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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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eines Erbland-Postmeisters und den Familien- und Standes-
Vorrechten, -- am 9. November 1829 von Neuem das Erb-
Mannthronlehen über die Posten im Obertheil des Fürsten-
thums Schwarzburg-Rudolstadt, und am 13. Juni 1831
in Bayern die feierliche Thronbelehnung als Kron-Oberpost-
meister des Königreichs Bayern.

Dagegen errichtete Preußen im Jahre 1816 mit Taxis
einen Postvertrag, in welchem der Fürst dem ihm nach dem
Reichsgesetz von 1803 §. 13 und der Bundesakte von 1815
Artikel 17 verbliebenen Besitzstand seiner eigenthümlichen Posten
dießseits des Rheins -- in den an Preußen gekommenen Groß-
herzogthümern Berg und Westphalen, einem Theil der fürstlich
nassauischen Länder und dem Gebiete Wetzlar -- feierlich
entsagte, und diese sämmtlichen Postanstalten dem Könige von
Preußen gegen eine bestimmte Entschädigung an Gütern --
das Fürstenthum Krottoschin in der Provinz Posen -- über-
ließ. Die Uebergabe und Uebernahme der Postbezirke ge-
schah durch beiderseits Bevollmächtigte in Düsseldorf am 28.
Juni 1816.

So war wenigstens der äußern Form nach wieder eine
geordnete Basis geschaffen, auf welcher man zur Vornahme
der dringendsten Reformen schreiten konnte.

Die Folgen der Vervielfältigung der Territorialpostan-
stalten in Deutschland hatte man bald kennen und mißlich
fühlen gelernt; Vertheuerung des Porto, Verzögerungen und
vielfache Hindernisse in den Postanschlüssen, Verminderung der
Sicherheit und Erschwerung des Verkehrs in jeder Beziehung,
das waren die Früchte der vorhergegangenen Zersplitterung.

Aber auch jetzt noch lag das Postwesen im Argen; es

eines Erbland-Poſtmeiſters und den Familien- und Standes-
Vorrechten, — am 9. November 1829 von Neuem das Erb-
Mannthronlehen über die Poſten im Obertheil des Fürſten-
thums Schwarzburg-Rudolſtadt, und am 13. Juni 1831
in Bayern die feierliche Thronbelehnung als Kron-Oberpoſt-
meiſter des Königreichs Bayern.

Dagegen errichtete Preußen im Jahre 1816 mit Taxis
einen Poſtvertrag, in welchem der Fürſt dem ihm nach dem
Reichsgeſetz von 1803 §. 13 und der Bundesakte von 1815
Artikel 17 verbliebenen Beſitzſtand ſeiner eigenthümlichen Poſten
dießſeits des Rheins — in den an Preußen gekommenen Groß-
herzogthümern Berg und Weſtphalen, einem Theil der fürſtlich
naſſauiſchen Länder und dem Gebiete Wetzlar — feierlich
entſagte, und dieſe ſämmtlichen Poſtanſtalten dem Könige von
Preußen gegen eine beſtimmte Entſchädigung an Gütern —
das Fürſtenthum Krottoſchin in der Provinz Poſen — über-
ließ. Die Uebergabe und Uebernahme der Poſtbezirke ge-
ſchah durch beiderſeits Bevollmächtigte in Düſſeldorf am 28.
Juni 1816.

So war wenigſtens der äußern Form nach wieder eine
geordnete Baſis geſchaffen, auf welcher man zur Vornahme
der dringendſten Reformen ſchreiten konnte.

Die Folgen der Vervielfältigung der Territorialpoſtan-
ſtalten in Deutſchland hatte man bald kennen und mißlich
fühlen gelernt; Vertheuerung des Porto, Verzögerungen und
vielfache Hinderniſſe in den Poſtanſchlüſſen, Verminderung der
Sicherheit und Erſchwerung des Verkehrs in jeder Beziehung,
das waren die Früchte der vorhergegangenen Zerſplitterung.

Aber auch jetzt noch lag das Poſtweſen im Argen; es

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[377/0390] eines Erbland-Poſtmeiſters und den Familien- und Standes- Vorrechten, — am 9. November 1829 von Neuem das Erb- Mannthronlehen über die Poſten im Obertheil des Fürſten- thums Schwarzburg-Rudolſtadt, und am 13. Juni 1831 in Bayern die feierliche Thronbelehnung als Kron-Oberpoſt- meiſter des Königreichs Bayern. Dagegen errichtete Preußen im Jahre 1816 mit Taxis einen Poſtvertrag, in welchem der Fürſt dem ihm nach dem Reichsgeſetz von 1803 §. 13 und der Bundesakte von 1815 Artikel 17 verbliebenen Beſitzſtand ſeiner eigenthümlichen Poſten dießſeits des Rheins — in den an Preußen gekommenen Groß- herzogthümern Berg und Weſtphalen, einem Theil der fürſtlich naſſauiſchen Länder und dem Gebiete Wetzlar — feierlich entſagte, und dieſe ſämmtlichen Poſtanſtalten dem Könige von Preußen gegen eine beſtimmte Entſchädigung an Gütern — das Fürſtenthum Krottoſchin in der Provinz Poſen — über- ließ. Die Uebergabe und Uebernahme der Poſtbezirke ge- ſchah durch beiderſeits Bevollmächtigte in Düſſeldorf am 28. Juni 1816. So war wenigſtens der äußern Form nach wieder eine geordnete Baſis geſchaffen, auf welcher man zur Vornahme der dringendſten Reformen ſchreiten konnte. Die Folgen der Vervielfältigung der Territorialpoſtan- ſtalten in Deutſchland hatte man bald kennen und mißlich fühlen gelernt; Vertheuerung des Porto, Verzögerungen und vielfache Hinderniſſe in den Poſtanſchlüſſen, Verminderung der Sicherheit und Erſchwerung des Verkehrs in jeder Beziehung, das waren die Früchte der vorhergegangenen Zerſplitterung. Aber auch jetzt noch lag das Poſtweſen im Argen; es

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 377. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/390>, abgerufen am 23.11.2024.