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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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4 Wochen versammelt und mit diesem einer der Unterrichtsgegenstände,
z. B. das Rechnen oder der Gesang oder die deutsche Sprachlehre
oder auch der Religionsunterricht methodisch durchgegangen wird.

Diese Einrichtung gewährt den Vortheil, daß man jedesmal solche
Subjecte zusammen einberufen kann, die ungefähr auf gleicher Stufe
stehen; daß der Gegenstand selbst gründlicher und vollständiger durch-
genommen wird; daß die Einzelnen besser beobachtet und ihren be-
sondern Bedürfnissen gemäß behandelt werden können; und daß nicht
alle Seminarlehrer zugleich, zum Nachtheil der eigentlichen Zöglinge
der Anstalt, sondern immer nur vorzugsweise derjenige, welchem der
zu behandelnde Gegenstand auch im Seminar zugetheilt ist, in An-
spruch genommen wird.

Auf diese Weise wird der regelmäßige Gang des Seminars nicht
unterbrochen; mehrere solcher Curse können in dem nämlichen Sommer
auf einander folgen, in jedem wird ein anderer Gegenstand vorge-
nommen, und jedesmal kommt ein anderer der Semiuarlehrer an die
Reihe, welchem nur auf den kurzen Zeitraum von einigen Wochen
eine Vermehrung seiner Geschäfte zu Theil wird, die noch dazu ihren
Lohn unmittelbar mit sich führt.

Wenn dann nach mehreren Jahren alle Unterrichtsgegenstände
durchgenommen, wenn die nämlichen Subjecte zu verschiedenen Malen
einberufen gewesen sind, dann ist es an der Zeit, einen größeren allge-
meinen Lehrcursus zu veranstalten. Und auch dies wird sich dann
ohne außerordentliche Belästigung der Lehrer etwa in folgender Art
bewerkstelligen lassen.

Wenn in demjenigen Jahre, in welchem ein solcher allgemeiner
Cursus abgehalten werden soll, der Unterricht in der oberen Klasse
des Seminars namentlich in Didactik, Methodik und Pädagogik so
eingerichtet wird, daß diese Disciplinen schon etwa 4 Wochen vor
dem Schlusse des Seminarlehrganges ganz absolvirt sind, und die noch
übrige Zeit nur zur kurzen und zweckmäßigen Wiederholung desselben
benutzt werden kann; so werden auch die einberufenen Lehrer zu diesen
Wiederholungen hinzugezogen, und auf diese Weise die mit ihnen
vorzunehmenden Unterweisungen zugleich mit einem wesentlichen Nutzen
für die abgehenden Seminaristen verbunden werden können.

Sollte aber auch dies sich nicht in solcher Art bewerkstelligen
lassen, so werden alle 3 oder 4 Jahre einmal die Ferien zu einem

4 Wochen verſammelt und mit dieſem einer der Unterrichtsgegenſtände,
z. B. das Rechnen oder der Geſang oder die deutſche Sprachlehre
oder auch der Religionsunterricht methodiſch durchgegangen wird.

Dieſe Einrichtung gewährt den Vortheil, daß man jedesmal ſolche
Subjecte zuſammen einberufen kann, die ungefähr auf gleicher Stufe
ſtehen; daß der Gegenſtand ſelbſt gründlicher und vollſtändiger durch-
genommen wird; daß die Einzelnen beſſer beobachtet und ihren be-
ſondern Bedürfniſſen gemäß behandelt werden können; und daß nicht
alle Seminarlehrer zugleich, zum Nachtheil der eigentlichen Zöglinge
der Anſtalt, ſondern immer nur vorzugsweiſe derjenige, welchem der
zu behandelnde Gegenſtand auch im Seminar zugetheilt iſt, in An-
ſpruch genommen wird.

Auf dieſe Weiſe wird der regelmäßige Gang des Seminars nicht
unterbrochen; mehrere ſolcher Curſe können in dem nämlichen Sommer
auf einander folgen, in jedem wird ein anderer Gegenſtand vorge-
nommen, und jedesmal kommt ein anderer der Semiuarlehrer an die
Reihe, welchem nur auf den kurzen Zeitraum von einigen Wochen
eine Vermehrung ſeiner Geſchäfte zu Theil wird, die noch dazu ihren
Lohn unmittelbar mit ſich führt.

