mittlung zur Einzelnheit herunter und schliesst sich so mit der Wirklichkeit zusammen.
Wie beyde Seiten in die Handlung eintreten, bestimmt sich so, dass für die selbstbewusste Seite, insofern sie wirkliches Bewusstseyn ist, das Wesen sich als die wirkliche Natur darstellt; einestheils gehört sie ihm als Besitz und Eigenthum und gilt als das nicht- ansichseyende Daseyn; -- anderntheils ist sie seine eigne unmittelbare Wirklichkeit und Einzelnheit, die von ihm ebenso als Nichtwesen betrachtet und aufgeho- ben wird. Zugleich aber hat für sein reines Bewusst- seyn jene äussere Natur die entgegengesetzte Bedeutung, nemlich das ansichseyende Wesen zu seyn, gegen wel- ches das Selbst seine Unwesentlichkeit aufopfert, wie es umgekehrt die unwesentliche Seite der Natur sich selbst aufopfert. Die Handlung ist dadurch geistige Bewegung, weil sie diss doppelseitige ist, die Abstrac- tion des Wesens, wie die Andacht den Gegenstand bestimmt, aufzuheben und es zum Wirklichen zu machen, und das Wirkliche, wie das Handelnde den Gegenstand und sich bestimmt, auf- und in die All- gemeinheit zu erheben.
Die Handlung des Cultus selbst beginnt daher mit der reinen Hingabe eines Besitzes, das der Eigen- thümer scheinbar für ihn ganz nutzlos vergiesst oder in Rauch aufsteigen lässt. Er thut hierin vor dem Wesen seines reinen Bewusstseyns auf Besitz und Recht des Eigenthumes und des Genusses desselben, auf die Persönlichkeit und die Rückkehr des Thuns
mittlung zur Einzelnheit herunter und ſchlieſst ſich ſo mit der Wirklichkeit zuſammen.
Wie beyde Seiten in die Handlung eintreten, beſtimmt ſich ſo, daſs für die ſelbſtbewuſste Seite, inſofern ſie wirkliches Bewuſstseyn iſt, das Weſen ſich als die wirkliche Natur darſtellt; einestheils gehört ſie ihm als Beſitz und Eigenthum und gilt als das nicht- anſichſeyende Daſeyn; — anderntheils iſt ſie ſeine eigne unmittelbare Wirklichkeit und Einzelnheit, die von ihm ebenſo als Nichtweſen betrachtet und aufgeho- ben wird. Zugleich aber hat für ſein reines Bewuſst- ſeyn jene äuſſere Natur die entgegengeſetzte Bedeutung, nemlich das anſichſeyende Weſen zu ſeyn, gegen wel- ches das Selbſt ſeine Unweſentlichkeit aufopfert, wie es umgekehrt die unweſentliche Seite der Natur ſich ſelbſt aufopfert. Die Handlung iſt dadurch geiſtige Bewegung, weil ſie diſs doppelſeitige iſt, die Abſtrac- tion des Weſens, wie die Andacht den Gegenſtand beſtimmt, aufzuheben und es zum Wirklichen zu machen, und das Wirkliche, wie das Handelnde den Gegenſtand und ſich beſtimmt, auf- und in die All- gemeinheit zu erheben.
Die Handlung des Cultus ſelbſt beginnt daher mit der reinen Hingabe eines Beſitzes, das der Eigen- thümer ſcheinbar für ihn ganz nutzlos vergieſst oder in Rauch aufſteigen läſst. Er thut hierin vor dem Weſen ſeines reinen Bewuſstseyns auf Beſitz und Recht des Eigenthumes und des Genuſſes deſſelben, auf die Perſönlichkeit und die Rückkehr des Thuns
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mittlung zur Einzelnheit herunter und ſchlieſst ſich
ſo mit der Wirklichkeit zuſammen.
Wie beyde Seiten in die Handlung eintreten,
beſtimmt ſich ſo, daſs für die ſelbſtbewuſste Seite,
inſofern ſie wirkliches Bewuſstseyn iſt, das Weſen ſich
als die wirkliche Natur darſtellt; einestheils gehört ſie
ihm als Beſitz und Eigenthum und gilt als das nicht-
anſichſeyende Daſeyn; — anderntheils iſt ſie ſeine eigne
unmittelbare Wirklichkeit und Einzelnheit, die von
ihm ebenſo als Nichtweſen betrachtet und aufgeho-
ben wird. Zugleich aber hat für ſein reines Bewuſst-
ſeyn jene äuſſere Natur die entgegengeſetzte Bedeutung,
nemlich das anſichſeyende Weſen zu ſeyn, gegen wel-
ches das Selbſt ſeine Unweſentlichkeit aufopfert, wie
es umgekehrt die unweſentliche Seite der Natur ſich
ſelbſt aufopfert. Die Handlung iſt dadurch geiſtige
Bewegung, weil ſie diſs doppelſeitige iſt, die Abſtrac-
tion des Weſens, wie die Andacht den Gegenſtand
beſtimmt, aufzuheben und es zum Wirklichen zu
machen, und das Wirkliche, wie das Handelnde den
Gegenſtand und ſich beſtimmt, auf- und in die All-
gemeinheit zu erheben.
Die Handlung des Cultus ſelbſt beginnt daher
mit der reinen Hingabe eines Beſitzes, das der Eigen-
thümer ſcheinbar für ihn ganz nutzlos vergieſst oder
in Rauch aufſteigen läſst. Er thut hierin vor dem
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Recht des Eigenthumes und des Genuſſes deſſelben,
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 666. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/775>, abgerufen am 23.11.2024.
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