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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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vorgearbeitet, freilich von Anfang an schon in einer Weise,
daß das Jnstitut wegen der Lasten und Verbindlichkeiten, die es
mit sich führte, nirgends und nie freundlich begrüßt wurde.

Denn wenn auch in den Zeiten der Republik schon durch
gesetzliche Bestimmungen dafür gesorgt war, wie weit die An-
sprüche der römischen Beamten bezüglich der benöthigten Vor-
spann und Verpflegung gegenüber den Provincialbewohnern
gehen durften, so scheint doch damals schon Mißbrauch aller
Art vorgekommen zu sein, indem namentlich auch Privatper-
sonen aus dem Senatorenstande durch einen meist auf mehrere
Jahre ertheilten Freipaß (legatio libera) des Senats sich
dieser kostenfreien, die Provinzen sehr belästigenden Transport-
mittel bedienen konnten.1)

So sagte schon Cicero, es sei schändlich, Jemandem anders,
als zu Staatsgeschäften einen solchen Freipaß zu ertheilen,
während dies oft auch geschehe, um Erbschaften oder Forder-
ungen zu verfolgen.

Betrachten wir uns jedoch vorerst die moralischen und
materiellen Ursachen, welche bei den Römern gleich von Anfang
an so kräftige Wurzeln zu einem so großartigen Jnstitute
treiben konnte!

Alle Einrichtungen der Römerzeit, sagt Flegler2), ge-
währen schon mit der ersten Entstehung ihres Gemeinwesens
eine überraschende Wahrnehmung. Sorgfältig sind sie in den-
selben bemüht, alle Bestandtheile des kleinen Staates in ein-
heitliche Uebereinstimmung zu bringen, nach allgemein giltigen

1) v. Vieban, "zur Geschichte der Posten" in der deutschen Viertel-
jahrschrift, Jahrgang 1858.
2) Flegler, zur Geschichte des Postwesens, Nürnberg 1858.

vorgearbeitet, freilich von Anfang an ſchon in einer Weiſe,
daß das Jnſtitut wegen der Laſten und Verbindlichkeiten, die es
mit ſich führte, nirgends und nie freundlich begrüßt wurde.

Denn wenn auch in den Zeiten der Republik ſchon durch
geſetzliche Beſtimmungen dafür geſorgt war, wie weit die An-
ſprüche der römiſchen Beamten bezüglich der benöthigten Vor-
ſpann und Verpflegung gegenüber den Provincialbewohnern
gehen durften, ſo ſcheint doch damals ſchon Mißbrauch aller
Art vorgekommen zu ſein, indem namentlich auch Privatper-
ſonen aus dem Senatorenſtande durch einen meiſt auf mehrere
Jahre ertheilten Freipaß (legatio libera) des Senats ſich
dieſer koſtenfreien, die Provinzen ſehr beläſtigenden Transport-
mittel bedienen konnten.1)

So ſagte ſchon Cicero, es ſei ſchändlich, Jemandem anders,
als zu Staatsgeſchäften einen ſolchen Freipaß zu ertheilen,
während dies oft auch geſchehe, um Erbſchaften oder Forder-
ungen zu verfolgen.

Betrachten wir uns jedoch vorerſt die moraliſchen und
materiellen Urſachen, welche bei den Römern gleich von Anfang
an ſo kräftige Wurzeln zu einem ſo großartigen Jnſtitute
treiben konnte!

Alle Einrichtungen der Römerzeit, ſagt Flegler2), ge-
währen ſchon mit der erſten Entſtehung ihres Gemeinweſens
eine überraſchende Wahrnehmung. Sorgfältig ſind ſie in den-
ſelben bemüht, alle Beſtandtheile des kleinen Staates in ein-
heitliche Uebereinſtimmung zu bringen, nach allgemein giltigen

1) v. Vieban, „zur Geſchichte der Poſten“ in der deutſchen Viertel-
jahrſchrift, Jahrgang 1858.
2) Flegler, zur Geſchichte des Poſtweſens, Nürnberg 1858.
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[28/0041] vorgearbeitet, freilich von Anfang an ſchon in einer Weiſe, daß das Jnſtitut wegen der Laſten und Verbindlichkeiten, die es mit ſich führte, nirgends und nie freundlich begrüßt wurde. Denn wenn auch in den Zeiten der Republik ſchon durch geſetzliche Beſtimmungen dafür geſorgt war, wie weit die An- ſprüche der römiſchen Beamten bezüglich der benöthigten Vor- ſpann und Verpflegung gegenüber den Provincialbewohnern gehen durften, ſo ſcheint doch damals ſchon Mißbrauch aller Art vorgekommen zu ſein, indem namentlich auch Privatper- ſonen aus dem Senatorenſtande durch einen meiſt auf mehrere Jahre ertheilten Freipaß (legatio libera) des Senats ſich dieſer koſtenfreien, die Provinzen ſehr beläſtigenden Transport- mittel bedienen konnten. 1) So ſagte ſchon Cicero, es ſei ſchändlich, Jemandem anders, als zu Staatsgeſchäften einen ſolchen Freipaß zu ertheilen, während dies oft auch geſchehe, um Erbſchaften oder Forder- ungen zu verfolgen. Betrachten wir uns jedoch vorerſt die moraliſchen und materiellen Urſachen, welche bei den Römern gleich von Anfang an ſo kräftige Wurzeln zu einem ſo großartigen Jnſtitute treiben konnte! Alle Einrichtungen der Römerzeit, ſagt Flegler 2), ge- währen ſchon mit der erſten Entſtehung ihres Gemeinweſens eine überraſchende Wahrnehmung. Sorgfältig ſind ſie in den- ſelben bemüht, alle Beſtandtheile des kleinen Staates in ein- heitliche Uebereinſtimmung zu bringen, nach allgemein giltigen 1) v. Vieban, „zur Geſchichte der Poſten“ in der deutſchen Viertel- jahrſchrift, Jahrgang 1858. 2) Flegler, zur Geſchichte des Poſtweſens, Nürnberg 1858.

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/41>, abgerufen am 24.11.2024.