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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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3. Gesch. d. Colonialwesens 1740--1786.

d. Friede zwischen England und Holland.
Wenn gleich Holland bey den Präliminarien der übrigen
Staaten in den Waffenstillstand mit einbegriffen war; so er-
folgte doch erst der Abschluß der Präliminarien, unter
Frankreichs Vermittelung, zu Paris 2. Sept. 1783; und
der Definitivfriede 20. May 1784. Bedingungen: 1 Ab-
tretung von Negapatam an England mit Vorbehalt der Zu-
rückerhaltung gegen ein Aequivalent. 2. Herausgabe aller
andern Eroberungen. 3. Freye Schifffahrt der Engländer in
allen Indischen Meeren.

Unterhändler von England: Herzog von Manchester. Von
Holland: von Berkenrode, Brantzen.

18. Noch kein Krieg der neuern Zeit hatte
für Weltgeschichte solche Folgen als dieser! Unter
diesen steht die Gründung eines neuen Freystaats
jenseit des Oceans oben an. Ein Staat von Eu-
ropäern, außer dem Europäischen Staatensystem,
selbständig durch eigne Macht und eigne Producte,
und zugleich zum großen Welthandel berufen durch
seine Lage, ohne Bedürfniß stehender Heere, und
ohne Cabinetspolitik. Wie vieles mußte hier an-
ders werden als in Europa!

Der neue Freystaat -- ohne innere Revolution
der einzelnen Staaten (es bedurfte nur mäßiger Verände-
rungen) gegründet -- erkrankte dennoch zuerst an seiner
Freyheit. Die erste Constitution erschuf eine Unions-
regierung
ohne Macht und ohne Credit. Aber die ver-
änderte Constitution von 1789 gab ihm die Festigkeit,
die ein Föderativstaat haben kann; indem sie die ausüben-
de Macht dem Präsidenten, in Verbindung mit dem Senat;
die gesetzgebende, meist nach Brittischen Formen, den bey-
den Kammern des Senats und der Repräsentanten, jedoch

nicht
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3. Geſch. d. Colonialweſens 1740--1786.

d. Friede zwiſchen England und Holland.
Wenn gleich Holland bey den Praͤliminarien der uͤbrigen
Staaten in den Waffenſtillſtand mit einbegriffen war; ſo er-
folgte doch erſt der Abſchluß der Praͤliminarien, unter
Frankreichs Vermittelung, zu Paris 2. Sept. 1783; und
der Definitivfriede 20. May 1784. Bedingungen: 1 Ab-
tretung von Negapatam an England mit Vorbehalt der Zu-
ruͤckerhaltung gegen ein Aequivalent. 2. Herausgabe aller
andern Eroberungen. 3. Freye Schifffahrt der Englaͤnder in
allen Indiſchen Meeren.

Unterhaͤndler von England: Herzog von Mancheſter. Von
Holland: von Berkenrode, Brantzen.

18. Noch kein Krieg der neuern Zeit hatte
fuͤr Weltgeſchichte ſolche Folgen als dieſer! Unter
dieſen ſteht die Gruͤndung eines neuen Freyſtaats
jenſeit des Oceans oben an. Ein Staat von Eu-
ropaͤern, außer dem Europaͤiſchen Staatenſyſtem,
ſelbſtaͤndig durch eigne Macht und eigne Producte,
und zugleich zum großen Welthandel berufen durch
ſeine Lage, ohne Beduͤrfniß ſtehender Heere, und
ohne Cabinetspolitik. Wie vieles mußte hier an-
ders werden als in Europa!

Der neue Freyſtaat — ohne innere Revolution
der einzelnen Staaten (es bedurfte nur maͤßiger Veraͤnde-
rungen) gegruͤndet — erkrankte dennoch zuerſt an ſeiner
Freyheit. Die erſte Conſtitution erſchuf eine Unions-
regierung
ohne Macht und ohne Credit. Aber die ver-
aͤnderte Conſtitution von 1789 gab ihm die Feſtigkeit,
die ein Foͤderativſtaat haben kann; indem ſie die ausuͤben-
de Macht dem Praͤſidenten, in Verbindung mit dem Senat;
die geſetzgebende, meiſt nach Brittiſchen Formen, den bey-
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[467/0505] 3. Geſch. d. Colonialweſens 1740--1786. d. Friede zwiſchen England und Holland. Wenn gleich Holland bey den Praͤliminarien der uͤbrigen Staaten in den Waffenſtillſtand mit einbegriffen war; ſo er- folgte doch erſt der Abſchluß der Praͤliminarien, unter Frankreichs Vermittelung, zu Paris 2. Sept. 1783; und der Definitivfriede 20. May 1784. Bedingungen: 1 Ab- tretung von Negapatam an England mit Vorbehalt der Zu- ruͤckerhaltung gegen ein Aequivalent. 2. Herausgabe aller andern Eroberungen. 3. Freye Schifffahrt der Englaͤnder in allen Indiſchen Meeren. Unterhaͤndler von England: Herzog von Mancheſter. Von Holland: von Berkenrode, Brantzen. 18. Noch kein Krieg der neuern Zeit hatte fuͤr Weltgeſchichte ſolche Folgen als dieſer! Unter dieſen ſteht die Gruͤndung eines neuen Freyſtaats jenſeit des Oceans oben an. Ein Staat von Eu- ropaͤern, außer dem Europaͤiſchen Staatenſyſtem, ſelbſtaͤndig durch eigne Macht und eigne Producte, und zugleich zum großen Welthandel berufen durch ſeine Lage, ohne Beduͤrfniß ſtehender Heere, und ohne Cabinetspolitik. Wie vieles mußte hier an- ders werden als in Europa! Der neue Freyſtaat — ohne innere Revolution der einzelnen Staaten (es bedurfte nur maͤßiger Veraͤnde- rungen) gegruͤndet — erkrankte dennoch zuerſt an ſeiner Freyheit. Die erſte Conſtitution erſchuf eine Unions- regierung ohne Macht und ohne Credit. Aber die ver- aͤnderte Conſtitution von 1789 gab ihm die Feſtigkeit, die ein Foͤderativſtaat haben kann; indem ſie die ausuͤben- de Macht dem Praͤſidenten, in Verbindung mit dem Senat; die geſetzgebende, meiſt nach Brittiſchen Formen, den bey- den Kammern des Senats und der Repraͤſentanten, jedoch nicht G g 2

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 467. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/505>, abgerufen am 22.11.2024.