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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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Tiefer eingehende psychologische Entwickelungen und Winke, Aufdeckung
der Quellen jugendlicher Verderbtheit, Entstehung, Ausbruch und Ver-
lauf des moralischen Uebels, interessante Notizen aus den Verhören,
Beobachtungen und Erfahrungen über die zweckmäßigste und erfolg-
reichste Art der Untersuchung, Bestrafung, Belehrung, Besserung; ge-
lungene Versuche der Unterbringung oder überhaupt des Strebens,
allgemeine und besondere Theilnahme für die Kinder und den Gegen-
stand zu erregen und dergl. m. werden in diesen Nachweisungen und
Darstellungen dem Ministerium sehr willkommen sein, so wie alle
Vorschläge zu fehlenden allgemeinen und besonderen Veranstaltungen,
welche zu Vermeidung oder Abhülfe des Uebels mitwirken können.
Dabei setzt das Ministerium jedoch die nöthige Unterscheidung der
Fälle voraus, so daß gemeiner Diebstahl z. B., ohne besondere Neben-
umstände, nur ganz kurz zu berühren sein würde. -- 7) Alljährlich
zum 1. April (zunächst 1829) ist eine allgemeine Uebersicht aller in
dem verflossenen Jahre vorgekommenen (erledigten und unerledigten)
Fälle nach folgendem Schema einzusenden: 1) Summe aller Ver-
brechen
: Der Fälle waren überhaupt z. B. 40 etc. 2) Art der
Verbrechen
: 25 Diebstähle, 1 Brandstiftung etc. 3) Geschlecht
der Verbrecher
: 20 Kinder männlichen, 20 weiblichen Geschlechts.
4) Confession der Verbrecher: 20 Kinder evangelischer, 20 ka-
tholischer etc. Confession. 5) Muttersprache: 5 deutsche Kinder etc.
(wendisch, polnisch, litthauisch etc.) 6) Alter der Verbrecher: 7
Kinder unter 10 Jahren, 20 im 11ten etc. 7) Schulunterricht
und Confirmation
: 9 Kinder hatten keinen Schulunterricht, 10
waren noch nicht confirmirt etc. 8) Heimath, Kreis: Aus dem
Kreise N. 10 Kinder etc.; aus folgenden Kreisen keine etc. 9) Namen
der Verbrecher in alphabetischer Ordnung. 10) Besondere No-
tizen, Insgemein
.

14. Circ.-Rescr. vom 11. Juli 1828. (v. K. Ann. B. 12.
S. 271.), betr. die Besserung verwahrloseter Kinder.

Das Ministerium findet es in der gegenwärtigen Zeit, wo die
Angelegenheit der Rettung und Besserung verwahrloseter Kinder und
jugendlicher Verbrecher so viele Theilnahme gefunden und eben deshalb
einen so erfreulichen Fortgang gewonnen hat, besonders angemessen,
den wohlthätigen Bemühungen der Behörden durch einige zweckdienliche
Bestimmungen noch zu Hülfe zu kommen, so wie ihre Aufmerksamkeit

Tiefer eingehende pſychologiſche Entwickelungen und Winke, Aufdeckung
der Quellen jugendlicher Verderbtheit, Entſtehung, Ausbruch und Ver-
lauf des moraliſchen Uebels, intereſſante Notizen aus den Verhören,
Beobachtungen und Erfahrungen über die zweckmäßigſte und erfolg-
reichſte Art der Unterſuchung, Beſtrafung, Belehrung, Beſſerung; ge-
lungene Verſuche der Unterbringung oder überhaupt des Strebens,
allgemeine und beſondere Theilnahme für die Kinder und den Gegen-
ſtand zu erregen und dergl. m. werden in dieſen Nachweiſungen und
Darſtellungen dem Miniſterium ſehr willkommen ſein, ſo wie alle
Vorſchläge zu fehlenden allgemeinen und beſonderen Veranſtaltungen,
welche zu Vermeidung oder Abhülfe des Uebels mitwirken können.
Dabei ſetzt das Miniſterium jedoch die nöthige Unterſcheidung der
Fälle voraus, ſo daß gemeiner Diebſtahl z. B., ohne beſondere Neben-
umſtände, nur ganz kurz zu berühren ſein würde. — 7) Alljährlich
zum 1. April (zunächſt 1829) iſt eine allgemeine Ueberſicht aller in
dem verfloſſenen Jahre vorgekommenen (erledigten und unerledigten)
Fälle nach folgendem Schema einzuſenden: 1) Summe aller Ver-
brechen
: Der Fälle waren überhaupt z. B. 40 ꝛc. 2) Art der
Verbrechen
: 25 Diebſtähle, 1 Brandſtiftung ꝛc. 3) Geſchlecht
der Verbrecher
: 20 Kinder männlichen, 20 weiblichen Geſchlechts.
4) Confeſſion der Verbrecher: 20 Kinder evangeliſcher, 20 ka-
tholiſcher ꝛc. Confeſſion. 5) Mutterſprache: 5 deutſche Kinder ꝛc.
(wendiſch, polniſch, litthauiſch ꝛc.) 6) Alter der Verbrecher: 7
Kinder unter 10 Jahren, 20 im 11ten ꝛc. 7) Schulunterricht
und Confirmation
: 9 Kinder hatten keinen Schulunterricht, 10
waren noch nicht confirmirt ꝛc. 8) Heimath, Kreis: Aus dem
Kreiſe N. 10 Kinder ꝛc.; aus folgenden Kreiſen keine ꝛc. 9) Namen
der Verbrecher in alphabetiſcher Ordnung. 10) Beſondere No-
tizen, Insgemein
.

