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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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Prüfung zu nehmen und eine angemessene Dauer für selbige zu be-
stimmen, damit sie nicht bloß der Ostentation wegen stattfinden.

Im Mai eines jeden Jahres ist dem Ministerium eine Uebersicht
dessen von der Königl. Regierung einzureichen, was von der Schule
im verflossenen Jahre geleistet worden. Insbesondere ist dabei auf
die Fortschritte ausgezeichneter Schüler Rücksicht zu nehmen und sind
deren Arbeiten besonders aus den Wiederholungsstunden einzureichen.

Das Ministerium wird sich eine gleichzeitige Belohnung derselben
in der Art zur Pflicht machen, daß alle Handwerksschulen dabei
concurriren.

Was die Zeit für den Unterricht betrifft: so würde eine bloße
Sonntags-Schule zu wenig Zeit für einen vollständigen Unterricht
gewähren, weshalb es angemessen scheint, wie an andern Orten, außer
den Sonntagen, die Abendstunden der Wochentage dazu zu benutzen,
wobei der Lehrherr den Lehrling höchstens eine Stunde früher seiner
Arbeit entläßt. Da diese Arbeiten mehr körperliche als Kopfarbeiten
waren, so hat auch die Erfahrung anderer Orte gelehrt, daß die
Schüler zu letzteren am Abend aufgelegt bleiben. -- Findet sich in-
dessen eine angemessene Anzahl Schüler zu andern Tagesstunden, so
ist dieses um so besser, da es überhaupt im Anfang weniger auf eine
große Frequenz der Schüler ankommt, als darauf, daß tüchtige Sub-
jecte gebildet werden, und den Nutzen der Schule bewähren.

Es wird angenommen, daß der Cursus ein Jahr dauert, daß
täglich zwei Stunden, den Sonntag einschließlich, gegeben werden,
daß der Unterricht in der Geometrie und im Zeichnen wenigstens
doppelt und fast dreimal so viel Zeit erfordert, als der im Rechnen
oder der in der Naturkunde.

Was die Lehrbücher betrifft und die Vorbilder, so behält sich das
Ministerium vor, besondere Lehrbücher für diesen Unterricht ausarbeiten
zu lassen, und dem Schüler angemessene Vorbilder für den Unterricht
im Zeichnen nach dem Bedürfnisse jedes einzelnen Gewerbszweiges
mitzutheilen.

Die Vorbilder für Fabrikanten und Handwerker, welche Verzie-
rungen, Geräthe, Gefäße etc., Vorbilder für die Würkerei enthalten,
werden theilweise in den ersten Monaten des künftigen Jahres er-
scheinen. Sie sind hier gezeichnet und von den ausgezeichnetsten
Meistern des In- und Auslandes gestochen.

Prüfung zu nehmen und eine angemeſſene Dauer für ſelbige zu be-
ſtimmen, damit ſie nicht bloß der Oſtentation wegen ſtattfinden.

Im Mai eines jeden Jahres iſt dem Miniſterium eine Ueberſicht
deſſen von der Königl. Regierung einzureichen, was von der Schule
im verfloſſenen Jahre geleiſtet worden. Insbeſondere iſt dabei auf
die Fortſchritte ausgezeichneter Schüler Rückſicht zu nehmen und ſind
deren Arbeiten beſonders aus den Wiederholungsſtunden einzureichen.

Das Miniſterium wird ſich eine gleichzeitige Belohnung derſelben
in der Art zur Pflicht machen, daß alle Handwerksſchulen dabei
concurriren.

Was die Zeit für den Unterricht betrifft: ſo würde eine bloße
Sonntags-Schule zu wenig Zeit für einen vollſtändigen Unterricht
gewähren, weshalb es angemeſſen ſcheint, wie an andern Orten, außer
den Sonntagen, die Abendſtunden der Wochentage dazu zu benutzen,
wobei der Lehrherr den Lehrling höchſtens eine Stunde früher ſeiner
Arbeit entläßt. Da dieſe Arbeiten mehr körperliche als Kopfarbeiten
waren, ſo hat auch die Erfahrung anderer Orte gelehrt, daß die
Schüler zu letzteren am Abend aufgelegt bleiben. — Findet ſich in-
deſſen eine angemeſſene Anzahl Schüler zu andern Tagesſtunden, ſo
iſt dieſes um ſo beſſer, da es überhaupt im Anfang weniger auf eine
große Frequenz der Schüler ankommt, als darauf, daß tüchtige Sub-
jecte gebildet werden, und den Nutzen der Schule bewähren.

