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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Zur Zeit des Perseus von Macedonien nemlich verlangte
der Consul Postumius von den Pränestinern eine Herberge
und Lastthiere, was vor ihm noch Niemand von den Bundes-
genossen verlangt hatte, und der Senat von Präneste mußte
herbeischaffen, was sonst den Beamten vom Staate gewährt
worden war, um noch ärgere Plackereien von den Bewohnern
der Stadt fern zu halten.

"Wir sehen aus der angezogenen Stelle", sagt Hudemann,
"daß die reisenden Beamten mit Zugthieren und Zelten ver-
sehen zu werden pflegten und daß sie im Uebrigen nur auf
Privatgastfreundschaft, wenn sie ihnen angeboten wurde, an-
gewiesen waren. Auch römische Gesandte durften zur Weiter-
beförderung nur Zugthiere verlangen, sonst aber an die römi-
schen Bundesgenossenschaften keine weitern Ansprüche erheben."

Postumius aber machte mit jenen Bedrückungen den An-
fang, welche freilich in den Zeiten der Republik weniger
fühlbar waren, aber mit dem Beginne der Kaiserherrschaft
in steigender Progression die Einwohner der Provinzen trafen
und ihnen in kurzer Zeit die neuen Posteinrichtungen außer-
ordentlich drückend machten.

Wir sehen also, daß lange vor dem Kaiserreich, welchem
es allerdings vorbehalten blieb, auf dem gegebenen Grunde
fortzubauen, die ersten Keime zu jenem großartigen Jnstitute
heranreiften, welches als cursus publicus später so tief in
alle Verhältnisse des römischen Staatslebens eingriff.

Die Republik hatte in mehrfacher Beziehung der späteren
durch die Kaiser herbeigeführten Ausbildung des Postwesens

jumenta per oppida iter quo faciendum erat, imperabant,
aliam impensam
socii in magistratus Romanos non faciebant
.

Zur Zeit des Perſeus von Macedonien nemlich verlangte
der Conſul Poſtumius von den Präneſtinern eine Herberge
und Laſtthiere, was vor ihm noch Niemand von den Bundes-
genoſſen verlangt hatte, und der Senat von Präneſte mußte
herbeiſchaffen, was ſonſt den Beamten vom Staate gewährt
worden war, um noch ärgere Plackereien von den Bewohnern
der Stadt fern zu halten.

„Wir ſehen aus der angezogenen Stelle“, ſagt Hudemann,
„daß die reiſenden Beamten mit Zugthieren und Zelten ver-
ſehen zu werden pflegten und daß ſie im Uebrigen nur auf
Privatgaſtfreundſchaft, wenn ſie ihnen angeboten wurde, an-
gewieſen waren. Auch römiſche Geſandte durften zur Weiter-
beförderung nur Zugthiere verlangen, ſonſt aber an die römi-
ſchen Bundesgenoſſenſchaften keine weitern Anſprüche erheben.“

Poſtumius aber machte mit jenen Bedrückungen den An-
fang, welche freilich in den Zeiten der Republik weniger
fühlbar waren, aber mit dem Beginne der Kaiſerherrſchaft
in ſteigender Progreſſion die Einwohner der Provinzen trafen
und ihnen in kurzer Zeit die neuen Poſteinrichtungen außer-
ordentlich drückend machten.

Wir ſehen alſo, daß lange vor dem Kaiſerreich, welchem
es allerdings vorbehalten blieb, auf dem gegebenen Grunde
fortzubauen, die erſten Keime zu jenem großartigen Jnſtitute
heranreiften, welches als cursus publicus ſpäter ſo tief in
alle Verhältniſſe des römiſchen Staatslebens eingriff.

Die Republik hatte in mehrfacher Beziehung der ſpäteren
durch die Kaiſer herbeigeführten Ausbildung des Poſtweſens

jumenta per oppida iter quo faciendum erat, imperabant,
aliam impensam
socii in magistratus Romanos non faciebant
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[27/0040] Zur Zeit des Perſeus von Macedonien nemlich verlangte der Conſul Poſtumius von den Präneſtinern eine Herberge und Laſtthiere, was vor ihm noch Niemand von den Bundes- genoſſen verlangt hatte, und der Senat von Präneſte mußte herbeiſchaffen, was ſonſt den Beamten vom Staate gewährt worden war, um noch ärgere Plackereien von den Bewohnern der Stadt fern zu halten. „Wir ſehen aus der angezogenen Stelle“, ſagt Hudemann, „daß die reiſenden Beamten mit Zugthieren und Zelten ver- ſehen zu werden pflegten und daß ſie im Uebrigen nur auf Privatgaſtfreundſchaft, wenn ſie ihnen angeboten wurde, an- gewieſen waren. Auch römiſche Geſandte durften zur Weiter- beförderung nur Zugthiere verlangen, ſonſt aber an die römi- ſchen Bundesgenoſſenſchaften keine weitern Anſprüche erheben.“ Poſtumius aber machte mit jenen Bedrückungen den An- fang, welche freilich in den Zeiten der Republik weniger fühlbar waren, aber mit dem Beginne der Kaiſerherrſchaft in ſteigender Progreſſion die Einwohner der Provinzen trafen und ihnen in kurzer Zeit die neuen Poſteinrichtungen außer- ordentlich drückend machten. Wir ſehen alſo, daß lange vor dem Kaiſerreich, welchem es allerdings vorbehalten blieb, auf dem gegebenen Grunde fortzubauen, die erſten Keime zu jenem großartigen Jnſtitute heranreiften, welches als cursus publicus ſpäter ſo tief in alle Verhältniſſe des römiſchen Staatslebens eingriff. Die Republik hatte in mehrfacher Beziehung der ſpäteren durch die Kaiſer herbeigeführten Ausbildung des Poſtweſens 2) 2) jumenta per oppida iter quo faciendum erat, imperabant, aliam impensam socii in magistratus Romanos non faciebant.

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/40>, abgerufen am 23.04.2024.