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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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so nützlichen Zwecke angewendet werden können. Auch will das Mi-
nisterium von seiner Seite den Eifer der Seminarlehrer dadurch zu
beleben suchen, daß es denjenigen, die eine besondere Thätigkeit dabei
beweisen, seine Zufriedenheit durch angemessene Remuneration bezeigen
wird, wie denn auch zum Unterhalt der Bedürftigsten unter den ein-
berufenen Lehrern, insofern Provinzialfonds dazu nicht ausreichen
sollten, von Zeit zu Zeit einige Beihülfe gewährt werden wird. Doch
vertraut das Ministerium den Regierungen, daß sie Mittel und Wege
finden werden, um für einen Zweck von so wichtiger und wohlthätiger
Beschaffenheit auch die erforderliche pecuniaire Hülfe herbeizuschaffen.
Werden zugleich die Superintendenten und Schulinspectoren für diese
Sache interessirt, so kann auch die Sorge für gehörige Stellvertretung
der einberufenen Lehrer keine Schwierigkeit haben. Wo aber auch
eine solche in einzelnen Fällen nicht beschafft werden könnte, wird der
augenblickliche Nachtheil, daß die Schulkinder 4 Wochen ohne Unter-
richt bleiben, hinlänglich durch den Vortheil überwogen, daß der Lehrer
an Geschick und Einsicht fortgeschritten ist.

Der Hauptnutzen dieser Einrichtung aber wird darin bestehen, daß
sich unter den Lehrern selbst Trieb, Eifer und Fortschritt vermehrt, daß
sich überhaupt Regsamkeit im Schulwesen verbreitet; daß immer mehr
Uebereinstimmung in der Behandlung des Unterrichts durch alle Schulen
bewirkt wird; daß das Seminar wirklich der lebendige Mittelpunkt
des Gauzen wird; daß die Seminarlehrer mit dem eigentlichen Zu-
stande und den wahren Bedürfnissen der Schulen sich vertraut machen,
und daß auch in ihnen ein lebendiges Interesse und ein frischer Eifer
erhalten wird, und endlich, daß die angehenden Lehrer, nämlich die
Zöglinge der Seminare, gleich vom Anfange von dem Gefühle der
Wichtigkeit ihres Berufs durchdrungen werden, und den Ernst er-
kennen lernen, womit darüber gewacht wird, daß sie dereinst ihre Pflicht
redlich erfüllen und nicht lässig befunden werden.

6. Circ.-Rescr. v. 6. Juni 1829. (Neigebaur S. 318.) wegen
Ertheilung des Unterrichts in den Seminaren über Wiederbelebung
der Scheintodten, Kenntniß der Giftpflanzen, Verhalten bei dem Bisse
toller Hunde, Verhütung der Feuersbrünste etc.

Das Ministerium findet sich durch manche in den Sanitäts- und
andern Berichten der Regierungen erwähnte Unglücksfälle veranlaßt,
von dem Provinzialschulcollegium und dem Consistorium Bericht dar-

ſo nützlichen Zwecke angewendet werden können. Auch will das Mi-
niſterium von ſeiner Seite den Eifer der Seminarlehrer dadurch zu
beleben ſuchen, daß es denjenigen, die eine beſondere Thätigkeit dabei
beweiſen, ſeine Zufriedenheit durch angemeſſene Remuneration bezeigen
wird, wie denn auch zum Unterhalt der Bedürftigſten unter den ein-
berufenen Lehrern, inſofern Provinzialfonds dazu nicht ausreichen
ſollten, von Zeit zu Zeit einige Beihülfe gewährt werden wird. Doch
vertraut das Miniſterium den Regierungen, daß ſie Mittel und Wege
finden werden, um für einen Zweck von ſo wichtiger und wohlthätiger
Beſchaffenheit auch die erforderliche pecuniaire Hülfe herbeizuſchaffen.
Werden zugleich die Superintendenten und Schulinſpectoren für dieſe
Sache intereſſirt, ſo kann auch die Sorge für gehörige Stellvertretung
der einberufenen Lehrer keine Schwierigkeit haben. Wo aber auch
eine ſolche in einzelnen Fällen nicht beſchafft werden könnte, wird der
augenblickliche Nachtheil, daß die Schulkinder 4 Wochen ohne Unter-
richt bleiben, hinlänglich durch den Vortheil überwogen, daß der Lehrer
an Geſchick und Einſicht fortgeſchritten iſt.