Wenn dann nach mehreren Jahren alle Unterrichtsgegenſtände
durchgenommen, wenn die nämlichen Subjecte zu verſchiedenen Malen
einberufen geweſen ſind, dann iſt es an der Zeit, einen größeren allge-
meinen Lehrcurſus zu veranſtalten. Und auch dies wird ſich dann
ohne außerordentliche Beläſtigung der Lehrer etwa in folgender Art
bewerkſtelligen laſſen.

Wenn in demjenigen Jahre, in welchem ein ſolcher allgemeiner
Curſus abgehalten werden ſoll, der Unterricht in der oberen Klaſſe
des Seminars namentlich in Didactik, Methodik und Pädagogik ſo
eingerichtet wird, daß dieſe Disciplinen ſchon etwa 4 Wochen vor
dem Schluſſe des Seminarlehrganges ganz abſolvirt ſind, und die noch
übrige Zeit nur zur kurzen und zweckmäßigen Wiederholung deſſelben
benutzt werden kann; ſo werden auch die einberufenen Lehrer zu dieſen
Wiederholungen hinzugezogen, und auf dieſe Weiſe die mit ihnen
vorzunehmenden Unterweiſungen zugleich mit einem weſentlichen Nutzen
für die abgehenden Seminariſten verbunden werden können.

Sollte aber auch dies ſich nicht in ſolcher Art bewerkſtelligen
laſſen, ſo werden alle 3 oder 4 Jahre einmal die Ferien zu einem

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[84/0098] 4 Wochen verſammelt und mit dieſem einer der Unterrichtsgegenſtände, z. B. das Rechnen oder der Geſang oder die deutſche Sprachlehre oder auch der Religionsunterricht methodiſch durchgegangen wird. Dieſe Einrichtung gewährt den Vortheil, daß man jedesmal ſolche Subjecte zuſammen einberufen kann, die ungefähr auf gleicher Stufe ſtehen; daß der Gegenſtand ſelbſt gründlicher und vollſtändiger durch- genommen wird; daß die Einzelnen beſſer beobachtet und ihren be- ſondern Bedürfniſſen gemäß behandelt werden können; und daß nicht alle Seminarlehrer zugleich, zum Nachtheil der eigentlichen Zöglinge der Anſtalt, ſondern immer nur vorzugsweiſe derjenige, welchem der zu behandelnde Gegenſtand auch im Seminar zugetheilt iſt, in An- ſpruch genommen wird. Auf dieſe Weiſe wird der regelmäßige Gang des Seminars nicht unterbrochen; mehrere ſolcher Curſe können in dem nämlichen Sommer auf einander folgen, in jedem wird ein anderer Gegenſtand vorge- nommen, und jedesmal kommt ein anderer der Semiuarlehrer an die Reihe, welchem nur auf den kurzen Zeitraum von einigen Wochen eine Vermehrung ſeiner Geſchäfte zu Theil wird, die noch dazu ihren Lohn unmittelbar mit ſich führt. Wenn dann nach mehreren Jahren alle Unterrichtsgegenſtände durchgenommen, wenn die nämlichen Subjecte zu verſchiedenen Malen einberufen geweſen ſind, dann iſt es an der Zeit, einen größeren allge- meinen Lehrcurſus zu veranſtalten. Und auch dies wird ſich dann ohne außerordentliche Beläſtigung der Lehrer etwa in folgender Art bewerkſtelligen laſſen. Wenn in demjenigen Jahre, in welchem ein ſolcher allgemeiner Curſus abgehalten werden ſoll, der Unterricht in der oberen Klaſſe des Seminars namentlich in Didactik, Methodik und Pädagogik ſo eingerichtet wird, daß dieſe Disciplinen ſchon etwa 4 Wochen vor dem Schluſſe des Seminarlehrganges ganz abſolvirt ſind, und die noch übrige Zeit nur zur kurzen und zweckmäßigen Wiederholung deſſelben benutzt werden kann; ſo werden auch die einberufenen Lehrer zu dieſen Wiederholungen hinzugezogen, und auf dieſe Weiſe die mit ihnen vorzunehmenden Unterweiſungen zugleich mit einem weſentlichen Nutzen für die abgehenden Seminariſten verbunden werden können. Sollte aber auch dies ſich nicht in ſolcher Art bewerkſtelligen laſſen, ſo werden alle 3 oder 4 Jahre einmal die Ferien zu einem

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/98>, abgerufen am 07.05.2024.