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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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über zu erfordern, ob in den Seminaren seines Bezirkes auch der
nöthige Unterricht über Wiederbelebung der Scheintodten, Kenntniß
der Giftpflanzen, Verhalten bei dem Bisse toller Hunde, Verhütung
der Feuersbrünste und anderer Unglücksfälle ertheilt wird. Das Con-
sistorium und Privinzialschulcollegium wird hierdurch aufgefordert,
darauf, daß dieses geschehe, mit Ernst zu halten und die Vorsteher
und Inspectoren der Seminare darauf aufmerksam zu machen, daß
dieser Unterricht recht eigentlich in diese Unterrichtsanstalten gehöre,
damit diese gemeinnützlichen Kenntnisse aus denselben in die Elementar-
schulen und aus diesen in das Volk übergehen, weshalb denn auch die
Seminar- und Schullehrerprüfungen wesentlich und unnachlässig auch
auf diesen Gegenstand gerichtet werden müssen. Das Ministerium
beabsichtigt, letzterem seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen etc.

7. Cab.-O. v. 10. Septbr. 1829. (v. K. Ann. B. 13. S.
831.), betr. die Verbesserung der städtischen Bürgerschulen und den
Lehrplan für die Seminarien.

Aus Ihrem Berichte vom 31. Juli v. J. habe Ich wohlgefällig
ersehen, daß Sie auf die Erweiterung und Verbesserung der Bürger-
schulen in den Städten Ihre besondere Vorsorge gerichtet haben, und
mit Ihren hierüber entwickelten Ansichten einverstanden, genehmige
Ich nicht allein die Errichtung eines Seminars zu Berlin für städtische
Schulen, nach dem vorläufig entworfenen Plane, sondern empfehle
Ihnen auch dringend, diesem wesentlichen Gegenstande Ihre Wirk-
samkeit zuzuwenden, damit nicht allein das Unterrichtswesen, vor-
züglich in den mittleren und kleineren Städten verbessert, sondern
hiedurch auch der Andrang zu den Gymnasien abgeleitet, und die Er-
theilung des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in denselben auf
solche Zöglinge beschränkt werde, die dessen für ihre künftigen Ver-
hältnisse bedürfen. Ich werde daher die baldmögliche Erstattung Ihres
vorbehaltenen weitern Berichts erwarten. Was Sie bei dieser Ver-
anlassung über den Lehrplan für die Seminarien äußern, hat überall
Meinen Beifall, nur wird auch ernstlich dahin zu sehen sein, daß die
Grenzen des Unterrichts sowohl in demjenigen, was nach Ihrem Be-
richte zur Kenntniß der organischen Einrichtung des Vaterlandes ge-
hört, als in demjenigen, was die Kenntnisse der Natur, deren Be-
handlung und Benutzung betrifft, mit strenger Berücksichtigung des
künftigen Standpunktes der Zöglinge auch fest beobachtet werden etc.

über zu erfordern, ob in den Seminaren ſeines Bezirkes auch der
nöthige Unterricht über Wiederbelebung der Scheintodten, Kenntniß
der Giftpflanzen, Verhalten bei dem Biſſe toller Hunde, Verhütung
der Feuersbrünſte und anderer Unglücksfälle ertheilt wird. Das Con-
ſiſtorium und Privinzialſchulcollegium wird hierdurch aufgefordert,
darauf, daß dieſes geſchehe, mit Ernſt zu halten und die Vorſteher
und Inſpectoren der Seminare darauf aufmerkſam zu machen, daß
dieſer Unterricht recht eigentlich in dieſe Unterrichtsanſtalten gehöre,
damit dieſe gemeinnützlichen Kenntniſſe aus denſelben in die Elementar-
ſchulen und aus dieſen in das Volk übergehen, weshalb denn auch die
Seminar- und Schullehrerprüfungen weſentlich und unnachläſſig auch
auf dieſen Gegenſtand gerichtet werden müſſen. Das Miniſterium
beabſichtigt, letzterem ſeine beſondere Aufmerkſamkeit zu widmen ꝛc.

7. Cab.-O. v. 10. Septbr. 1829. (v. K. Ann. B. 13. S.
831.), betr. die Verbeſſerung der ſtädtiſchen Bürgerſchulen und den
Lehrplan für die Seminarien.

