Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.§. 11. Einleitung. Besitzstand ist eine vollendete Thatsache, wogegen die GeschichteNichts vermag. Wie viele Staatenrechte, Grenzen und Besitzungen würden Außerdem muß freilich auch den Staaten gesagt sein: hundert §. 11. Einleitung. Beſitzſtand iſt eine vollendete Thatſache, wogegen die GeſchichteNichts vermag. Wie viele Staatenrechte, Grenzen und Beſitzungen würden Außerdem muß freilich auch den Staaten geſagt ſein: hundert <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0049" n="25"/><fw place="top" type="header">§. 11. <hi rendition="#g">Einleitung</hi>.</fw><lb/> Beſitzſtand iſt eine vollendete Thatſache, wogegen die Geſchichte<lb/> Nichts vermag.</p><lb/> <p>Wie viele Staatenrechte, Grenzen und Beſitzungen würden<lb/> nach bloß theoretiſchen Rechtsgründen, oder wenn man nach den<lb/> Rechtstiteln früge, anzufechten ſein, wenn nicht das von der Ge-<lb/> ſchichte geborene Alter ſie niederſchlüge?</p><lb/> <p>Außerdem muß freilich auch den Staaten geſagt ſein: hundert<lb/> Jahr Unrecht iſt noch kein Tag Recht.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [25/0049]
§. 11. Einleitung.
Beſitzſtand iſt eine vollendete Thatſache, wogegen die Geſchichte
Nichts vermag.
Wie viele Staatenrechte, Grenzen und Beſitzungen würden
nach bloß theoretiſchen Rechtsgründen, oder wenn man nach den
Rechtstiteln früge, anzufechten ſein, wenn nicht das von der Ge-
ſchichte geborene Alter ſie niederſchlüge?
Außerdem muß freilich auch den Staaten geſagt ſein: hundert
Jahr Unrecht iſt noch kein Tag Recht.
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