Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.ihm zustehendes Regal gleich andern Reichsständen zu Ausdrücklich aber wurde noch bedungen, daß dieser jetzt Zugleich wurde in der kaiserlichen Wahlcapitulation fest- Dieser Artikel 35 der Leopoldinischen Wahlcapitulation brach Und in der That beeiferten sich jetzt noch mehrere Reichs- 1) Pütter, a. a. O. pag. 63. 2) Moser, a. a. O. pag. 104 u. 105. Stängel etc. pag. 48.
ihm zuſtehendes Regal gleich andern Reichsſtänden zu Ausdrücklich aber wurde noch bedungen, daß dieſer jetzt Zugleich wurde in der kaiſerlichen Wahlcapitulation feſt- Dieſer Artikel 35 der Leopoldiniſchen Wahlcapitulation brach Und in der That beeiferten ſich jetzt noch mehrere Reichs- 1) Pütter, a. a. O. pag. 63. 2) Moser, a. a. O. pag. 104 u. 105. Stängel etc. pag. 48.
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ihm zuſtehendes Regal gleich andern Reichsſtänden zu
exerciren gemeint ſei 1).
Ausdrücklich aber wurde noch bedungen, daß dieſer jetzt
neu eingerückte 35. Artikel der Wahlcapitulation nicht anders
zu verſtehen und auszudeuten ſei, als daß ſolches Alles den
Churfürſten, Fürſten und Ständen an ihrem Poſtregal und
deſſen Ausübung unnachtheilig und unpräjudizirlich ſei und
daß der Umſtand, daß der eine oder andere Reichsſtand aus
gutem freien Willen mit dem Grafen von Taxis der
Poſten halber ſich auf gewiſſe Maße verglichen, den andern,
welche ſich wie zuvor, alſo auch noch inskünftige des Poſtregals
für ſich in ihren Landen gebrauchen wollen, keineswegs prä-
judiciren oder zu einigem Nachtheil gereichen ſolle 2).
Zugleich wurde in der kaiſerlichen Wahlcapitulation feſt-
geſetzt, daß die über das Reichspoſtweſen geführten Beſchwerden
auf den nächſten Reichstag gewieſen ſeien.
Dieſer Artikel 35 der Leopoldiniſchen Wahlcapitulation brach
den Stab über das weitere Blühen und Gedeihen der Taxis-
ſchen Poſten; es war dadurch offen ausgeſprochen, daß das
Reichspoſtweſen kein ausſchließliches kaiſerliches Reſervatregal
ſei, ſondern, daß vielmehr das Poſtregal jedem Reichsſtande
in ſeinem Gebiete freiſtehe.
Und in der That beeiferten ſich jetzt noch mehrere Reichs-
ſtände, in ihren Ländern eigene Poſten einzuführen, wie
hierüber namentlich zwiſchen der Krone Schweden wegen ihrer
1) Pütter, a. a. O. pag. 63.
2) Moser, a. a. O. pag. 104 u. 105. Stängel etc. pag. 48.
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