In der wirklichen Handlung aber verhält sich das Bewusstseyn als dieses Selbst, als ein vollkom- men einzelnes; es ist auf die Wirklichkeit als sol- che gerichtet, und hat sie zum Zwecke; denn es will vollbringen. Es fällt also die Pflicht überhaupt ausser es in ein anderes Wesen, das Bewusstseyn und der heilige Gesetzgeber der reinen Pflicht ist. Dem handelnden, eben weil es Handelndes ist, gilt das Andere der reinen Pflicht unmittelbar, diese ist also Inhalt eines andern Bewusstseyns und nur mit- telbar, nemlich in diesem, jenem heilig.
Weil es hiemit gesetzt ist, dass das Gelten der Pflicht als des an und für sich heiligen, ausserhalb des wirklichen Bewusstseyns fallt, so steht dieses hiedurch überhaupt als das unvollkommne moralische Bewusstseyn auf der einen Seite. Sowohl seinem Wissen nach weiss es sich also als ein solches, dessen Wissen und Ueberzeugung unvollständig und zufällig ist; ebenso seinem Wollen nach als ein solches, des- sen Zwecke mit Sinnlichkeit afficirt sind. Um seiner Unwürdigkeit willen kann es daher die Glückseligkeit nicht nothwendig, sondern als etwas Zufälliges an- sehen, und sie nur aus Gnade erwarten.
Ob aber schon seine Wirklichkeit unvollkom- men ist, so gilt doch seinem reinen Willen und Wis- sen die Pflickt als das Wesen; im Begriffe, insofern er der Realität entgegengesetzt ist, oder im Denken ist es also vollkommen. Das absolute Wesen aber ist eben diss Gedachte, und jenseits der Wirklichkeit
In der wirklichen Handlung aber verhält ſich das Bewuſstseyn als dieſes Selbſt, als ein vollkom- men einzelnes; es ist auf die Wirklichkeit als ſol- che gerichtet, und hat sie zum Zwecke; denn es will vollbringen. Es fällt alſo die Pflicht überhaupt auſſer es in ein anderes Weſen, das Bewuſstseyn und der heilige Geſetzgeber der reinen Pflicht ist. Dem handelnden, eben weil es Handelndes ist, gilt das Andere der reinen Pflicht unmittelbar, dieſe iſt alſo Inhalt eines andern Bewuſstseyns und nur mit- telbar, nemlich in dieſem, jenem heilig.
Weil es hiemit geſetzt iſt, daſs das Gelten der Pflicht als des an und für sich heiligen, auſſerhalb des wirklichen Bewuſstseyns fallt, ſo ſteht dieſes hiedurch überhaupt als das unvollkommne moraliſche Bewuſstseyn auf der einen Seite. Sowohl seinem Wiſſen nach weiſs es sich alſo als ein ſolches, deſſen Wiſſen und Ueberzeugung unvollſtändig und zufällig iſt; ebenſo ſeinem Wollen nach als ein ſolches, deſ- ſen Zwecke mit Sinnlichkeit afficirt ſind. Um ſeiner Unwürdigkeit willen kann es daher die Glückseligkeit nicht nothwendig, ſondern als etwas Zufälliges an- ſehen, und sie nur aus Gnade erwarten.
Ob aber ſchon seine Wirklichkeit unvollkom- men iſt, so gilt doch ſeinem reinen Willen und Wiſ- ſen die Pflickt als das Weſen; im Begriffe, inſofern er der Realität entgegengeſetzt iſt, oder im Denken iſt es alſo vollkommen. Das abſolute Weſen aber iſt eben diſs Gedachte, und jenſeits der Wirklichkeit
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In der wirklichen Handlung aber verhält ſich
das Bewuſstseyn als dieſes Selbſt, als ein vollkom-
men einzelnes; es ist auf die Wirklichkeit als ſol-
che gerichtet, und hat sie zum Zwecke; denn es
will vollbringen. Es fällt alſo die Pflicht überhaupt
auſſer es in ein anderes Weſen, das Bewuſstseyn
und der heilige Geſetzgeber der reinen Pflicht ist.
Dem handelnden, eben weil es Handelndes ist, gilt
das Andere der reinen Pflicht unmittelbar, dieſe iſt
alſo Inhalt eines andern Bewuſstseyns und nur mit-
telbar, nemlich in dieſem, jenem heilig.
Weil es hiemit geſetzt iſt, daſs das Gelten der
Pflicht als des an und für sich heiligen, auſſerhalb
des wirklichen Bewuſstseyns fallt, ſo ſteht dieſes
hiedurch überhaupt als das unvollkommne moraliſche
Bewuſstseyn auf der einen Seite. Sowohl seinem
Wiſſen nach weiſs es sich alſo als ein ſolches, deſſen
Wiſſen und Ueberzeugung unvollſtändig und zufällig
iſt; ebenſo ſeinem Wollen nach als ein ſolches, deſ-
ſen Zwecke mit Sinnlichkeit afficirt ſind. Um ſeiner
Unwürdigkeit willen kann es daher die Glückseligkeit
nicht nothwendig, ſondern als etwas Zufälliges an-
ſehen, und sie nur aus Gnade erwarten.
Ob aber ſchon seine Wirklichkeit unvollkom-
men iſt, so gilt doch ſeinem reinen Willen und Wiſ-
ſen die Pflickt als das Weſen; im Begriffe, inſofern
er der Realität entgegengeſetzt iſt, oder im Denken
iſt es alſo vollkommen. Das abſolute Weſen aber iſt
eben diſs Gedachte, und jenſeits der Wirklichkeit
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 560. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/669>, abgerufen am 22.11.2024.
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