8. Das den Britten im Utrechter Frieden über- lassene Neuschottland war zwar damals noch we- nig mehr als eine Wüste; so wie auch an und für sich die Insel Neufoundland. Aber von desto größerer Wichtigkeit war der jetzt dadurch gesicherte Antheil an dem Stockfischfang, sowohl für den Handel, als für die Schifffahrt der Britten, je- doch auch durch die den Franzosen vorbehaltenen Rechte eine neue Quelle der Eifersucht und des Zanks.
9. Eine wesentliche Veränderung erfuhr der Ostindische Handel der Britten. Zwar war auch dieser Zeitraum noch keinesweges der der großen Be- sitzungen in Indien, die sich fast allein auf Bom- bay, Madras, Fort William in Bengalen, und Benculen auf Sumatra beschränkten. Aber die fort- dauernden Zänkereyen zwischen der alten und neuen Ostindischen Compagnie (s. oben S. 261.) führten endlich zu einer Vereinigung von beyden; aus der die noch jetzt bestehende Gesellschaft der verei- nigten, nach Indien handelnden, Kaufleute hervor- gieng. Seit dieser Zeit stieg der Ostindische Han- del der Britten; besonders bey der allgemeinen Ver- breitung der Indischen baumwollenen Zeuge; die auf das Geschrey der einheimischen Fabricanten selbst 1721verboten wurden. -- Indeß erstarb der Wider-
spruch
II. Per. B. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
8. Das den Britten im Utrechter Frieden uͤber- laſſene Neuſchottland war zwar damals noch we- nig mehr als eine Wuͤſte; ſo wie auch an und fuͤr ſich die Inſel Neufoundland. Aber von deſto groͤßerer Wichtigkeit war der jetzt dadurch geſicherte Antheil an dem Stockfiſchfang, ſowohl fuͤr den Handel, als fuͤr die Schifffahrt der Britten, je- doch auch durch die den Franzoſen vorbehaltenen Rechte eine neue Quelle der Eiferſucht und des Zanks.
9. Eine weſentliche Veraͤnderung erfuhr der Oſtindiſche Handel der Britten. Zwar war auch dieſer Zeitraum noch keinesweges der der großen Be- ſitzungen in Indien, die ſich faſt allein auf Bom- bay, Madras, Fort William in Bengalen, und Benculen auf Sumatra beſchraͤnkten. Aber die fort- dauernden Zaͤnkereyen zwiſchen der alten und neuen Oſtindiſchen Compagnie (ſ. oben S. 261.) fuͤhrten endlich zu einer Vereinigung von beyden; aus der die noch jetzt beſtehende Geſellſchaft der verei- nigten, nach Indien handelnden, Kaufleute hervor- gieng. Seit dieſer Zeit ſtieg der Oſtindiſche Han- del der Britten; beſonders bey der allgemeinen Ver- breitung der Indiſchen baumwollenen Zeuge; die auf das Geſchrey der einheimiſchen Fabricanten ſelbſt 1721verboten wurden. — Indeß erſtarb der Wider-
ſpruch
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II. Per. B. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
8. Das den Britten im Utrechter Frieden uͤber-
laſſene Neuſchottland war zwar damals noch we-
nig mehr als eine Wuͤſte; ſo wie auch an und fuͤr
ſich die Inſel Neufoundland. Aber von deſto
groͤßerer Wichtigkeit war der jetzt dadurch geſicherte
Antheil an dem Stockfiſchfang, ſowohl fuͤr den
Handel, als fuͤr die Schifffahrt der Britten, je-
doch auch durch die den Franzoſen vorbehaltenen
Rechte eine neue Quelle der Eiferſucht und des
Zanks.
9. Eine weſentliche Veraͤnderung erfuhr der
Oſtindiſche Handel der Britten. Zwar war auch
dieſer Zeitraum noch keinesweges der der großen Be-
ſitzungen in Indien, die ſich faſt allein auf Bom-
bay, Madras, Fort William in Bengalen, und
Benculen auf Sumatra beſchraͤnkten. Aber die fort-
dauernden Zaͤnkereyen zwiſchen der alten und neuen
Oſtindiſchen Compagnie (ſ. oben S. 261.) fuͤhrten
endlich zu einer Vereinigung von beyden; aus
der die noch jetzt beſtehende Geſellſchaft der verei-
nigten, nach Indien handelnden, Kaufleute hervor-
gieng. Seit dieſer Zeit ſtieg der Oſtindiſche Han-
del der Britten; beſonders bey der allgemeinen Ver-
breitung der Indiſchen baumwollenen Zeuge; die
auf das Geſchrey der einheimiſchen Fabricanten ſelbſt
verboten wurden. — Indeß erſtarb der Wider-
ſpruch
1721
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 326. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/364>, abgerufen am 10.05.2024.
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