Es wird angenommen, daß der Curſus ein Jahr dauert, daß
täglich zwei Stunden, den Sonntag einſchließlich, gegeben werden,
daß der Unterricht in der Geometrie und im Zeichnen wenigſtens
doppelt und faſt dreimal ſo viel Zeit erfordert, als der im Rechnen
oder der in der Naturkunde.

Was die Lehrbücher betrifft und die Vorbilder, ſo behält ſich das
Miniſterium vor, beſondere Lehrbücher für dieſen Unterricht ausarbeiten
zu laſſen, und dem Schüler angemeſſene Vorbilder für den Unterricht
im Zeichnen nach dem Bedürfniſſe jedes einzelnen Gewerbszweiges
mitzutheilen.

Die Vorbilder für Fabrikanten und Handwerker, welche Verzie-
rungen, Geräthe, Gefäße ꝛc., Vorbilder für die Würkerei enthalten,
werden theilweiſe in den erſten Monaten des künftigen Jahres er-
ſcheinen. Sie ſind hier gezeichnet und von den ausgezeichnetſten
Meiſtern des In- und Auslandes geſtochen.

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[132/0146] Prüfung zu nehmen und eine angemeſſene Dauer für ſelbige zu be- ſtimmen, damit ſie nicht bloß der Oſtentation wegen ſtattfinden. Im Mai eines jeden Jahres iſt dem Miniſterium eine Ueberſicht deſſen von der Königl. Regierung einzureichen, was von der Schule im verfloſſenen Jahre geleiſtet worden. Insbeſondere iſt dabei auf die Fortſchritte ausgezeichneter Schüler Rückſicht zu nehmen und ſind deren Arbeiten beſonders aus den Wiederholungsſtunden einzureichen. Das Miniſterium wird ſich eine gleichzeitige Belohnung derſelben in der Art zur Pflicht machen, daß alle Handwerksſchulen dabei concurriren. Was die Zeit für den Unterricht betrifft: ſo würde eine bloße Sonntags-Schule zu wenig Zeit für einen vollſtändigen Unterricht gewähren, weshalb es angemeſſen ſcheint, wie an andern Orten, außer den Sonntagen, die Abendſtunden der Wochentage dazu zu benutzen, wobei der Lehrherr den Lehrling höchſtens eine Stunde früher ſeiner Arbeit entläßt. Da dieſe Arbeiten mehr körperliche als Kopfarbeiten waren, ſo hat auch die Erfahrung anderer Orte gelehrt, daß die Schüler zu letzteren am Abend aufgelegt bleiben. — Findet ſich in- deſſen eine angemeſſene Anzahl Schüler zu andern Tagesſtunden, ſo iſt dieſes um ſo beſſer, da es überhaupt im Anfang weniger auf eine große Frequenz der Schüler ankommt, als darauf, daß tüchtige Sub- jecte gebildet werden, und den Nutzen der Schule bewähren. Es wird angenommen, daß der Curſus ein Jahr dauert, daß täglich zwei Stunden, den Sonntag einſchließlich, gegeben werden, daß der Unterricht in der Geometrie und im Zeichnen wenigſtens doppelt und faſt dreimal ſo viel Zeit erfordert, als der im Rechnen oder der in der Naturkunde. Was die Lehrbücher betrifft und die Vorbilder, ſo behält ſich das Miniſterium vor, beſondere Lehrbücher für dieſen Unterricht ausarbeiten zu laſſen, und dem Schüler angemeſſene Vorbilder für den Unterricht im Zeichnen nach dem Bedürfniſſe jedes einzelnen Gewerbszweiges mitzutheilen. Die Vorbilder für Fabrikanten und Handwerker, welche Verzie- rungen, Geräthe, Gefäße ꝛc., Vorbilder für die Würkerei enthalten, werden theilweiſe in den erſten Monaten des künftigen Jahres er- ſcheinen. Sie ſind hier gezeichnet und von den ausgezeichnetſten Meiſtern des In- und Auslandes geſtochen.

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/146>, abgerufen am 17.05.2024.