Der Hauptnutzen dieſer Einrichtung aber wird darin beſtehen, daß
ſich unter den Lehrern ſelbſt Trieb, Eifer und Fortſchritt vermehrt, daß
ſich überhaupt Regſamkeit im Schulweſen verbreitet; daß immer mehr
Uebereinſtimmung in der Behandlung des Unterrichts durch alle Schulen
bewirkt wird; daß das Seminar wirklich der lebendige Mittelpunkt
des Gauzen wird; daß die Seminarlehrer mit dem eigentlichen Zu-
ſtande und den wahren Bedürfniſſen der Schulen ſich vertraut machen,
und daß auch in ihnen ein lebendiges Intereſſe und ein friſcher Eifer
erhalten wird, und endlich, daß die angehenden Lehrer, nämlich die
Zöglinge der Seminare, gleich vom Anfange von dem Gefühle der
Wichtigkeit ihres Berufs durchdrungen werden, und den Ernſt er-
kennen lernen, womit darüber gewacht wird, daß ſie dereinſt ihre Pflicht
redlich erfüllen und nicht läſſig befunden werden.

6. Circ.-Reſcr. v. 6. Juni 1829. (Neigebaur S. 318.) wegen
Ertheilung des Unterrichts in den Seminaren über Wiederbelebung
der Scheintodten, Kenntniß der Giftpflanzen, Verhalten bei dem Biſſe
toller Hunde, Verhütung der Feuersbrünſte ꝛc.

Das Miniſterium findet ſich durch manche in den Sanitäts- und
andern Berichten der Regierungen erwähnte Unglücksfälle veranlaßt,
von dem Provinzialſchulcollegium und dem Conſiſtorium Bericht dar-

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[85/0099] ſo nützlichen Zwecke angewendet werden können. Auch will das Mi- niſterium von ſeiner Seite den Eifer der Seminarlehrer dadurch zu beleben ſuchen, daß es denjenigen, die eine beſondere Thätigkeit dabei beweiſen, ſeine Zufriedenheit durch angemeſſene Remuneration bezeigen wird, wie denn auch zum Unterhalt der Bedürftigſten unter den ein- berufenen Lehrern, inſofern Provinzialfonds dazu nicht ausreichen ſollten, von Zeit zu Zeit einige Beihülfe gewährt werden wird. Doch vertraut das Miniſterium den Regierungen, daß ſie Mittel und Wege finden werden, um für einen Zweck von ſo wichtiger und wohlthätiger Beſchaffenheit auch die erforderliche pecuniaire Hülfe herbeizuſchaffen. Werden zugleich die Superintendenten und Schulinſpectoren für dieſe Sache intereſſirt, ſo kann auch die Sorge für gehörige Stellvertretung der einberufenen Lehrer keine Schwierigkeit haben. Wo aber auch eine ſolche in einzelnen Fällen nicht beſchafft werden könnte, wird der augenblickliche Nachtheil, daß die Schulkinder 4 Wochen ohne Unter- richt bleiben, hinlänglich durch den Vortheil überwogen, daß der Lehrer an Geſchick und Einſicht fortgeſchritten iſt. Der Hauptnutzen dieſer Einrichtung aber wird darin beſtehen, daß ſich unter den Lehrern ſelbſt Trieb, Eifer und Fortſchritt vermehrt, daß ſich überhaupt Regſamkeit im Schulweſen verbreitet; daß immer mehr Uebereinſtimmung in der Behandlung des Unterrichts durch alle Schulen bewirkt wird; daß das Seminar wirklich der lebendige Mittelpunkt des Gauzen wird; daß die Seminarlehrer mit dem eigentlichen Zu- ſtande und den wahren Bedürfniſſen der Schulen ſich vertraut machen, und daß auch in ihnen ein lebendiges Intereſſe und ein friſcher Eifer erhalten wird, und endlich, daß die angehenden Lehrer, nämlich die Zöglinge der Seminare, gleich vom Anfange von dem Gefühle der Wichtigkeit ihres Berufs durchdrungen werden, und den Ernſt er- kennen lernen, womit darüber gewacht wird, daß ſie dereinſt ihre Pflicht redlich erfüllen und nicht läſſig befunden werden. 6. Circ.-Reſcr. v. 6. Juni 1829. (Neigebaur S. 318.) wegen Ertheilung des Unterrichts in den Seminaren über Wiederbelebung der Scheintodten, Kenntniß der Giftpflanzen, Verhalten bei dem Biſſe toller Hunde, Verhütung der Feuersbrünſte ꝛc. Das Miniſterium findet ſich durch manche in den Sanitäts- und andern Berichten der Regierungen erwähnte Unglücksfälle veranlaßt, von dem Provinzialſchulcollegium und dem Conſiſtorium Bericht dar-

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/99>, abgerufen am 07.05.2024.