die Posten im heiligen Reiche eingeleget und unterhalten werden", von "aller Beleg, Einquartierung des Kriegsvolks zu Fuß und zu Roß, wie auch aller Wachten und dergleichen onerum, Kriegs- Contributionen und Auflagen gänzlich und allerdings befreiet."
§. 3. Competenz-Conflicte mit den Paar'schen Posten.
Die Gräfin von Taxis hatte während ihrer vormundschaft- lichen Leitung des Postwesens einen schweren Standpunkt; Streitigkeiten, Klagen und Beschwerden waren an der Tages- ordnung. --
Am meisten zu fürchten und von den gefährlichsten Con- sequenzen begleitet, ward der Competenz-Conflict mit Paar. Schon im Jahr 1636, als der Churfürst von Mainz einen Churfürsten-Tag nach Regensburg ausgeschrieben hatte, war mit des Kaisers Hofstaat auch sein Hofpostmeister von Paar ein- getroffen, und wollte sich die Einsammlung und Austheilung der sowohl den kaiserlichen Hof- und Staatsministern und sämmtlichen Gefolge, als auch der den andern Gesandten gehörigen Briefe und die davon abfallenden Gebühren anmassen.
Gegen diese Eingriffe in das Reichspostwesen wurde von Taxis'scher Seite bei dem damals in Regensburg befindlichen Reichshofrathe Klage angebracht, indem man derlei Anmassung- en im Reiche als dem General-Erb-Reichspostlehen zuwider nicht gestatten dürfe, worauf am 6. Oktober 1636 nach vor- gegangenem Rathe ein kaiserliches Dekret erfolgte, wodurch Se. Majestät erklären:
"Daß die Fertigung der Correspondenz und Austheilung
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die Poſten im heiligen Reiche eingeleget und unterhalten werden“, von „aller Beleg, Einquartierung des Kriegsvolks zu Fuß und zu Roß, wie auch aller Wachten und dergleichen onerum, Kriegs- Contributionen und Auflagen gänzlich und allerdings befreiet.“
§. 3. Competenz-Conflicte mit den Paar'ſchen Poſten.
Die Gräfin von Taxis hatte während ihrer vormundſchaft- lichen Leitung des Poſtweſens einen ſchweren Standpunkt; Streitigkeiten, Klagen und Beſchwerden waren an der Tages- ordnung. —
Am meiſten zu fürchten und von den gefährlichſten Con- ſequenzen begleitet, ward der Competenz-Conflict mit Paar. Schon im Jahr 1636, als der Churfürſt von Mainz einen Churfürſten-Tag nach Regensburg ausgeſchrieben hatte, war mit des Kaiſers Hofſtaat auch ſein Hofpoſtmeiſter von Paar ein- getroffen, und wollte ſich die Einſammlung und Austheilung der ſowohl den kaiſerlichen Hof- und Staatsminiſtern und ſämmtlichen Gefolge, als auch der den andern Geſandten gehörigen Briefe und die davon abfallenden Gebühren anmaſſen.
Gegen dieſe Eingriffe in das Reichspoſtweſen wurde von Taxis'ſcher Seite bei dem damals in Regensburg befindlichen Reichshofrathe Klage angebracht, indem man derlei Anmaſſung- en im Reiche als dem General-Erb-Reichspoſtlehen zuwider nicht geſtatten dürfe, worauf am 6. Oktober 1636 nach vor- gegangenem Rathe ein kaiſerliches Dekret erfolgte, wodurch Se. Majeſtät erklären:
„Daß die Fertigung der Correſpondenz und Austheilung
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die Poſten im heiligen Reiche eingeleget und unterhalten werden“,
von „aller Beleg, Einquartierung des Kriegsvolks zu Fuß und
zu Roß, wie auch aller Wachten und dergleichen onerum, Kriegs-
Contributionen und Auflagen gänzlich und allerdings befreiet.“
§. 3.
Competenz-Conflicte mit den Paar'ſchen Poſten.
Die Gräfin von Taxis hatte während ihrer vormundſchaft-
lichen Leitung des Poſtweſens einen ſchweren Standpunkt;
Streitigkeiten, Klagen und Beſchwerden waren an der Tages-
ordnung. —
Am meiſten zu fürchten und von den gefährlichſten Con-
ſequenzen begleitet, ward der Competenz-Conflict mit Paar.
Schon im Jahr 1636, als der Churfürſt von Mainz einen
Churfürſten-Tag nach Regensburg ausgeſchrieben hatte, war
mit des Kaiſers Hofſtaat auch ſein Hofpoſtmeiſter von Paar ein-
getroffen, und wollte ſich die Einſammlung und Austheilung
der ſowohl den kaiſerlichen Hof- und Staatsminiſtern und
ſämmtlichen Gefolge, als auch der den andern Geſandten gehörigen
Briefe und die davon abfallenden Gebühren anmaſſen.
Gegen dieſe Eingriffe in das Reichspoſtweſen wurde von
Taxis'ſcher Seite bei dem damals in Regensburg befindlichen
Reichshofrathe Klage angebracht, indem man derlei Anmaſſung-
en im Reiche als dem General-Erb-Reichspoſtlehen zuwider
nicht geſtatten dürfe, worauf am 6. Oktober 1636 nach vor-
gegangenem Rathe ein kaiſerliches Dekret erfolgte, wodurch
Se. Majeſtät erklären:
„Daß die Fertigung der Correſpondenz und Austheilung
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/320>, abgerufen am 22.11.2024.
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