter den gestalten Brots vnd Weins eingesetzt / vnd den Aposteln zuhalten befohlen / so gehen doch diese einsetzung vnd befehl des HErrn Christi nicht so fern / das alle Christgleubige / durch des HErrn einsetzung zu beyderley gestalt verpflichtet weren. Item Conciliũ Constantiense sess. 13. Diß gegenwertig allgemeine Concilium erkleret / setzt vnd schleust. Das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0390"/>
gebot verpflichtet            werden / das Sacrament des Altars vnter beyder gestalt zuempfahen. Trident: Concil: Sess.            5. Cap. 1. Das Concilium lehret / vnd erkleret diß / das die Leyen vnd Clericken / oder            der gemeine man / vnd die jenigen vnter den Geistlichen / so nicht Meßpfaffen sein / durch            kein Göttliches gebot darzu verpflichtet sein / das sie das Sacramentum Evcharistiae vnter            beyderley gestalt nemen sollen / vnd das man keines weges mit gutem glauben zweiffeln            könne / das jhnen der gebrauch der einerley gestalt zur seligkeit nicht solle gnug sein:            Dann ob wol der HErr Christus im letzten Abentmahl das Hoch wirdige Sacrament vnter den            gestalten Brots vnd Weins eingesetzt / vnd den Aposteln zuhalten befohlen / so gehen doch            diese einsetzung vnd befehl des HErrn Christi nicht so fern / das alle Christgleubige /            durch des HErrn einsetzung zu beyderley gestalt verpflichtet weren. Item Conciliu&#x0303;            Constantiense sess. 13. Diß gegenwertig allgemeine Concilium erkleret / setzt vnd            schleust. Das
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0390] gebot verpflichtet werden / das Sacrament des Altars vnter beyder gestalt zuempfahen. Trident: Concil: Sess. 5. Cap. 1. Das Concilium lehret / vnd erkleret diß / das die Leyen vnd Clericken / oder der gemeine man / vnd die jenigen vnter den Geistlichen / so nicht Meßpfaffen sein / durch kein Göttliches gebot darzu verpflichtet sein / das sie das Sacramentum Evcharistiae vnter beyderley gestalt nemen sollen / vnd das man keines weges mit gutem glauben zweiffeln könne / das jhnen der gebrauch der einerley gestalt zur seligkeit nicht solle gnug sein: Dann ob wol der HErr Christus im letzten Abentmahl das Hoch wirdige Sacrament vnter den gestalten Brots vnd Weins eingesetzt / vnd den Aposteln zuhalten befohlen / so gehen doch diese einsetzung vnd befehl des HErrn Christi nicht so fern / das alle Christgleubige / durch des HErrn einsetzung zu beyderley gestalt verpflichtet weren. Item Conciliũ Constantiense sess. 13. Diß gegenwertig allgemeine Concilium erkleret / setzt vnd schleust. Das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/390
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/390>, abgerufen am 24.11.2024.