14. Circ.-Reſcr. vom 11. Juli 1828. (v. K. Ann. B. 12.
S. 271.), betr. die Beſſerung verwahrloſeter Kinder.

Das Miniſterium findet es in der gegenwärtigen Zeit, wo die
Angelegenheit der Rettung und Beſſerung verwahrloſeter Kinder und
jugendlicher Verbrecher ſo viele Theilnahme gefunden und eben deshalb
einen ſo erfreulichen Fortgang gewonnen hat, beſonders angemeſſen,
den wohlthätigen Bemühungen der Behörden durch einige zweckdienliche
Beſtimmungen noch zu Hülfe zu kommen, ſo wie ihre Aufmerkſamkeit

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[278/0292] Tiefer eingehende pſychologiſche Entwickelungen und Winke, Aufdeckung der Quellen jugendlicher Verderbtheit, Entſtehung, Ausbruch und Ver- lauf des moraliſchen Uebels, intereſſante Notizen aus den Verhören, Beobachtungen und Erfahrungen über die zweckmäßigſte und erfolg- reichſte Art der Unterſuchung, Beſtrafung, Belehrung, Beſſerung; ge- lungene Verſuche der Unterbringung oder überhaupt des Strebens, allgemeine und beſondere Theilnahme für die Kinder und den Gegen- ſtand zu erregen und dergl. m. werden in dieſen Nachweiſungen und Darſtellungen dem Miniſterium ſehr willkommen ſein, ſo wie alle Vorſchläge zu fehlenden allgemeinen und beſonderen Veranſtaltungen, welche zu Vermeidung oder Abhülfe des Uebels mitwirken können. Dabei ſetzt das Miniſterium jedoch die nöthige Unterſcheidung der Fälle voraus, ſo daß gemeiner Diebſtahl z. B., ohne beſondere Neben- umſtände, nur ganz kurz zu berühren ſein würde. — 7) Alljährlich zum 1. April (zunächſt 1829) iſt eine allgemeine Ueberſicht aller in dem verfloſſenen Jahre vorgekommenen (erledigten und unerledigten) Fälle nach folgendem Schema einzuſenden: 1) Summe aller Ver- brechen: Der Fälle waren überhaupt z. B. 40 ꝛc. 2) Art der Verbrechen: 25 Diebſtähle, 1 Brandſtiftung ꝛc. 3) Geſchlecht der Verbrecher: 20 Kinder männlichen, 20 weiblichen Geſchlechts. 4) Confeſſion der Verbrecher: 20 Kinder evangeliſcher, 20 ka- tholiſcher ꝛc. Confeſſion. 5) Mutterſprache: 5 deutſche Kinder ꝛc. (wendiſch, polniſch, litthauiſch ꝛc.) 6) Alter der Verbrecher: 7 Kinder unter 10 Jahren, 20 im 11ten ꝛc. 7) Schulunterricht und Confirmation: 9 Kinder hatten keinen Schulunterricht, 10 waren noch nicht confirmirt ꝛc. 8) Heimath, Kreis: Aus dem Kreiſe N. 10 Kinder ꝛc.; aus folgenden Kreiſen keine ꝛc. 9) Namen der Verbrecher in alphabetiſcher Ordnung. 10) Beſondere No- tizen, Insgemein. 14. Circ.-Reſcr. vom 11. Juli 1828. (v. K. Ann. B. 12. S. 271.), betr. die Beſſerung verwahrloſeter Kinder. Das Miniſterium findet es in der gegenwärtigen Zeit, wo die Angelegenheit der Rettung und Beſſerung verwahrloſeter Kinder und jugendlicher Verbrecher ſo viele Theilnahme gefunden und eben deshalb einen ſo erfreulichen Fortgang gewonnen hat, beſonders angemeſſen, den wohlthätigen Bemühungen der Behörden durch einige zweckdienliche Beſtimmungen noch zu Hülfe zu kommen, ſo wie ihre Aufmerkſamkeit

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/292>, abgerufen am 23.05.2024.