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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Botenwesen gesetzten "Directores" ihre Botenhäuser, die offenen
und allgemeinen Briefsammlungen und deren Verführung bei
ernster Strafe zu inhibiren und abzuschaffen.

Bei dieser Gelegenheit beschwerte sich übrigens auch das
Collegium über das maßlos hohe Porto, welches von den Taxis-
schen Posten erhoben würde.

Dieses Gutachten war also gerade nicht ganz zu Gunsten
des Taxis ausgefallen.

Noch ehe dasselbe zum Vollzug gelangen konnte, war Kaiser
Ferdinand II. am 15. Februar 1637 gestorben.

Sein Sohn und Nachfolger Ferdinand III. anerkannte und
bestätigte jedoch das churfürstliche Gutachten und erließ auf
Grund desselben im Jahre 1637 die entsprechende Verfügung:
"nach welcher alle in den Reichsstädten über das
"sonderbahre Boten-Wesen angesetzte Directores
"und angeordnete sonderbahre Botenhäuser und
"gemeine Sammlung der Briefe bei unnachläßi-
"ger Straf inhibiret, aufgehoben und abgeschaffet
"werden etc. etc.
"

Diese Verordnung brachte eine förmliche Revolution unter
die Leute, welche bisher das sehr einträgliche Nebenbotenwerk
betrieben, und es gab manche Stadt, die sich offen für sie an-
nahm und dem Kaiser Vorstellungen machte, so namentlich die
Reichsstadt Frankfurt, der gegenüber der Kaiser schwach genug
war, die einmal so präcis gegebene Verordnung in einem mil-
deren Sinne zu deuten.

Die verwittwete Frau Gräfin Alexandra von Taxis als
Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes und belehnten
Erb-Generalpostmeister Lamoral Claudius Graf von Taxis hatte

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Botenweſen geſetzten „Directores“ ihre Botenhäuſer, die offenen
und allgemeinen Briefſammlungen und deren Verführung bei
ernſter Strafe zu inhibiren und abzuſchaffen.

Bei dieſer Gelegenheit beſchwerte ſich übrigens auch das
Collegium über das maßlos hohe Porto, welches von den Taxis-
ſchen Poſten erhoben würde.

Dieſes Gutachten war alſo gerade nicht ganz zu Gunſten
des Taxis ausgefallen.

Noch ehe daſſelbe zum Vollzug gelangen konnte, war Kaiſer
Ferdinand II. am 15. Februar 1637 geſtorben.

Sein Sohn und Nachfolger Ferdinand III. anerkannte und
beſtätigte jedoch das churfürſtliche Gutachten und erließ auf
Grund deſſelben im Jahre 1637 die entſprechende Verfügung:
nach welcher alle in den Reichsſtädten über das
„ſonderbahre Boten-Weſen angeſetzte Directores
„und angeordnete ſonderbahre Botenhäuſer und
„gemeine Sammlung der Briefe bei unnachläßi-
„ger Straf inhibiret, aufgehoben und abgeſchaffet
„werden ꝛc. ꝛc.

Dieſe Verordnung brachte eine förmliche Revolution unter
die Leute, welche bisher das ſehr einträgliche Nebenbotenwerk
betrieben, und es gab manche Stadt, die ſich offen für ſie an-
nahm und dem Kaiſer Vorſtellungen machte, ſo namentlich die
Reichsſtadt Frankfurt, der gegenüber der Kaiſer ſchwach genug
war, die einmal ſo präcis gegebene Verordnung in einem mil-
deren Sinne zu deuten.

Die verwittwete Frau Gräfin Alexandra von Taxis als
Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes und belehnten
Erb-Generalpoſtmeiſter Lamoral Claudius Graf von Taxis hatte

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[305/0318] Botenweſen geſetzten „Directores“ ihre Botenhäuſer, die offenen und allgemeinen Briefſammlungen und deren Verführung bei ernſter Strafe zu inhibiren und abzuſchaffen. Bei dieſer Gelegenheit beſchwerte ſich übrigens auch das Collegium über das maßlos hohe Porto, welches von den Taxis- ſchen Poſten erhoben würde. Dieſes Gutachten war alſo gerade nicht ganz zu Gunſten des Taxis ausgefallen. Noch ehe daſſelbe zum Vollzug gelangen konnte, war Kaiſer Ferdinand II. am 15. Februar 1637 geſtorben. Sein Sohn und Nachfolger Ferdinand III. anerkannte und beſtätigte jedoch das churfürſtliche Gutachten und erließ auf Grund deſſelben im Jahre 1637 die entſprechende Verfügung: „nach welcher alle in den Reichsſtädten über das „ſonderbahre Boten-Weſen angeſetzte Directores „und angeordnete ſonderbahre Botenhäuſer und „gemeine Sammlung der Briefe bei unnachläßi- „ger Straf inhibiret, aufgehoben und abgeſchaffet „werden ꝛc. ꝛc.“ Dieſe Verordnung brachte eine förmliche Revolution unter die Leute, welche bisher das ſehr einträgliche Nebenbotenwerk betrieben, und es gab manche Stadt, die ſich offen für ſie an- nahm und dem Kaiſer Vorſtellungen machte, ſo namentlich die Reichsſtadt Frankfurt, der gegenüber der Kaiſer ſchwach genug war, die einmal ſo präcis gegebene Verordnung in einem mil- deren Sinne zu deuten. Die verwittwete Frau Gräfin Alexandra von Taxis als Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes und belehnten Erb-Generalpoſtmeiſter Lamoral Claudius Graf von Taxis hatte 20

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/318>, abgerufen am 23.11.2024.