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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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daß alle Mittel sowohl der Schutzwehr als der Besserung nicht blos
von äußerlicher Beschaffenheit, sondern vorzugsweise auf das Innere,
auf Erregung und Befestigung der sittlichen Kraft gerichtet sein müssen.
Wenn schon der eigene unsträfliche Wandel des Lehrers, seine Züch-
tigkeit in Wort und That und sein unverholener Abscheu gegen alle
Unreinheit und Heimlichkeit nicht verfehlen werden, ähnliche Gesinnungen
in seinen Schulkindern zu gründen, so stehen ihm außerdem die man-
nichfaltigsten Gelegenheiten und Mittel zu Gebote, auf unmittelbarem
Wege und zwar nicht in ungewissen Andeutungen, sondern in klaren
und bestimmten Aeußerungen auf Schamhaftigkeit, Zucht und Ehrbar-
keit zu wirken, und die Gesinnung und den Entschluß der Keuschheit
hervorzubringen. Antheil und Liebe werden ihm Neigung und Ver-
trauen erwerben, und so wird er auch im Stande sein, die Einzelnen
nach ihren Bedürfnissen zu behandeln, die Reinen und Unverdorbenen
zu bewahren und zu befestigen, die Leichtsinnigen und Schwankenden
zu warnen und zu ermahnen, und die Gefallenen wieder aufzurichten
und zu leiten. Vor allen anderen aber haben die Geistlichen bei dem
Religions-Unterrichte, bei der Vorbereitung zur Confirmation und bei
der Ausübung specieller Seelsorge Anlaß und Pflicht zu der allererfolg-
reichsten Einwirkung. Das Ministerium hat hier nur im Allgemeinen
die Aufmerksamkeit der Königl. Regierungen auf diesen höchst wichtigen
Gegenstand lenken wollen. Was in jedem einzelnen Regierungsbezirke
nach der etwa schon vorhandenen Kenntniß von dem Umfange oder dem
bestimmten Sitze des Uebels zu thun sein wird, oder in welcher Art
die erforderlichen Nachforschungen erst noch angestellt werden müssen,
und welche besondere Mittel und Organe zur Abhülfe in Wirksamkeit
zu setzen sind, das muß dem einsichtsvollen und vorsichtigen Ermessen
jeder Königl. Regierung um so mehr überlassen bleiben, als sich er-
warten läßt, daß dieselbe nicht durch bloße generelle Verordnungen
und Circularien, durch welche nur ein unnöthiges Aufsehen gemacht,
und das Mißtrauen der Eltern gegen die Schulen gelenkt werden
müßte, sondern durch specielle Einwirkung, nach etwaiger Rücksprache
mit erfahrenen Geistlichen und Schulmännern, und besonders durch
die bei den Schulrevisionen von dem Schulrathe nach Befinden der
Umstände zu treffenden Maaßregeln das Nöthige und Angemessenste
werde veranlassen wollen. Ueberhaupt aber muß, auch in Beziehung
auf die übrigen in diesem Rescripte namhaft gemachten Quellen der

daß alle Mittel ſowohl der Schutzwehr als der Beſſerung nicht blos
von äußerlicher Beſchaffenheit, ſondern vorzugsweiſe auf das Innere,
auf Erregung und Befeſtigung der ſittlichen Kraft gerichtet ſein müſſen.
