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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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II. Kapitel. Das Erkennen.
werden können, insofern sie noch ein Concretes sind;
das höchste und letzte dieses Analysirens ist das ab-
stracte höchste Wesen, -- oder die abstracte subjective
Identität, und ihr gegenüber die Verschiedenheit. Die-
ses Fortgehen ist jedoch nichts anderes als nur die Wie-
derhohlung des einen ursprünglichen Thuns der Analy-
se, nemlich die Wiederbestimmung des schon in die ab-
stracte Begriffsform aufgenommenen als eines Concre-
ten
, und hierauf die Analyse desselben, dann von
neuem die Bestimmung des aus ihr hervorgehenden Ab-
stracten als eines Concreten und sofort. -- Die Gedan-
kenbestimmungen scheinen aber in ihnen selbst auch einen
Uebergang zu enthalten. Wenn der Gegenstand als
Ganzes bestimmt worden, so wird davon allerdings zur
andern Bestimmung: des Theils; von der Ur-
sache
zur andern Bestimmung der Wirkung u. s. f.
fortgegangen. Aber diß ist hier insofern kein Fortge-
hen, als Ganzes und Theile, Ursache und Wirkung,
Verhältnisse sind, und zwar für dieses formale Er-
kennen so fertige Verhältnisse, daß die eine Bestim-
mung an die andere wesentlich geknüpft vorgefunden
wird. Der Gegenstand, der als Ursache oder als
Theil bestimmt worden, ist damit durch das ganze
Verhältniß, schon durch beyde Seiten desselben bestimmt.
Ob es schon an sich etwas synthetisches ist, so ist dieser
Zusammenhang für das analytische Erkennen ebensosehr
nur ein gegebenes, als anderer Zusammenhang sei-
nes Stoffes, und gehört daher nicht seinem eigenthüm-
lichen Geschäfte an. Ob solcher Zusammenhang sonst
als ein priorisches oder aposteriorisches bestimmt werde,
diß ist dabey gleichgültig, insofern er als ein vorge-
fundener
gefaßt wird, oder wie man es auch genannt
hat, als eine Thatsache des Bewußtseyns, daß mit
der Bestimmung: Ganzes die Bestimmung: Theil
verknüpft sey und so fort. Indem Kant die tiefe Be-

mer-

II. Kapitel. Das Erkennen.
werden koͤnnen, inſofern ſie noch ein Concretes ſind;
das hoͤchſte und letzte dieſes Analyſirens iſt das ab-
ſtracte hoͤchſte Weſen, — oder die abſtracte ſubjective
Identitaͤt, und ihr gegenuͤber die Verſchiedenheit. Die-
ſes Fortgehen iſt jedoch nichts anderes als nur die Wie-
derhohlung des einen urſpruͤnglichen Thuns der Analy-
ſe, nemlich die Wiederbeſtimmung des ſchon in die ab-
ſtracte Begriffsform aufgenommenen als eines Concre-
ten
, und hierauf die Analyſe deſſelben, dann von
neuem die Beſtimmung des aus ihr hervorgehenden Ab-
ſtracten als eines Concreten und ſofort. — Die Gedan-
kenbeſtimmungen ſcheinen aber in ihnen ſelbſt auch einen
Uebergang zu enthalten. Wenn der Gegenſtand als
Ganzes beſtimmt worden, ſo wird davon allerdings zur
andern Beſtimmung: des Theils; von der Ur-
ſache
zur andern Beſtimmung der Wirkung u. ſ. f.
fortgegangen. Aber diß iſt hier inſofern kein Fortge-
hen, als Ganzes und Theile, Urſache und Wirkung,
Verhaͤltniſſe ſind, und zwar fuͤr dieſes formale Er-
kennen ſo fertige Verhaͤltniſſe, daß die eine Beſtim-
mung an die andere weſentlich geknuͤpft vorgefunden
wird. Der Gegenſtand, der als Urſache oder als
Theil beſtimmt worden, iſt damit durch das ganze
Verhaͤltniß, ſchon durch beyde Seiten deſſelben beſtimmt.
Ob es ſchon an ſich etwas ſynthetiſches iſt, ſo iſt dieſer
Zuſammenhang fuͤr das analytiſche Erkennen ebenſoſehr
nur ein gegebenes, als anderer Zuſammenhang ſei-
nes Stoffes, und gehoͤrt daher nicht ſeinem eigenthuͤm-
lichen Geſchaͤfte an. Ob ſolcher Zuſammenhang ſonſt
als ein prioriſches oder apoſterioriſches beſtimmt werde,
diß iſt dabey gleichguͤltig, inſofern er als ein vorge-
fundener
gefaßt wird, oder wie man es auch genannt
hat, als eine Thatſache des Bewußtſeyns, daß mit
der Beſtimmung: Ganzes die Beſtimmung: Theil
verknuͤpft ſey und ſo fort. Indem Kant die tiefe Be-

mer-
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[319/0337] II. Kapitel. Das Erkennen. werden koͤnnen, inſofern ſie noch ein Concretes ſind; das hoͤchſte und letzte dieſes Analyſirens iſt das ab- ſtracte hoͤchſte Weſen, — oder die abſtracte ſubjective Identitaͤt, und ihr gegenuͤber die Verſchiedenheit. Die- ſes Fortgehen iſt jedoch nichts anderes als nur die Wie- derhohlung des einen urſpruͤnglichen Thuns der Analy- ſe, nemlich die Wiederbeſtimmung des ſchon in die ab- ſtracte Begriffsform aufgenommenen als eines Concre- ten, und hierauf die Analyſe deſſelben, dann von neuem die Beſtimmung des aus ihr hervorgehenden Ab- ſtracten als eines Concreten und ſofort. — Die Gedan- kenbeſtimmungen ſcheinen aber in ihnen ſelbſt auch einen Uebergang zu enthalten. Wenn der Gegenſtand als Ganzes beſtimmt worden, ſo wird davon allerdings zur andern Beſtimmung: des Theils; von der Ur- ſache zur andern Beſtimmung der Wirkung u. ſ. f. fortgegangen. Aber diß iſt hier inſofern kein Fortge- hen, als Ganzes und Theile, Urſache und Wirkung, Verhaͤltniſſe ſind, und zwar fuͤr dieſes formale Er- kennen ſo fertige Verhaͤltniſſe, daß die eine Beſtim- mung an die andere weſentlich geknuͤpft vorgefunden wird. Der Gegenſtand, der als Urſache oder als Theil beſtimmt worden, iſt damit durch das ganze Verhaͤltniß, ſchon durch beyde Seiten deſſelben beſtimmt. Ob es ſchon an ſich etwas ſynthetiſches iſt, ſo iſt dieſer Zuſammenhang fuͤr das analytiſche Erkennen ebenſoſehr nur ein gegebenes, als anderer Zuſammenhang ſei- nes Stoffes, und gehoͤrt daher nicht ſeinem eigenthuͤm- lichen Geſchaͤfte an. Ob ſolcher Zuſammenhang ſonſt als ein prioriſches oder apoſterioriſches beſtimmt werde, diß iſt dabey gleichguͤltig, inſofern er als ein vorge- fundener gefaßt wird, oder wie man es auch genannt hat, als eine Thatſache des Bewußtſeyns, daß mit der Beſtimmung: Ganzes die Beſtimmung: Theil verknuͤpft ſey und ſo fort. Indem Kant die tiefe Be- mer-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/337>, abgerufen am 17.05.2024.