Aus Ihrem Berichte vom 31. Juli v. J. habe Ich wohlgefällig
erſehen, daß Sie auf die Erweiterung und Verbeſſerung der Bürger-
ſchulen in den Städten Ihre beſondere Vorſorge gerichtet haben, und
mit Ihren hierüber entwickelten Anſichten einverſtanden, genehmige
Ich nicht allein die Errichtung eines Seminars zu Berlin für ſtädtiſche
Schulen, nach dem vorläufig entworfenen Plane, ſondern empfehle
Ihnen auch dringend, dieſem weſentlichen Gegenſtande Ihre Wirk-
ſamkeit zuzuwenden, damit nicht allein das Unterrichtsweſen, vor-
züglich in den mittleren und kleineren Städten verbeſſert, ſondern
hiedurch auch der Andrang zu den Gymnaſien abgeleitet, und die Er-
theilung des höheren wiſſenſchaftlichen Unterrichts in denſelben auf
ſolche Zöglinge beſchränkt werde, die deſſen für ihre künftigen Ver-
hältniſſe bedürfen. Ich werde daher die baldmögliche Erſtattung Ihres
vorbehaltenen weitern Berichts erwarten. Was Sie bei dieſer Ver-
anlaſſung über den Lehrplan für die Seminarien äußern, hat überall
Meinen Beifall, nur wird auch ernſtlich dahin zu ſehen ſein, daß die
Grenzen des Unterrichts ſowohl in demjenigen, was nach Ihrem Be-
richte zur Kenntniß der organiſchen Einrichtung des Vaterlandes ge-
hört, als in demjenigen, was die Kenntniſſe der Natur, deren Be-
handlung und Benutzung betrifft, mit ſtrenger Berückſichtigung des
künftigen Standpunktes der Zöglinge auch feſt beobachtet werden ꝛc.

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[86/0100] über zu erfordern, ob in den Seminaren ſeines Bezirkes auch der nöthige Unterricht über Wiederbelebung der Scheintodten, Kenntniß der Giftpflanzen, Verhalten bei dem Biſſe toller Hunde, Verhütung der Feuersbrünſte und anderer Unglücksfälle ertheilt wird. Das Con- ſiſtorium und Privinzialſchulcollegium wird hierdurch aufgefordert, darauf, daß dieſes geſchehe, mit Ernſt zu halten und die Vorſteher und Inſpectoren der Seminare darauf aufmerkſam zu machen, daß dieſer Unterricht recht eigentlich in dieſe Unterrichtsanſtalten gehöre, damit dieſe gemeinnützlichen Kenntniſſe aus denſelben in die Elementar- ſchulen und aus dieſen in das Volk übergehen, weshalb denn auch die Seminar- und Schullehrerprüfungen weſentlich und unnachläſſig auch auf dieſen Gegenſtand gerichtet werden müſſen. Das Miniſterium beabſichtigt, letzterem ſeine beſondere Aufmerkſamkeit zu widmen ꝛc. 7. Cab.-O. v. 10. Septbr. 1829. (v. K. Ann. B. 13. S. 831.), betr. die Verbeſſerung der ſtädtiſchen Bürgerſchulen und den Lehrplan für die Seminarien. Aus Ihrem Berichte vom 31. Juli v. J. habe Ich wohlgefällig erſehen, daß Sie auf die Erweiterung und Verbeſſerung der Bürger- ſchulen in den Städten Ihre beſondere Vorſorge gerichtet haben, und mit Ihren hierüber entwickelten Anſichten einverſtanden, genehmige Ich nicht allein die Errichtung eines Seminars zu Berlin für ſtädtiſche Schulen, nach dem vorläufig entworfenen Plane, ſondern empfehle Ihnen auch dringend, dieſem weſentlichen Gegenſtande Ihre Wirk- ſamkeit zuzuwenden, damit nicht allein das Unterrichtsweſen, vor- züglich in den mittleren und kleineren Städten verbeſſert, ſondern hiedurch auch der Andrang zu den Gymnaſien abgeleitet, und die Er- theilung des höheren wiſſenſchaftlichen Unterrichts in denſelben auf ſolche Zöglinge beſchränkt werde, die deſſen für ihre künftigen Ver- hältniſſe bedürfen. Ich werde daher die baldmögliche Erſtattung Ihres vorbehaltenen weitern Berichts erwarten. Was Sie bei dieſer Ver- anlaſſung über den Lehrplan für die Seminarien äußern, hat überall Meinen Beifall, nur wird auch ernſtlich dahin zu ſehen ſein, daß die Grenzen des Unterrichts ſowohl in demjenigen, was nach Ihrem Be- richte zur Kenntniß der organiſchen Einrichtung des Vaterlandes ge- hört, als in demjenigen, was die Kenntniſſe der Natur, deren Be- handlung und Benutzung betrifft, mit ſtrenger Berückſichtigung des künftigen Standpunktes der Zöglinge auch feſt beobachtet werden ꝛc.

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/100>, abgerufen am 06.05.2024.