schiedne Weise. Peter bildete das Große aus dem Großen; hier sollte etwas Aehnliches aus dem ver- hältnißmäßig Kleinen gebildet werden. Schon dar- aus folgte, daß Oeconomie die Grundlage der Preußischen Macht werden mußte.
28. Aber diese Oeconomie war in einem Staa- te auf eine eigne Weise geformt, der den größern Theil seiner Einkünfte aus seinen Domainen zog. Die Verwaltung von diesen bildete daher nothwen- dig den wichtigsten Theil der ganzen innern Admi- nistration; und indem nach Aufhebung der Erbpacht Friedrich WilhelmI. die Domainen-Kammern errichtete, und sie einem allgemeinen Directorium1713 unterordnete, legte er den Grund zu dem nachma-1723 ligen Gebäude der innern Organisation der Mon- archie. Diese Einrichtung hatte zur Folge, daß eine jährliche bestimmte Einnahme da war, die wiederum eben so bestimmte Etats der Ausga- ben möglich machte; indem die Ueberschüsse zu der Sammlung eines Schatzes verordnet wa- ren. Diese Anordnungen bestimmten den ganzen Geist der Preußischen Administration; der auch durch die Eröffnung von Einkünftequellen, die ih- rer Natur nach unbestimmter waren, wie die Acci- se etc., nicht verändert wurde.
29.
Z 3
Von 1700 bis 1740.
ſchiedne Weiſe. Peter bildete das Große aus dem Großen; hier ſollte etwas Aehnliches aus dem ver- haͤltnißmaͤßig Kleinen gebildet werden. Schon dar- aus folgte, daß Oeconomie die Grundlage der Preußiſchen Macht werden mußte.
28. Aber dieſe Oeconomie war in einem Staa- te auf eine eigne Weiſe geformt, der den groͤßern Theil ſeiner Einkuͤnfte aus ſeinen Domainen zog. Die Verwaltung von dieſen bildete daher nothwen- dig den wichtigſten Theil der ganzen innern Admi- niſtration; und indem nach Aufhebung der Erbpacht Friedrich WilhelmI. die Domainen-Kammern errichtete, und ſie einem allgemeinen Directorium1713 unterordnete, legte er den Grund zu dem nachma-1723 ligen Gebaͤude der innern Organiſation der Mon- archie. Dieſe Einrichtung hatte zur Folge, daß eine jaͤhrliche beſtimmte Einnahme da war, die wiederum eben ſo beſtimmte Etats der Ausga- ben moͤglich machte; indem die Ueberſchuͤſſe zu der Sammlung eines Schatzes verordnet wa- ren. Dieſe Anordnungen beſtimmten den ganzen Geiſt der Preußiſchen Adminiſtration; der auch durch die Eroͤffnung von Einkuͤnftequellen, die ih- rer Natur nach unbeſtimmter waren, wie die Acci- ſe ꝛc., nicht veraͤndert wurde.
29.
Z 3
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0395"n="357"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von 1700 bis 1740.</hi></fw><lb/>ſchiedne Weiſe. Peter bildete das Große aus dem<lb/>
Großen; hier ſollte etwas Aehnliches aus dem ver-<lb/>
haͤltnißmaͤßig Kleinen gebildet werden. Schon dar-<lb/>
aus folgte, daß <hirendition="#g">Oeconomie</hi> die Grundlage der<lb/>
Preußiſchen Macht werden mußte.</p><lb/><p>28. Aber dieſe Oeconomie war in einem Staa-<lb/>
te auf eine eigne Weiſe geformt, der den groͤßern<lb/>
Theil ſeiner Einkuͤnfte aus ſeinen <hirendition="#g">Domainen</hi> zog.<lb/>
Die Verwaltung von dieſen bildete daher nothwen-<lb/>
dig den wichtigſten Theil der ganzen innern Admi-<lb/>
niſtration; und indem nach Aufhebung der Erbpacht<lb/><hirendition="#g">Friedrich Wilhelm</hi><hirendition="#aq">I.</hi> die Domainen-Kammern<lb/>
errichtete, und ſie einem allgemeinen Directorium<noteplace="right">1713</note><lb/>
unterordnete, legte er den Grund zu dem nachma-<noteplace="right">1723</note><lb/>
ligen Gebaͤude der innern Organiſation der Mon-<lb/>
archie. Dieſe Einrichtung hatte zur Folge, daß<lb/>
eine jaͤhrliche <hirendition="#g">beſtimmte</hi> Einnahme da war, die<lb/>
wiederum eben ſo beſtimmte <hirendition="#g">Etats der Ausga-<lb/>
ben</hi> moͤglich machte; indem die Ueberſchuͤſſe zu<lb/>
der <hirendition="#g">Sammlung eines Schatzes</hi> verordnet wa-<lb/>
ren. Dieſe Anordnungen beſtimmten den ganzen<lb/>
Geiſt der Preußiſchen Adminiſtration; der auch<lb/>
durch die Eroͤffnung von Einkuͤnftequellen, die ih-<lb/>
rer Natur nach unbeſtimmter waren, wie die Acci-<lb/>ſe ꝛc., nicht veraͤndert wurde.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig">Z 3</fw><fwplace="bottom"type="catch">29.</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[357/0395]
Von 1700 bis 1740.
ſchiedne Weiſe. Peter bildete das Große aus dem
Großen; hier ſollte etwas Aehnliches aus dem ver-
haͤltnißmaͤßig Kleinen gebildet werden. Schon dar-
aus folgte, daß Oeconomie die Grundlage der
Preußiſchen Macht werden mußte.
28. Aber dieſe Oeconomie war in einem Staa-
te auf eine eigne Weiſe geformt, der den groͤßern
Theil ſeiner Einkuͤnfte aus ſeinen Domainen zog.
Die Verwaltung von dieſen bildete daher nothwen-
dig den wichtigſten Theil der ganzen innern Admi-
niſtration; und indem nach Aufhebung der Erbpacht
Friedrich Wilhelm I. die Domainen-Kammern
errichtete, und ſie einem allgemeinen Directorium
unterordnete, legte er den Grund zu dem nachma-
ligen Gebaͤude der innern Organiſation der Mon-
archie. Dieſe Einrichtung hatte zur Folge, daß
eine jaͤhrliche beſtimmte Einnahme da war, die
wiederum eben ſo beſtimmte Etats der Ausga-
ben moͤglich machte; indem die Ueberſchuͤſſe zu
der Sammlung eines Schatzes verordnet wa-
ren. Dieſe Anordnungen beſtimmten den ganzen
Geiſt der Preußiſchen Adminiſtration; der auch
durch die Eroͤffnung von Einkuͤnftequellen, die ih-
rer Natur nach unbeſtimmter waren, wie die Acci-
ſe ꝛc., nicht veraͤndert wurde.
1713
1723
29.
Z 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/395>, abgerufen am 09.05.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.