Wenn ſchon der eigene unſträfliche Wandel des Lehrers, ſeine Züch-
tigkeit in Wort und That und ſein unverholener Abſcheu gegen alle
Unreinheit und Heimlichkeit nicht verfehlen werden, ähnliche Geſinnungen
in ſeinen Schulkindern zu gründen, ſo ſtehen ihm außerdem die man-
nichfaltigſten Gelegenheiten und Mittel zu Gebote, auf unmittelbarem
Wege und zwar nicht in ungewiſſen Andeutungen, ſondern in klaren
und beſtimmten Aeußerungen auf Schamhaftigkeit, Zucht und Ehrbar-
keit zu wirken, und die Geſinnung und den Entſchluß der Keuſchheit
hervorzubringen. Antheil und Liebe werden ihm Neigung und Ver-
trauen erwerben, und ſo wird er auch im Stande ſein, die Einzelnen
nach ihren Bedürfniſſen zu behandeln, die Reinen und Unverdorbenen
zu bewahren und zu befeſtigen, die Leichtſinnigen und Schwankenden
zu warnen und zu ermahnen, und die Gefallenen wieder aufzurichten
und zu leiten. Vor allen anderen aber haben die Geiſtlichen bei dem
Religions-Unterrichte, bei der Vorbereitung zur Confirmation und bei
der Ausübung ſpecieller Seelſorge Anlaß und Pflicht zu der allererfolg-
reichſten Einwirkung. Das Miniſterium hat hier nur im Allgemeinen
die Aufmerkſamkeit der Königl. Regierungen auf dieſen höchſt wichtigen
Gegenſtand lenken wollen. Was in jedem einzelnen Regierungsbezirke
nach der etwa ſchon vorhandenen Kenntniß von dem Umfange oder dem
beſtimmten Sitze des Uebels zu thun ſein wird, oder in welcher Art
die erforderlichen Nachforſchungen erſt noch angeſtellt werden müſſen,
und welche beſondere Mittel und Organe zur Abhülfe in Wirkſamkeit
zu ſetzen ſind, das muß dem einſichtsvollen und vorſichtigen Ermeſſen
jeder Königl. Regierung um ſo mehr überlaſſen bleiben, als ſich er-
warten läßt, daß dieſelbe nicht durch bloße generelle Verordnungen
und Circularien, durch welche nur ein unnöthiges Aufſehen gemacht,
und das Mißtrauen der Eltern gegen die Schulen gelenkt werden
müßte, ſondern durch ſpecielle Einwirkung, nach etwaiger Rückſprache
mit erfahrenen Geiſtlichen und Schulmännern, und beſonders durch
die bei den Schulreviſionen von dem Schulrathe nach Befinden der
Umſtände zu treffenden Maaßregeln das Nöthige und Angemeſſenſte
werde veranlaſſen wollen. Ueberhaupt aber muß, auch in Beziehung
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[271/0285] daß alle Mittel ſowohl der Schutzwehr als der Beſſerung nicht blos von äußerlicher Beſchaffenheit, ſondern vorzugsweiſe auf das Innere, auf Erregung und Befeſtigung der ſittlichen Kraft gerichtet ſein müſſen. Wenn ſchon der eigene unſträfliche Wandel des Lehrers, ſeine Züch- tigkeit in Wort und That und ſein unverholener Abſcheu gegen alle Unreinheit und Heimlichkeit nicht verfehlen werden, ähnliche Geſinnungen in ſeinen Schulkindern zu gründen, ſo ſtehen ihm außerdem die man- nichfaltigſten Gelegenheiten und Mittel zu Gebote, auf unmittelbarem Wege und zwar nicht in ungewiſſen Andeutungen, ſondern in klaren und beſtimmten Aeußerungen auf Schamhaftigkeit, Zucht und Ehrbar- keit zu wirken, und die Geſinnung und den Entſchluß der Keuſchheit hervorzubringen. Antheil und Liebe werden ihm Neigung und Ver- trauen erwerben, und ſo wird er auch im Stande ſein, die Einzelnen nach ihren Bedürfniſſen zu behandeln, die Reinen und Unverdorbenen zu bewahren und zu befeſtigen, die Leichtſinnigen und Schwankenden zu warnen und zu ermahnen, und die Gefallenen wieder aufzurichten und zu leiten. Vor allen anderen aber haben die Geiſtlichen bei dem Religions-Unterrichte, bei der Vorbereitung zur Confirmation und bei der Ausübung ſpecieller Seelſorge Anlaß und Pflicht zu der allererfolg- reichſten Einwirkung. Das Miniſterium hat hier nur im Allgemeinen die Aufmerkſamkeit der Königl. Regierungen auf dieſen höchſt wichtigen Gegenſtand lenken wollen. Was in jedem einzelnen Regierungsbezirke nach der etwa ſchon vorhandenen Kenntniß von dem Umfange oder dem beſtimmten Sitze des Uebels zu thun ſein wird, oder in welcher Art die erforderlichen Nachforſchungen erſt noch angeſtellt werden müſſen, und welche beſondere Mittel und Organe zur Abhülfe in Wirkſamkeit zu ſetzen ſind, das muß dem einſichtsvollen und vorſichtigen Ermeſſen jeder Königl. Regierung um ſo mehr überlaſſen bleiben, als ſich er- warten läßt, daß dieſelbe nicht durch bloße generelle Verordnungen und Circularien, durch welche nur ein unnöthiges Aufſehen gemacht, und das Mißtrauen der Eltern gegen die Schulen gelenkt werden müßte, ſondern durch ſpecielle Einwirkung, nach etwaiger Rückſprache mit erfahrenen Geiſtlichen und Schulmännern, und beſonders durch die bei den Schulreviſionen von dem Schulrathe nach Befinden der Umſtände zu treffenden Maaßregeln das Nöthige und Angemeſſenſte werde veranlaſſen wollen. Ueberhaupt aber muß, auch in Beziehung auf die übrigen in dieſem Reſcripte namhaft gemachten Quellen der

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/285>, abgerufen am 18.05.2024.